Falscher Offizier fuhr ein Jahr lang gratis Zug
Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 11.01.2010
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Beliebte Fälschungen
Marschbefehle der Armee sind (oder waren) offenbar beliebte Fälschungsobjekte. Laut SBB-Sprecher Reto Kormann werden pro Jahr etwa zehn gefälschte Marschbefehle aus dem Verkehr gezogen. Die Beliebtheit von Marschbefehlen als Fälschungsobjekte dürfte in Zukunft abnehmen. «Wir müssen ehrlich zugeben, dass wir die Marschbefehle in der Vergangenheit nicht immer mit der nötigen Aufmerksamkeit kontrolliert haben», sagt Kormann. Das habe inzwischen aber geändert. Auf dem Schienennetz der SBB werden pro Jahr insgesamt etwa 350 gefälschte Fahrscheine konfisziert. Die Zahl ist laut Kormann seit Jahren stabil. (thas.)
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Der Mann wohnt in Zürich und arbeitet bei einer Bank in Zug. Den Arbeitsweg hin und zurück legte der gelernte Informatiker, der monatlich fast 10'000 Franken netto verdient, nicht nur in der 1. Klasse zurück, sondern auch noch gratis.
«Zig Fahrten seit Monaten»
Zwischen September 2007 und November 2008 soll er, so die Anklage, in mindestens zehn Fällen bei Billettkontrollen einen gefälschten Marschbefehl vorgewiesen haben. Möglicherweise um in Zivilkleidung nicht aufzufallen, hatte er sich auch gleich zum Offizier befördert. Das Papier ermächtigte ihn zur freien Fahrt in der 1. Klasse. Mindestens ein Mal, als er den Marschbefehl vergessen hatte, wies er sich mit einer Identitätskarte aus.
Doch ein Zugchef, der regelmässig auf der Frühstrecke eingesetzt wird und dabei etwa 700 Fahrgäste kontrolliert, schöpfte auf einmal Verdacht und wandte sich an die Fälschungszentrale der SBB. Als der junge Mann Ende November 2008 wieder in eine Kontrolle geriet, zog der Zugchef den Marschbefehl ein. In «zig Fahrten seit Monaten» sei ihm der Marschbefehl präsentiert worden, erinnerte sich der Zugchef. Auch ein zweiter Kondukteur glaubte, den Fälscher zweifelsfrei erkannt zu haben.
Urteil wird angefochten
Vor Gericht bestritt der 25-Jährige am Montag jegliche Schuld. Was in der Anklage stehe, habe er nicht gemacht. Das seien «aus der Luft gegriffene Vorwürfe». Er könne sich das Ganze nicht erklären, meinte seine Verteidigerin. «Er weiss nicht, wer seinen Namen missbraucht hat». Die Untersuchungsakten seien voller Widersprüche, und eine Handschriftenprobe «ergab nichts». Die Verteidigerin rügte, dass keine Fingerabdrücke genommen worden seien.
Das war aus Sicht des Gerichts offenbar nicht nötig. Es war überzeugt, den Fälscher vor sich zu haben. Er sei von zwei Zeugen zweifelsfrei erkannt worden. Der Anklage habe er bloss pauschale Bestreitungen entgegengesetzt. Die bedingte Geldstrafe, 90 Tagessätze à 200 Franken, und die unbedingte Busse von 500 Franken akzeptierte der Mann nicht. Noch im Gerichtssaal kündigte seine Verteidigerin an, den Fall ans Obergericht weiterzuziehen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 11.01.2010, 15:05 Uhr


