Zürich

Fällanden verbietet Wahlplakate – Parteien wittern Vorteil für die SVP

Von Ruedi Baumann. Aktualisiert am 10.03.2011 23 Kommentare

Auf öffentlichem Grund sind Wahlplakate ab Herbst nicht mehr erlaubt, weil es die Parteien zu bunt trieben. Da die SVP auf Scheunen, Äcker und Wiesen ausweichen kann, ist die Konkurrenz erbost.

Keine «Überplakatierung»: Solche Bilder (wie hier in Zollikerberg) will Fällanden durch strenge Regeln verhindern.

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Bild: Reto Oeschger

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Der Gemeinderat Fällanden hat eine Kehrtwende vollzogen: Noch im November teilte er den Parteien mit, sie dürften im Frühling und im Herbst Wahlplakate aushängen, ohne zuvor für jedes Plakat eine Bewilligung einholen zu müssen. Jetzt kommt die Korrektur dieses Beschlusses. Für die National- und Ständeratswahlen im Herbst «ist das Aushängen bzw. Aufstellen von Plakaten auf öffentlichem Grund nicht mehr gestattet», teilte der Gemeinderat am Dienstag mit.

Grund für das Machtwort der Behörde: «Die Plakatierung hat in Fällanden derart überhandgenommen, dass man bald das Dorf nicht mehr sieht», sagt der zuständige Gemeinderat Heinz Stoop (SVP). Diese «Überplakatierung» könne die Verkehrssicherheit gefährden. Stoop führt weitere Gründe für die im Kantonsvergleich sehr rigide Haltung an: Die Bewirtschaftung von verpachteten Grundstücken werde durch die Plakatwände erschwert. Zum Beispiel, wenn Bauern am Strassenrand kaum mehr Zugang auf ihr Land hätten.

Plakatierungsverbot wird kritisiert

Weiterhin erlaubt bleiben in Fällanden Plakate auf privatem Grund, sofern die Grundeigentümer einverstanden sind. Auch die Gemeindeverwaltung muss informiert werden. Die strikte Haltung des Gemeinderates kommt bei den meisten Parteien schlecht an. Thomas Maier, Co-Präsident der Grünliberalen, bezeichnet das Plakatierungsverbot als «massiven Einschnitt in die Chancengleichheit unter den Parteien». Kleinere Parteien mit weniger Mitteln seien darauf angewiesen, mit einem innovativen Wahlkampf auf sich aufmerksam zu machen. «Grosse Parteien mit viel Geld können sich auf den offiziellen Plakatwänden einkaufen, Prospekte verschicken und in den Zeitungen Inserate schalten.»

Auch SP-Präsident Stefan Feldmann kritisiert das Plakatierungsverbot und fordert eine liberale Haltung. «Die SVP hat auf Privatgrund genügend Wiesen und Scheunen für ihre Plakate, wir dagegen müssen auf die teuren kommerziellen Plakatwände ausweichen.» SVP-Gemeinderat Stoop widerspricht diesem Vorwurf. «In Fällanden gibt es viele Einwohner von anderen Parteien, die auch Häuser und Grundstücke besitzen, auf denen sie plakatieren dürfen.»

Argument der Verkehrssicherheit zieht nicht

David Müller, Geschäftsführer der kantonalen FDP, weist darauf hin, dass Gemeinden die Pflicht haben, «zu informieren und eine Plattform für einen demokratischen Meinungsbildungsprozess zur Verfügung zu stellen». Zum Argument der Verkehrssicherheit sagt Müller: «Wenn man schon mit der Ablenkung von Verkehrsteilnehmern argumentiert, gilt das auch bei Plakaten auf privatem Grund und an den offiziellen Plakatstellen.» Huldrych Thomann, SVP-Präsident in Fällanden und selber Kantonsratskandidat, bezeichnet die Plakatierung in Fällanden im Vergleich mit den Nachbargemeinden als «gemässigt». Die vom Gemeinderat kritisierte «Überplakatierung» sei, wenn schon, nicht das Problem der Behörde, sondern der Parteien selber. «Die Parteien wollen schliesslich auffallen. Wenn man vor lauter Plakaten die einzelnen Köpfe nicht mehr sieht, müssen sich diese andere Mittel überlegen.»

Sogar die SVP selbst, nach Ansicht der Konkurrenz die Profiteurin eines Plakatierungsverbots, bedauert den Fällander Entscheid. «Das ist schade», sagt Parteisekretär Yves Gadient. «Die Gemeinde nimmt den Parteien eine Möglichkeit, mit den Bürgern zu kommunizieren.» Für die SVP sei das Verbot allerdings kein Problem. «Wir sind nicht auf den öffentlichen Grund angewiesen, wir haben auf dem Land sehr viele Möglichkeiten, unsere Plakate auf privaten Grundstücken aufzustellen.

Beleuchtete Plakate

Die Plakatierungsvorschriften haben in den letzten Wochen auch in vielen anderen Gemeinden für Diskussionen gesorgt. In Hinwil sorgte die Anfrage einer Partei, Plakate an Beleuchtungsmasten anzubringen, für einen ähnlich strikten Grundsatzentscheid wie in Fällanden. In Kloten mussten Plakate im Februar abmontiert werden, weil gemäss Stadtrat ein Aushang erst fünf Wochen vor den Wahlen erlaubt ist. Und in Rüti sorgte der Gemeinderat für Gesprächsstoff, weil er von den Parteien eine Gebühr von 75 Franken für das Plakatieren sogar auf privaten Grundstücken verlangt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.03.2011, 21:42 Uhr

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23 Kommentare

Dan Horber

10.03.2011, 08:43 Uhr
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Als liberaler Mensch bin ich grundsätzlich gegen Verbote. Doch der Fällander Gemeinderat hat recht. Und das Gejammer über Benachteiligung ist einfach lächerlich. Es lassen sich immer Gründe finden, weshalb eine Partei benachteiligt ist. Ich mag die Köpfe am Strassenrand nicht mehr sehen. Und in den Briefkasten mag ich auch nicht mehr blicken - der Wahlmüll türmt nur Altpapierberge! Antworten


Markus Gehrig

10.03.2011, 08:20 Uhr
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Von einem "innovativen Wahlkampf" verspreche ich mir mehr als das Aufhängen von austauschbaren Köpfen. Natürlich hat die SVP im Vergleich zu anderen Parteien einen hohen Anteil an Bauern in der Wählerschaft, welche das Plakatieren auf ihren Grundstücken/an ihren Gebäuden ermöglichen. Aber ganz besitzlos ist wohl doch auch das übrige Wahlvolk nicht - aber eben, auf die Mobilisierung kommt es an. Antworten



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