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Erb-Prozess: Zweite Abfuhr für die Verteidiger

Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 23.01.2012 43 Kommentare

Die Anwälte von Schlossherr Rolf Erb forderten Geld, um für die Verteidigung einen Experten finanzieren zu können. Das Gericht wies alle Anträge der Erb-Anwälte ab.

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Erneut hat das Bezirksgericht Winterthur den Verteidigern des Milliarden-Pleitiers Rolf Erb eine Abfuhr erteilt. Sie hatten heute Nachmittag einen Betrag von 194‘000 Franken beantragt, um einen Finanzexperten beiziehen zu können. Zudem forderten sie zum wiederholten Male die Unterbrechung der Verhandlung. Die Kernfrage des juristischen Vorspiels sei, ob der Angeklagte genügend verteidigt ist, brachte Pflichtverteidiger Petar Hrovath vor. Seit September 2011 bemühe sich die Verteidigung um einen Expertenbeistand, was ihr vom Winterthurer Bezirksgericht verweigert worden ist. Diesen Entscheid hat auch das Obergericht gestützt.

Weil Erb privat Konkurs angemeldet hat, seien all seine Konti und Grundstücke gesperrt. «Die Verteidigung hat in den vergangenen Monaten versucht Mittel für einen Experten zu beschaffen.» Dieser sei notwendig, denn seit Anklage erhoben wurde habe sich nicht nur die Komplexität des vorliegenden Gutachtens gezeigt, das die finanzielle Situation der Erb-Gruppe in den Jahren vor dem Zusammenbruch beleuchtet. «Die Staatsanwaltschaft hat aus dem Gutachten die Anklage gemacht», plädierte Hrovath. Er wies daraufhin, dass auch die Staatsanwaltschaft Fachleute beigezogen habe – für weit höhere Beträge, als die Verteidigung beantragt habe. Und dass obwohl es sich bei der Staatsanwaltschaft III um eine auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Abteilung handle.

«Früh genug um Experten gebeten»

Der Pflichtverteidiger machte zudem geltend, dass es sich beim Gutachten um ein Papier handle, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben habe. «Es ist nicht die Aufgabe der Verteidigung, dieses einfach durchzuwinken», argumentierte Erbs Anwalt. Er wehrte sich zudem gegen den Vorwurf, den Prozess zu verzögern. «Wir haben früh genug um diesen Experten gebeten.» Er brachte zudem vor, dass etliche Belege, welche für die Beurteilung der finanziellen Situation der Erb-Gruppe erforderlich gewesen wäre entsorgt worden seien.

Staatsanwältin Susanne Leu liess diese Argumente nicht gelten. Die Verteidigung sei miteinbezogen worden, als das Gutachten erstellt worden sei – habe sich allerdings nicht immer dazu äussern wollen. Zudem seien beide Anträge bereits mehrfach beantwortet worden. Ins gleiche Horn stiess Rechtsanwalt Matthias Hotz. Er vertritt neun Geschädigte im Fall Erb. Der Angeklagte habe offenbar die finanziellen Mittel für zwei zusätzliche Anwälte auftreiben können, dass er nun Geld für einen Experten beantrage sei «verwunderlich». Genau wie die Staatsanwaltschaft, forderte er die Abweisung der Anträge.

«Gerichtspräsident fand klare Worte»

Das Gericht entschied sich denn auch gegen die Verteidiger. Gerichtspräsident Bernhard Sager liess die Kritik nicht gelten, dass Gutachten sei ein Dokument der Anklage. «Es ist kein Parteigutachten. Es ist neutral und wurde von einem Dritten verfasst.» Ob es klar sei oder Mangel aufweise, werde das Gericht im Laufe des Verfahrens entscheiden. Weder die Staatsanwältin Susanne Leu noch die neue Verteidigerin Vera Delnon wollten sich nach dem ersten Prozesstag zum laufenden Verfahren äussern. Geschädigtenanwalt Matthias Hotz hingegen zeigte sich mit dem bisherigen Prozessverlauf zufrieden. «Ich finde es gut, dass der Gerichtspräsident die Verfahrensleitung in aller Deutlichkeit übernommen hat und klare Worte fand.» Hotz beschäftigt sich seit über sechs Jahren mit dem Erb-Fall. Er vertritt an laufenden Zivilprozessen zum Zusammenbruch des Erb-Imperiums insgesamt 15 Parteien, 9 davon auch im Strafverfahren in Winterthur.

Der Präsident des Bezirksgerichtes Winterthur, Bernhard Sager, war bereits heute Montagvormittag der Meinung: Die Verteidigung und der der Angeklagte Rolf Erb hätten bisher «rechtsmissbräuchliches Verhalten» an den Tag gelegt.

Das Gericht habe bis zum heutigen Tag über sieben Verschiebungsgesuche befinden müssen, die auf verschiedenste Weise begründet gewesen waren. Der Verhandlungsbeginn habe seit März 2011 festgestanden, das Verschiebungsgesuch von vergangener Woche sei darum «zur Unzeit eingereicht» worden. Darum wiesen die drei Richter den Antrag der Verteidiger ab, die Verhandlung zu verschieben.

Faktisch drei Wunsch- und keine Pflichtverteidiger

Diesen Antrag hatten die Vertreter des Milliarden-Pleitiers mit dem Wechsel der Verteidiger begründet. Vor wenigen Tagen hatte sich Rolf Erb entschieden, seine Pflichtverteidiger Adrian Klemm und Petar Hrovath gegen die beiden Anwälte Vera Delnon und Bernhard Rüdy auszutauschen. Klemm und Hrovath hatten ein entsprechendes Entlassungsgesuch gestellt. Auch davon wollte aber das Gericht nichts wissen und lehnte das Begehren ab.

«Der Beschuldigte hatte faktisch nicht drei Pflichtverteidiger, sondern drei Wunsch-Verteidiger», begründete Sager den Entscheid. Als das Familienimperium im Jahr 2003 wie ein Kartenhaus zusammenbrach, mandatiere Rolf Erb den renommierten Strafrechtler Bernhard Gehrig. «Er wurde mir empfohlen», gab Erb heute Montagmorgen zu Protokoll. Laut Gerichtspräsident habe Erb anlässlich eines Telefongespräches mit seiner Lebenspartnerin Daniela Sheridan gesagt: Er habe den besten Strafverteidiger, den es überhaupt gebe.

Angeklagter hat ab heute vier Anwälte

Weil Erb offenbar die finanziellen Mittel ausgingen, stellte er bald darauf den Antrag, Gehrigs Mandat in eine amtliche Verteidigung umzuwandeln. Dadurch kommt der Staat für die Finanzierung auf. Dieses Begehren hiessen die Behörden damals gut. Als Gehrig im Jahr 2009 in Pension ging übertrug er das Mandat seinem Kanzleikollegen Adrian Klemm – mit Einverständnis von Rolf Erb. Klemm war es, der als die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, das Gericht um einen zweiten amtlichen Verteidiger ersuchte. Er schlug seinen Kanzleikollegen Petar Hrovath vor. Laut Erb geschah dies mit seinem Einverständnis.

Einen Antrag hiessen die Richter indessen gut: Sie lassen die beiden neubestellten Verteidiger Vera Delnon und Bernhard Rüdy am Prozess zu. Sie werden, genau wie die beiden Pflichtverteidiger Anträge stellen dürfen. Der Milliarden-Pleitier wird nun von vier Anwälten verteidigt. Zwei werden vom Staat finanziert, das Honorar von Rüdy und Delnon hingegen berappe laut Erbs Aussagen die Familie seiner Lebenspartnerin. Diese könne diese Zwei-Klassen-Justiz nicht verstehen, die nur den Vermögenden Experten zur Seite stelle. Er habe damit gerechnet zu den Pflichtverteidigern zumindest einen Gutachter finanziert zu kriegen, ein solcher sei auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestanden. Er müsse sonst mit dem «Sackmesser gegen gut ausgebildete Samurais kämpfen».

Polizeikontrollen am Eingang

Ausnahmsweise öffnete das Bezirksgericht Winterthur seine Türen heute Montagmorgen bereits um 7.15 Uhr. Sieben Polizisten kontrollierten am Eingang die Zuschauer und Medienschaffenden. Jeder musste durch einen Metalldetektor und wurde von der Polizei kontrolliert. Das Interesse am Fall Erb ist gross. Im Gerichtssaal haben an die 20 Journalisten Platz genommen.

Die Staatsanwaltschaft wirf dem Milliarden-Pleitier gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung vor. Doch bevor es um die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe ging, mussten die drei Richter entscheiden, wer den Milliarden-Pleitier vertreten wird.

Erb brachte heute vor Gericht vor, sein Vertrauen zu seinen amtlichen Verteidigern sei «erheblich gestört», weil diese ohne Experte dastehen. Dieser sei jedoch entscheidend, um die Gutachten der Staatsanwaltschaft zu prüfen. So könnten sie ihren Mandanten jedoch nicht angemessen vertreten.

Unterbruch nach zweieinhalb Stunden

Erbs Anwälte argumentierten, dass die Wahl der Anwälte zu jedem Zeitpunkt möglich und ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankertes Recht sei. Die Verteidigung fordert zudem, dass die Verhandlung verschoben werde, damit sich die neuen Anwälte angemessen vorbereiten könnten.

Die Staatsanwaltschaft warf Erb und seinen Verteidigern vor, damit die Verhandlung «lediglich verzögern zu wollen». Sie stellte sich auf den Standpunkt, die amtlichen Verteidiger seien sehr wohl fachlich versiert genug, um Erb zu vertreten.

Nach rund zweieinhalb Stunden war der Prozess gegen Rolf Erb, den ältesten Spross des Erb-Imperiums, unterbrochen worden. Kurz vor Mittag hatte das Gericht nun entschieden, dass die Verhandlung wie geplant fortgeführt wird. Die beiden neuen Anwälte sind zugelassen und dürfen Anträge stellen. Die beiden Pflichtverteidiger bleiben jedoch in ihrem Amt. Ihre Anträge zur Niederlegung der Mandate wurden abgelehnt. Laut Gericht müssen sie ihre Arbeit fortführen.

Live-Übertragung und regelmässige Berichterstattung

Der Zusammenbruch des Erb-Imperiums ist nach der Swissair die zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Finanzgeschichte. Deshalb ist zumindest an den ersten Prozesstagen mit einem Publikumsaufmarsch zu rechnen. Das Gericht hat heute Montagmorgen den Eingang mit Abschrankungen unterteilt und überträgt die gesamte Verhandlung per Video in einen zweiten Gerichtssaal.

Morgen Dienstag findet der zweite Prozesstag statt. Tagesanzeiger.ch/Newsnet ist Vorort und berichtet laufend.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 23.01.2012, 07:38 Uhr

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43 Kommentare

Markus H. Meierhans

23.01.2012, 10:35 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Das ist also das vielgelobte unternehmerische Risiko der Grossfinanz und der Grossindustriellen. Wenn sich ein Unternehmer verspekuliert, darf er eine 100 Mio-Villa behalten, während die Gläubiger leer ausgehen. Antworten


Edwin Schaltegger

23.01.2012, 12:27 Uhr
Melden 37 Empfehlung

Ich hoffe sehr, dass die geschädigten Gläubiger, darunter auch kleine u. mittlere Gewerbetreibende, zu ihrem Recht kommen. R. Erb, als gewiefter Fuchs, verstand es bis heute mit allen Tricks sein "ergaunertes" Vermögen vor einer gerechten Rechtssprechung zu schützen! Ich hoffe, auch dem moralischem Gerechtigkeitsempfinden zuliebe, dass R. Erb endlich zur Rechenschaft gezogen werden kann! Antworten



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