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«Eine Dimension, die nicht mehr kontrollierbar ist»

Interview: Christoph Landolt. Aktualisiert am 04.03.2010 22 Kommentare

Erstmals seitdem ein Vater seinen 4-jährigen Sohn getötet hat, äussert sich der Gemeindepräsident von Bonstetten. Die Betroffenheit auf der Vormundschaftsbehörde sei gross. Am Begräbnis wird er wohl nicht teilnehmen.

Charles Höhn, Gemeindepräsident von Bonstetten.

Charles Höhn, Gemeindepräsident von Bonstetten.

Hier lebte der Täter: Haus in Bonstetten.

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Brasilianische Behörden intervenieren

Die brasilianischen Behörden drohen mit einer internationalen Strafklage gegen die Schweizer Institutionen. Dies weil der 60-jährige Schweizer das Sorgerecht für seinen Sohn bekommen hatte, den er letzte Woche in einem Hotel in Winterthur tötete. Dies erklärte Burkard Wolf, Anwalt der brasilianischen Mutter des getöteten Kindes, gegenüber Radio 1.

Die Schweizer Behörden hätten den Umstand zu wenig gewichtet, dass der Vater schon früher seinen älteren Sohn aus erster Ehe hatte töten wollen und deshalb auch mit einer mehrjährigen Haft bestraft wurde.

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Herr Höhn, die Vormundschaftsbehörde Bonstetten hat einen Jungen in die Obhut eines Mannes gegeben, der schon einmal fast einen Sohn umgebracht hat. Warum äussern Sie sich erst jetzt, sechs Tage nach dem Drama?
Als Behörde ist man an das Amtsgeheimnis gebunden – auch wenn einem das nicht immer gefällt. Manchmal wären wir froh, mehr sagen zu können. Vor allem dann, wenn Vorwürfe im Raum stehen. Denn nur weil jemand schreibt, dass eine Behörde nichts tut, heisst das noch lange nicht, dass sie wirklich nichts tut. Sie verstehen aber sicher, dass ich zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen kann.

War der mutmassliche Mörder im Dorf bekannt?
Die Nachbarn haben ihn sicher gekannt. Aber ich glaube nicht, dass er sich aktiv im Dorfleben eingebracht hat. Bonstetten hat über 5000 Einwohner, da kennt nicht mehr jeder jeden.

Als Gemeindepräsident präsidieren Sie auch die Vormundschaftsbehörde, welche die Obhut für den Jungen dem Vater zugesprochen hat. Hatten Sie persönlich mit dem Sorgerechtsstreit zu tun?
Der Gemeinderat muss die Beschlüsse der Vormundschaft absegnen. Diese werden entsprechend vom Präsidenten unterschrieben. Operativ liegt die Vormundschaft aber bei einem Gemeinderatskollegen. Zusammen mit zwei fest angestellten Mitarbeiterinnen und dem Sozialdienst des Bezirks Affoltern behandeln sie die Fälle, die der Vormundschaftsbehörde zugetragen werden.

Gab es noch nie Probleme mit der Vormundschaftsbehörde?
Die Arbeit der Vormundschaft ist natürlich immer problembehaftet, schliesslich entscheidet sie über individuelle Schicksale – das gibt immer wieder Juristenfutter. Aber dass die Behörde grundsätzlich in der Kritik gestanden wäre, nein, das gab es bis jetzt glücklicherweise nie.

Wie ist die Stimmung bei der Vormundschaftsbehörde?
Alle sind betroffen, das ist klar. Aber nicht wegen des Verfahrens, das nun auf uns zukommt, sondern weil dieser Fall bewegt. Die Tragik ist unbeschreiblich.

Der Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern, Markus Notter, will bis Mitte Monat einen Bericht sehen. Was bedeutet das für Ihre Gemeinde?
Wir sind froh darüber, dass sich eine unabhängige Instanz jetzt um den Fall kümmert. Das ist sicher ein Schritt vorwärts. Die Abteilungsleiterin der Vormundschaft ist nun daran, einen Bericht zu verfassen. Den werden wir zusammen mit sämtlichen Akten an die Direktion schicken. Die wird alles hinterfragen und prüfen. Und dann ist natürlich auch die Staatsanwaltschaft tätig.

Morgen Freitag wird der 4-jährige Junge in Kloten beerdigt. Wird die Gemeinde Bonstetten dabei sein?
Vermutlich nicht. Man hat uns geraten, nicht zu gehen. Der Fall hat eine Dimension angenommen, die nicht mehr kontrollierbar ist. Das heisst aber natürlich nicht, dass wir keinen Anteil am Schicksal des Jungen nehmen würden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.03.2010, 22:25 Uhr

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22 Kommentare

Köno Randel

04.03.2010, 14:52 Uhr
Melden

Die Zuständigen der verantwortlichen Behörde in Bonstetten, welche einem Vater nach versuchtem Mord an einem seiner Kinder das Sorgerecht erteilen, gehören wegen Beihilfe zu Mord ins Gefängnis! Herr Höhn untertreibt, unvorstellbare Zustände herrschen unter seiner Feder! Antworten


Renate Traber

04.03.2010, 14:05 Uhr
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Dieser Fall, den die Vormundschaftsbehörde angeblich so belastet, ist nicht aus heiterem Himmel gefallen. Die Facts, die man jetzt kennt und die auch der Behörde bekannt waren, zeigen in die Richtung von grober Fahrlässigkeit und noch mehr. Es ist zu hoffen, dass es eine richterliche Beurteilung geben wird über die involvierten Personen. Eine sofortige Freistellung müsste das Mindeste im Moment se Antworten



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