Fall München: Vater im Gericht zusammengebrochen

Aktualisiert am 29.07.2010

Der Beamte, der Benji D. einvernommen hatte, sagte am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München aus. Der Prozess musste unterbrochen werden, als der Vaters eines Angeklagten kollabierte.

1/31 Müssen für ihre Tat ins Gefängnis: Mike B. (rechts) für sieben Jahre, Ivan Z. (Mitte) für knapp drei Jahre, Benji D. (links) für knapp fünf Jahre.
Grafik: Linda Graedel

   

Der Prozess zum Fall München

Der Prozess vor der 1. Jugendkammer des Landgerichtes in München begann am 8. März. Insgesamt werden über 40 Zeugen und Sachverständige befragt. Die nächsten Verhandlungstage sind auf den 30. Juli und den 6. August angesetzt. Am 30. Juli wird unter anderem ein Sachverständiger für Biomechanik befragt. Er wird erklären, welche Bewegungsabläufe zu welchen Verletzungen geführt haben. Danach folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft, der Anwälte der Nebenkläger und der Anwälte der drei Angeklagten.

Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren

Gemäss Anklageschrift haben die drei Jugendlichen im Juni 2009 zusammen mit Klassenkameraden im Nussbaumpark gefeiert. In der Nähe sassen drei Arbeitslose. Unvermittelt gingen die Burschen auf die drei los und schlugen sie brutal «mit massiver und lebensgefährlicher Gewalt» zusammen. Den drei Jugendlichen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Anschliessend schlugen sie auf der Strasse noch zwei Passanten zusammen und verletzten sie teils schwer. Die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht Zürich sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Artikel zum Thema

Im Münchner Schlägerprozess gegen drei Jugendliche aus dem Kanton Zürich hat am Mittwochvormittag ein Polizeibeamter darüber ausgesagt, wie er einen der drei Angeklagten nach der Tat einvernommen hat. Mit dem Vorgehen waren die Anwälte der Angeklagten nicht einverstanden.

Sie kritisierten die Polizei und warfen ihr vor, die Jugendlichen damals nicht ausreichend über ihre Rechte belehrt zu haben. Zudem seien die Erziehungsberechtigten nicht angemessen einbezogen worden. Das Gericht teilte diese Ansicht jedoch nicht und führte die Polizisten-Befragung wie geplant durch.

Über «persönliche Verhältnisse» gesprochen

Für kurze Zeit musste der Prozess am Mittwoch unterbrochen werden. Der Vater eines Angeklagten erlitt laut der Agentur dpa einen Kreislaufzusammenbruch. Nachdem er von einem Arzt behandelt worden war, konnte er dem Prozess wieder folgen.

An der Verhandlung nehmen alle Eltern teil. Die Belastung sei irrsinnig, nicht nur wegen der dauernden Anreisen, sagte eine Justizsprecherin. Vor allem die Ungewissheit über die Zukunft ihrer Söhne mache den Eltern zu schaffen.

(fsc/sda)

Erstellt: 28.07.2010, 16:22 Uhr

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