Zürich
Erb-Prozess: «Schloss war das Erbe des Grossvaters»
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 02.02.2012 34 Kommentare
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Hugo Erb – ein Patriarch, der bis zu seinem Tod im Chefsessel seines Unternehmens verharrte. Eine Autorität, die es verstand Menschen zu manipulieren und zu beeindrucken. Ein Unternehmer «aus altem Schrot und Korn», der ein Imperium aufgebaut hatte, welches er eigentlich seinem ältesten Sohn Heinz übergeben wollte.
Als dieser bei einem Autounfall ums Leben kam, regelte er seine Nachfolge nicht – weder auf dem Papier, noch gab er sein Wissen seinen beiden Söhnen Rolf und Christian weiter. Ein Mann der bis zu seinem Ende die Finanzen des Erb-Konzerns beherrschte. Dieses Bild zeichnete die Verteidigung von Sohn Rolf am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur.
Die Anwälte des Angeklagten führten weiter aus, Hugo Erb sei dabei von vom «Schattenminister» Albert Manser, seinem Vertrauten und Revisor sekundiert worden. Auch er hatte zwei Söhne, die im Treuhandunternehmen ihres Vaters tätig waren. Auch er war eine Autorität, ein Mann, der keine Zweifel an seiner Arbeit duldete und solche mit Wutausbrüchen quittierte.
Auf diesem Duo konzentrierte sich laut Verteidigung die Macht im Erb-Imperium, sie zogen die Fäden, bestimmten über die Jahresabschlüsse und Kreditanträge. Die beiden Erb-Söhne waren, wie alle anderen Mitarbeiter, Befehlsempfänger der grauen Eminenzen; wenn auch mit eigenen operativen Verantwortlichkeiten. Bis kurz vor dem Zusammenbruch, bis kurz vor dem Tod von Hugo Erb und Albert Manser – im Jahr 2003. Dieses Bild der Machtverhältnisse innerhalb des Erb-Imperiums zeichneten die beiden Pflichtverteidiger heute bei ihren Plädoyers.
«Nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet»
Jahre nach den Entscheidungen von Hugo Erb stehe nun sein Sohn Rolf als einziger der Beteiligten vor Gericht, brachte Erbs Verteidigung vor. Und das, obwohl die Hauptakteure nicht mehr befragt werden konnten. Die Anklage stütze sich auf ein Gutachten, das Belege vermissen liesse, weil sie entsorgt wurden. Es basiere auf ein lückenhaftes Geschäftsarchiv. «Ein brauchbares Gutachten kann so nicht zustande kommen», argumentierte Pflichtverteidiger Petar Hrovat. Man könne dem Angeklagten damit höchstens «nicht ordnungsgemässe Buchhaltung» vorwerfen, nicht aber die Überschuldung der Erb-Gruppe.
Gemäss Rolf Erbs Pflichtverteidiger Adrian Klemm bedingt der Strafbestand des Betrugs, dass der Täter in seine eigene Tasche wirtschaftet. Das sei bei Rolf Erb nicht der Fall, sagte sein Verteidiger heute vor Gericht. Denn er habe wie auch sein Vater, Hugo Erb und sein Bruder, Christian Erb Anspruch auf einen vertraglich festgesetzten Lohn. Die Kredite, die die Banken aufgrund der geschönten Abschlüsse gewährten, flossen laut Argumentarium des Pflichtverteidigers in die Konzernkasse. Deswegen sei Rolf Erb vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen.
Finanzielle Vorsorge für Frau und Kind
Haltlos sei der Vorwurf, Rolf Erb habe mit den millionenschweren Geschenken an seine Kinder, kurz vor dem Zusammenbruch des Konzerns sein Vermögen in Sicherheit bringen wollen und damit seine Gläubiger geschädigt. Damit sollte für seine Zwillinge bis ins Erwachsenenalter vorgesorgt sein. Rolf Erb war noch mit seiner ersten Partnerin verheiratet, als die Zwillinge zur Welt kamen. Eine Ehe mit Daniela Sheridan, die zuvor mit einem Amerikaner verheiratet gewesen war, kam darum nicht in Frage. Zudem hätten beide nicht nochmals heiraten wollen, führte die Verteidigung aus.
Trotzdem wollte Rolf Erb «die junge Familie finanziell auf eigene Füsse stellen». Er versprach seiner Partnerin darum ihr und den beiden gemeinsamen Söhnen je eine Million Franken zu überschreiben. Was er in Form von Wertpapieren tat. Die Übertragung vollzog er im Abstand von mehreren Monaten. Diese «Gelassenheit» hätte sein Mandant wohl kaum an den Tag gelegt, hätte er eine Zwangsvollstreckung seines Vermögens erwartet, führte Pflichtverteidiger Adrian Klemm ins Feld.
Das Schloss – ein Geschenk vom Grossvater
Das stattliche Schloss Eugensberg, in dem die Familie heute wohnt, sei hingegen «eine erbrechtliche Disposition» des glücklichen Grossvaters. Der todkranke Hugo Erb habe sie im Wissen um seinen baldigen Tod getroffen. Er wollte Eugensberg, das sich im Besitz der Hugo Erb AG befand, seinen Enkeln übertragen. Zuerst vermachte er den Zwillingen den Kaufpreis in Form der drei privaten Immobiliengesellschaften Schlosshof Immobilien AG, Immobiliengesellschaft Rothen AG und Talbach AG. Deren Gewinne seien immer in den Cashpool der Erb-Gruppe geflossen, führte Klemm vor dem Gericht aus. Damit sei die Hugo Erb AG in der Schuld dieser drei privaten Immobiliengesellschaften gewesen. Das Schloss sollte die Forderung der privaten Gesellschaften gegenüber der Hugo Erb AG in der Höhe von rund 25 Millionen Franken tilgen.
Zuerst wurden die Privatfirmen auf die Kinder übertragen, später folgte das Schloss. Rückblickend sei fatal gewesen, dass der Patron dieses Geschäft über seinen Sohn Rolf abwickelte. «Das hätte er nie getan, hätte er mit dem Konkurs des Unternehmens und seines Sohnes gerechnet», argumentierte der Pflichtverteidiger. Und schloss daraus, dass auch der Sohn diese «Treuhänder-Funktion» nie eingenommen hätte, wäre ihm der drohende Konkurs bewusst gewesen.
Die «Feigenblattverteidigung»
Pflichtverteidiger Petar Hrovat betonte in seinem Plädoyer mehrfach, dass dem Milliarden-Pleitier kein fairer Prozess garantiert werden könne. Denn während die Staatsanwaltschaft über schier unbegrenzte finanzielle Mittel verfügte, sei der Verteidigung kein Franken zur Verfügung gestanden, um einen Finanzexperten beizuziehen. Hrovat sprach darum von einer «Feigenblattverteidigung».
Das der Anklageschrift zugrunde gelegte Gutachten umfasse 4600 Seiten. Das Gericht und die Untersuchungsbehörde seien der Meinung, dass er als Strafverteidiger in der Lage sei, damit die Werthaltigkeit eines Konzerns zu beurteilen und kritisch zu würdigen. «Diese Annahme ist unhaltbar», rügte Erbs Pflichtverteidiger.
Verteidiger fordern Freispruch
Die Verteidigung wirft der Staatsanwaltschaft vor, rechtswidrig gehandelt zu haben: Die beiden Staatsanwälte hätten Vorwürfe, die sie im Schlussplädoyer erhoben, zuvor nicht in der Anklageschrift hervorgebracht. Schon alleine diese Tatsache stehe einer Verurteilung des Milliarden-Pleitiers Rolf Erb entgegen. Hrovat spricht damit die handschriftlichen Änderungen auf den geschönten Jahresabschlüssen verschiedener Erb-Firmen an. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-jährigen Angeklagten vor, diese vorgenommen zu haben, um die Banken über die desolate finanzielle Situation des Konzerns hinweg zu täuschen. Sie gab zu Protokoll, ein Gutachter habe die Handschrift mit grosser Wahrscheinlichkeit Rolf Erb zugeordnet. Wie Hrovat heute Mittwoch dem Gericht ausführte habe der Angeklagte das stets abgestritten.
Zu Beginn des fünften Prozesstages haben die beiden Pflichtverteidiger Adrian Klemm und Petar Hrovat ihre Anträge gestellt. Sie fordern, dass «Rolf Erb in allen Punkten freigesprochen wird». Darüber hinaus verlangen sie, dass ihr Mandant für den Prozess und das lange Verfahren entschädigt wird. Zudem sollen sämtliche von der Staatsanwaltschaft blockierten Gelder und Liegenschaften wieder freigegeben werden. Dabei geht es unter anderem um das Schloss Eugensberg, in dem Rolf Erb mit seiner Frau und den beiden Söhnen lebt, um eine Sammlung alter Sportwagen und verschiedene Aktienpakete sowie Bargeld.
Blind geleistete Unterschrift
Ihre Forderungen begründet die Verteidigung vor allem damit, dass der verstorbene Patron Hugo Erb bis zu seinem Ableben die Zügel fest in den Händen gehabt habe. Er habe gemeinsam mit Albert Manser, ebenfalls verstorbener Vertrauter und Revisor, die Jahresabschlüsse nach seinem Gusto geändert und dann seinen Söhnen zur Unterschrift vorgelegt.
Rolf Erb und sein Bruder Christian hätten ausgesagt, dass Manser die Stellen jeweils mit gelben Zetteln markierte, an welchen die Brüder die Papiere zu unterschreiben hatten. Diese Prozedur habe jeweils nur fünf bis zehn Minuten gedauert. Rolf Erb habe stets beteuert lediglich die definitiven Abschlüsse visiert und verschickt zu haben – er will von keinen provisorischen Bilanzen gewusst haben. Sein Mandant habe die Unterschrift jeweils blind geleistet, was sein Bruder Christian während der Untersuchung bestätigte. Rolf Erb habe keinen Anlass gesehen an der Richtigkeit dieser Jahresrechnungen zu zweifeln, dazu sei er nicht fachkundig genug.
Letzte Handlungen sollen Erb entlasten
Die Verteidigung liess keine Zweifel offen: die beiden «grauen Eminenzen» zogen die Fäden. Christian Erb sagte im Laufe der Untersuchungen aus, ein Nachfragen sei weder erwünscht noch möglich gewesen. «Weil Albert Manser dann gleich aus der Haut fuhr.» Man möge seinem Mandanten ein zu grosses Vertrauen und ein zu wenig resolutes Auftreten vorwerfen, nicht aber die Abschlüsse geschönt zu haben, warf Hrovat ins Feld.
Gehe man davon aus, dass Erb die ihm vorgeworfenen Straftaten tatsächlich begangen habe, mache sein Handeln kurz vor dem Zusammenbruch des Imperiums keinen Sinn. Noch im September 2003 habe er persönliche Bürgschaften in zweistelliger Millionenhöhe für den Konzern abgegeben. Hrovat erinnerte das Gericht zudem daran, dass es die Gebrüder Erb waren, die im Oktober 2003 den Sanierer Hans Ziegler in Boot holten. Sie mussten davon ausgehen, dass der neue Geschäftsführer diese illegalen Machenschaften entdecken und auffliegen lassen würde. Hätte sein Mandant von den geschönten Bilanzen gewusst und wäre er dafür verantwortlich gewesen, hätte er auf eigene Faust versucht den Konzern zu retten.
«Grosse kriminelle Energie»
Die beiden Staatsanwälte versuchten Ende vergangener Woche, die Winterthurer Bezirksrichter von der schweren Schuld des Milliarden-Pleitiers Rolf Erb zu überzeugen. Auf der anderen Seite der Schranken arbeiten seit Prozessbeginn vier Anwälte für den Angeklagten. Sie versuchen heute Mittwoch, die Argumente der Anklage zu entkräften.
Die beiden Pflichtverteidiger Petar Hrovat und Adrian Klemm hatten zwar vor Verhandlungsbeginn darum gebeten, aus ihrem Mandat entlassen zu werden. Das liess das Gericht jedoch nicht zu. Es bewilligte aber, dass die beiden Wahlverteidiger Vera Delnon und Bernhard Rüdy zur Verteidigung hinzugezogen wurden. Sie sind zwar wechselweise im Gerichtssaal anwesend, werden aber nicht plädieren.
Retten, was zu retten ist
Die Staatsanwaltschaft wirft Rolf Erb Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung vor. Sie fordert zehn Jahre Haft und zeichnete in ihrem Plädoyer ein wenig schmeichelhaftes Bild vom Schlossherrn. Er habe als Unternehmer eine «ausserordentlich grosse kriminelle Energie» an den Tag gelegt und skrupellos das Vertrauen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern missbraucht, indem er Jahresabschlüsse schönen liess. Als das Firmenimperium 2003 zusammenbrach, habe der älteste Erb-Sohn noch gerettet, was er konnte. Darum habe er Frau und Kind ein Vermögen in Form von Autos, Aktien und Liegenschaften geschenkt.
Das Gericht wird am Freitagnachmittag die Verhandlung fortsetzen. Rolf Erb will sich dann an seine Richter wenden. Zudem stehen die Replik der Staatsanwaltschaft und des Geschädigtenvertreters auf dem Programm, sowie die Duplik der Verteidiger und das Schlusswort des Angeklagten. Die Verhandlung wird am letzten Prozesstag nicht mehr per Video in einen zweiten Gerichtssaal übertragen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.02.2012, 07:41 Uhr
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34 Kommentare
Wie dem Handelsregister online zu entnehmen ist, war Rolf Erb von 1995 - 2003 Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift und von 2003 - 2004 VR-Präs. der Hugo Erb AG mit Kollektivunterschrift. Wenn also Vater Erb die "Fäden in den Händen hatte", bestätigt Rolf Erb implizit, dass er jahrelang seinen Aufsichtspflichten als VR nicht nachkam... Dieser Herr ist wirklich unverfroren! Antworten
Die Forderung nach Freispruch zeigt, warum das Ansehen des Anwaltsberufes so tief gesunken ist. Schimpfwörter wie Rechtsverdreher (u.Schlimmeres) bestehen wohl zu recht. Mit der Schenkung des Schlosses etc. an Kleinkinder war doch schon alles klar und jeder konnte sich von der kriminellen Energie überzeugen. Höchste Zeit Herr Erb für einen Domizilwechsel und sei es auch auf Staatskosten. Antworten
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