Fall München: «Schlag war lebensgefährlich»

Aktualisiert am 30.07.2010

Im Münchner Prozess haben Gutachter heute Freitag ausgesagt, dass sie die angeklagten Jugendlichen als schuldfähig einschätzen. Bei zwei der Täter sprachen die Experten von einer «alkoholbedingten Enthemmung».

1/31 Müssen für ihre Tat ins Gefängnis: Mike B. (rechts) für sieben Jahre, Ivan Z. (Mitte) für knapp drei Jahre, Benji D. (links) für knapp fünf Jahre.
Grafik: Linda Graedel

   

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Einer der Angeschuldigten soll im Nussbaumpark mit dem Fuss gegen den Kopf eines Opfers getreten haben. Die Experten schätzten die Krafteinwirkung eines solchen Schlags heute vor Gericht als «mittelschwer» und die Auswirkung als «lebensgefährdend» ein. Denn der Schädel könne brechen. Dadurch trete eine Verletzung des Gehirns ein, zitiert die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts München die Sachverständigen in einer Mitteilung.

«Keine Reifeverzögerung»

Nach dem Biomechaniker und dem medizinischen Sachverständigen wurden am heutigen Gerichtstag der psychologische und der psychiatrische Gutachter angehört. Beide Gutachter haben weder «Reifeverzögerungen» noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss oder eine «Verminderung der Schuldfähigkeit» feststellen können, wie es in der Mitteilung heisst.

Lediglich eine «alkoholbedingte Enthemmung» wurde bei zwei der Angeklagten angenommen. Beide Sachverständigen haben angegeben, dass die Angeklagten während der Untersuchung ihnen gegenüber höflich, freundlich und kooperativ gewesen seien. Alle drei Angeklagten hätten angegeben, dass sie sich nach Rücksprache mit ihren Verteidigern nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äussern wollen.

Nächster Termin: 6. August

Die Gerichtssitzung wird am 6. August fortgesetzt. Am 23. August sollen der biomechanische und der medizinische Sachverständige hinsichtlich der Verletzungen des damals verletzten Versicherungskaufmanns nochmals angehört werden. Weitere Termine sind der 13. September und der 14. Oktober.

Gemäss Anklageschrift haben die drei Jugendlichen im Juni 2009 zusammen mit Klassenkameraden im Nussbaumpark in München gefeiert. In der Nähe sassen drei Arbeitslose. Unvermittelt gingen die Burschen auf die drei los und schlugen sie brutal zusammen.

Anschliessend schlugen sie auf der Strasse noch zwei Passanten zusammen und verletzten sie teils schwer. Die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

(cim/sda)

Erstellt: 30.07.2010, 17:08 Uhr

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