Fall München: Deutsche Richter reisen in die Schweiz
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 28.04.2010
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Die zwei letzten verbliebenen Zeugen im Prozess gegen die drei Jugendlichen von der Goldküste werden nicht per Video-Übertragung befragt. Nachdem die beiden Schulkollegen der drei Schläger nicht zum Gerichtstermin in München erschienen sind, wollten die deutschen Behörden die Vernehmung per Video-Konferenz durchführen. Das ist laut dem geltenden Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz jedoch nicht möglich, wie das Münchner Landesgericht heute mitgeteilt.
«Nun stellt das Gericht das Rechtshilfeersuchen, damit das zuständige Gericht in die Schweiz reisen kann», sagt Gerichtssprecherin Margarete Nötzel gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Das wird gemäss Rechtshilfeabkommen voraussichtlich gewährt. Demnach werden die fünf Richter und die Staatsanwältin für die Zeugenvernehmung ihren Arbeitsplatz wechseln. Wo genau die Vernehmung stattfinden wird, steht noch nicht fest.
Schläger bleiben in München
Das Gericht aus München wird die Befragung auf Schweizer Boden jedoch nicht leiten. Das obliegt laut Nötzel dem Schweizer Untersuchungsrichter. Vorab wird ein Fragenkatalog vorgelegt. «Welche Teile davon zugelassen werden, wird der Schweizer Richter in der Vernehmung bekannt geben», sagt Nötzel.
Das Münchner Gericht wird zudem beantragen, dass die am Verfahren Beteiligten zugelassen werden. Dazu gehören neben den Verteidigern auch die Eltern und Nebenkläger, also die beiden am schwersten verletzten Opfer. «Nicht in die Schweiz transportiert werden jedoch die drei Angeschuldigten», sagt Nötzel. Gemäss dem deutschen Recht sind solche Befragungen ausserhalb des Gerichts nur möglich, wenn sie am Haftort stattfinden; beispielsweise in einem Konsulat oder einer Botschaft.
Die Vernehmung ist auch in der Schweiz nicht öffentlich. Ein Termin für die Durchführung der Vernehmung kann das Münchner Gericht erst nach Prüfung des Rechtshilfeersuchens durch die zuständigen Behörden in der Schweiz mitteilen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 28.04.2010, 13:35 Uhr


