Zürich

Fall München: Deutsche Richter reisen in die Schweiz

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 28.04.2010

Im Prozess gegen die drei Schläger wollten die Münchner Behörden zwei Zeugen per Video-Übertragung befragen. Das ist rechtlich nicht möglich. Jetzt muss das deutsche Gericht in die Schweiz kommen.

Oberlandesgericht München: Nachdem die Zeugen nicht anreisen wollten, werden sie nun persönlich in der Schweiz befragt.

Oberlandesgericht München: Nachdem die Zeugen nicht anreisen wollten, werden sie nun persönlich in der Schweiz befragt.
Bild: Simon Eppenberger

Artikel zum Thema

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Die zwei letzten verbliebenen Zeugen im Prozess gegen die drei Jugendlichen von der Goldküste werden nicht per Video-Übertragung befragt. Nachdem die beiden Schulkollegen der drei Schläger nicht zum Gerichtstermin in München erschienen sind, wollten die deutschen Behörden die Vernehmung per Video-Konferenz durchführen. Das ist laut dem geltenden Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz jedoch nicht möglich, wie das Münchner Landesgericht heute mitgeteilt.

«Nun stellt das Gericht das Rechtshilfeersuchen, damit das zuständige Gericht in die Schweiz reisen kann», sagt Gerichtssprecherin Margarete Nötzel gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Das wird gemäss Rechtshilfeabkommen voraussichtlich gewährt. Demnach werden die fünf Richter und die Staatsanwältin für die Zeugenvernehmung ihren Arbeitsplatz wechseln. Wo genau die Vernehmung stattfinden wird, steht noch nicht fest.

Schläger bleiben in München

Das Gericht aus München wird die Befragung auf Schweizer Boden jedoch nicht leiten. Das obliegt laut Nötzel dem Schweizer Untersuchungsrichter. Vorab wird ein Fragenkatalog vorgelegt. «Welche Teile davon zugelassen werden, wird der Schweizer Richter in der Vernehmung bekannt geben», sagt Nötzel.

Das Münchner Gericht wird zudem beantragen, dass die am Verfahren Beteiligten zugelassen werden. Dazu gehören neben den Verteidigern auch die Eltern und Nebenkläger, also die beiden am schwersten verletzten Opfer. «Nicht in die Schweiz transportiert werden jedoch die drei Angeschuldigten», sagt Nötzel. Gemäss dem deutschen Recht sind solche Befragungen ausserhalb des Gerichts nur möglich, wenn sie am Haftort stattfinden; beispielsweise in einem Konsulat oder einer Botschaft.

Die Vernehmung ist auch in der Schweiz nicht öffentlich. Ein Termin für die Durchführung der Vernehmung kann das Münchner Gericht erst nach Prüfung des Rechtshilfeersuchens durch die zuständigen Behörden in der Schweiz mitteilen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 28.04.2010, 13:35 Uhr

Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Grillsaison
homegate Besser grillieren mit unseren Experten-Tipps Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Populär auf Facebook Privatsphäre

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.