Erste Freilassung im Fall BVK
Ist wieder frei: Walter Meier, CEO und VR-Präsident der BT&T. (Bild: Keystone )
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«Es ist korrekt, dass Walter Meier seit Montagabend wieder auf freiem Fuss ist», bestätigt Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, entsprechende Recherchen des «Tages-Anzeigers». Weiter sind einige Details durchgesickert, worin die Vorwürfe gegen den ehemaligen Pensionskassenverantwortlichen D. G. konkret bestehen. Offenbar gibt es zwischen Walter Meier und D. G. eine enge freundschaftliche Beziehung. So ist Walter Meier der Götti eines der Kinder von D. G.
Mitte der 90er-Jahre geriet D. G. in finanzielle Schwierigkeiten. Darum hat ihn Meier ab 1997 mit mehreren Zahlungen unterstützt. Insgesamt geht es um einige Hunderttausend Franken. Ende der 90er-Jahre stieg dann die Kantonale Beamtenversicherungskasse (BVK) bei Meiers BT&T ein, die damals voll auf der Welle der Internetfirmen ritt.
Dass es die Zahlungen Meiers gab, ist laut Staatsanwaltschaft unstrittig. Daher ist auch keine Verdunkelungsgefahr mehr vorhanden und eine weitere Haft Meiers nicht gerechtfertigt. Ob es sich aber einfach um einen Freundschaftsdienst oder um Bestechung handelt, das bleibt umstritten, und es gilt die Unschuldsvermutung. «Meier ist nach wie vor der Ansicht, nichts Unrechtes getan zu haben», sagt sein Sprecher Andreas Hildenbrand. Juristisch schwierig wird es, nachzuweisen, ob das Engagement der BVK tatsächlich mit den Zahlungen an D. G. zusammenhängt.
Knifflig wird die Frage der Verjährung. Denn selbst wenn der Staatsanwaltschaft der Nachweis gelingen sollte, dass es sich bei der Unterstützung von D. G. um Bestechung handelt, sind alle Zahlungen vor dem Juni 2000 verjährt.
Weitere Verhaftung bestätigt
Finanziell war das BVK-Engagement bei BT & T keine glückliche Sache. Man verlor 273 Millionen Franken. Andererseits kassierte BT & T jahrelang Gebühren. In diesem Zusammenhang gab es bereits 2005 eine Untersuchung der kantonalen Finanzkommission, die aber nichts Strafbares hervorbrachte. Sie kritisierte zwar den Ausbau der Beteiligung «zu einem Zeitpunkt, als das Engagement nicht mehr zu retten war». Schlussendlich hiess es aber trotzdem, das Investment in BT & T sei «soweit bekannt» rechtlich einwandfrei zustande gekommen.
An diesem Befund zweifelt nun die Staatsanwaltschaft. D. G., der ehemalige Anlagechef der BVK, bleibt jedenfalls weiterhin in Haft. Erstmals bestätigt Sprecherin Bouvard zudem eine Meldung der «SonntagsZeitung», wonach Adrian Lehmann, Gründer der Devisenhandelsfirma Lehmann Partners, in Untersuchungshaft genommen wurde. Lehmann Partners hatte für die BVK Devisengeschäfte abgewickelt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 16.07.2010, 12:26 Uhr
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