Zürich

Ex-Anlagechef der BVK im Gerichtssaal verhaftet

Von Pia Wertheimer, Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 28.11.2012

Daniel Gloor soll sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Wegen grosser Fluchtgefahr nahm ihn die Polizei gleich in Gewahrsam. Die Richter sprachen nur einen der sechs Mitangeklagten frei.

1/13 Der Hauptangeklagte Daniel Gloor vor dem BVK-Prozess (Juli 2012) in Zürich. Die Staatsanwaltschaft verlangt sechs Jahre Gefängnis, der Verteidiger 30 Monate, davon 24 bedingt. Gloor sass bereits sechs Monate in Untersuchungshaft.
Bild: Boris Müller

   

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Heute Nachmittag eröffnet das Bezirksgericht Zürich die Urteile zum Skandal um die Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK). Der Hauptangeklagte und Ex-Anlagechef Daniel Gloor wurde wegen mehrfachen Bestechenlassens, ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. Der 57-Jährige muss sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Davon sass er bereits 185 Tage in Haft. Dem Kanton muss er eine halbe Million Franken zurückzahlen, angerechnet wird der Erlös aus dem Verkauf seines Ferienhauses in Südfrankreich. Gloor wurde gleich nach der Verhandlung verhaftet und von zwei Polizisten aus dem Gerichtssaal gebracht.

Der Gerichtsvorsitzende begründete diese Massnahme mit der grossen Fluchtgefahr. Weiter sei es sehr ungewiss, ob Gloor irgendwo Geld «gebunkert» habe. Das Gericht nannte Peru als Möglichkeit, das Heimatland seiner Ehefrau. Gloor nahm das Urteil mit versteinerter Miene entgegen. Er und die Mitangeklagten schienen ob der hohen Strafmasse perplex zu sein.

Halbgefangenschaft und bedingte Haftstrafen

Der mitangeklagte Ökonom Walter Meier ist der einzige der sechs Männer, die sich wegen des BVK-Skandals verantworten müssen, der straflos bleibt. Der Grund dafür ist, dass die Zahlungen, die er nachweislich an Gloor geleistet hatte, verjährt sind.

Adrian Lehmann wurde der Bestechung schuldig befunden. Er soll 30 Monate ins Gefängnis. Davon sprachen die Richter 18 Monate bedingt aus. Die übrigen 12 Monate wird der Freund des ehemaligen Anlagechefs der BVK in Halbgefangenschaft verbringen. Alfred Castelberg, ebenfalls ein Freund von Daniel Gloor, brummten die Richter dieselbe Strafe auf.

Richter erhöhen Strafe

Der Financier mit bulgarischen Wurzeln, Rumen Hranov, wurde zu 14 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Die Richter erhöhten zudem die Strafe von Thomas Leupin um ein Jahr und drei Monate. Er war anlässlich eines vorgängigen Verfahrens zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, die Hälfte davon bedingt.

Das waren die Anträge der Parteien:

  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem einstigen Anlagechef der BVK Daniel Gloor vor, er habe sich von Geschäftspartnern mit insgesamt 1,7 Millionen Franken schmieren lassen. Als Gegenleistung investierte er in deren Anlagevehikel und bescherte der BVK so einen Millionenverlust. Die Anklage verlangt sechs Jahre Freiheitsstrafe und eine Busse von 120 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Ersatzzahlung an den Staat von 1,14 Millionen Franken. Gloors Anwälte hingegen plädieren für ein deutlich milderes Verdikt. Geht es nach ihnen, soll ihr Mandant mit 30 Monaten teilbedingt bestraft werden. Dies würde bedeuten, dass Gloor nicht mehr ins Gefängnis muss.
  • Adrian Lehmann ist einer der mutmasslichen Bestecher. Er soll drei Jahre Freiheitsstrafe erhalten, zwei davon bedingt mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Weiter verlangt die Anklage, dass er zusammen mit seiner Firma 3,67 Millionen Franken zurückzahlt. Lehmann soll Daniel Gloor insgesamt 863'000 Franken zugeschoben haben. Sein Anwalt brachte vor, dass Lehmann damit nur die private Freundschaft zum BVK-Anlagechef pflegen wollte. Sein Mandant sei deshalb nur mit einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt zu bestrafen.
  • Walter Meier soll 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe erhalten. Der Ökonom hatte Daniel Gloor dazu gebracht, über die BVK in seine Jungunternehmen zu investieren. Das finanzielle Engagement sollte die BVK 272 Millionen kosten. Meiers Anwalt fordert einen Freispruch. Es sei nicht absehbar gewesen, dass die Investition scheitere.
  • Rumen Hranov soll eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten bedingt erhalten. Der Financier mit bulgarischen Wurzeln sei sich keiner Bestechung bewusst, sagte er vor den Richtern. Er habe nicht einmal gewusst, dass die BVK eine staatliche Versicherung sei. Sein Anwalt fordert einen Freispruch. Hranov war der einzige der Angeklagten, der das Schlusswort nutzte, um sich zu entschuldigen.
  • Für Alfred Castelberg, der fünf Monate in Untersuchungshaft sass, fordert der Staatsanwalt wegen aktiver Bestechung und Anstiftung zu ungetreuer Amtsführung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Castelberg weist sämtliche Vorwürfe zurück. Er brachte vor Gericht vor, dass es sich um unverbindliche Zahlungen unter Freunden gehandelt habe, weil ihn Gloor zu Studienzeiten auch einmal finanziell unterstützt habe.

Das Zürcher Bezirksgericht hat bereits ein Urteil im BVK-Skandal gefällt. Im Juli hat es Thomas Leupin der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig befunden. Leupin ist zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, die Hälfte davon bedingt. Die Richter haben den Geschäftsmann verpflichtet, 3,95 Millionen Franken an die BVK zu bezahlen und ihr eine Prozessentschädigung in der Höhe von 82'000 Franken zu entrichten.

Weil Leupin bereits 15 Monate in Untersuchungshaft verbrachte, hat er die Haftstrafe nicht antreten müssen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil Leupin gegen das Urteil keine Berufung einlegen konnte: Es handelte sich um einen Deal mit der Staatsanwaltschaft, den Leupin kurz vor Weihnachten 2011 abschloss. Der Geschäftsmann hatte gestanden, neben den ordentlich anfallenden Gebühren illegal 2,99 Millionen Franken kassiert zu haben. Dieser Betrag hätte in die Kasse der BVK fliessen sollen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 28.11.2012, 12:41 Uhr

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