Familiendrama-Prozess: Die Opfer solidarisieren sich mit dem Haustyrannen
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 16.04.2011 4 Kommentare
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Ein Beispiel für das sogenannte Stockholmsyndrom, bei dem die Opfer mit dem Täter sympathisieren und sich solidarisieren, hat sich gestern Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich gezeigt: Die Lebenspartnerin und die beiden Töchter des Beschuldigten protestieren lauthals gegen das Urteil und mussten von einem halben Dutzend Polizisten aus dem Saal geschleppt werden. Dies, obwohl der aus Kosovo stammende Schweizer seine Familie drangsaliert, bedroht, geschlagen und krankhaft kontrolliert hatte.
Das Familiendrama dauert schon seit Jahren an. Bereits im März 2005 musste die Frau wegen Drohungen und Schlägen die gemeinsame Wohnung fluchtartig verlassen und im Frauenhaus Unterschlupf suchen. Danach verpflichtete sich der Mann zwar schriftlich, keinerlei psychische und physische Gewalt mehr auszuüben. Doch schon wenige Wochen später begann das Martyrium von neuem. Erst am 9. September 2008 alarmierte eine der Töchter die Kantonspolizei, weil sie befürchtete, dass der Vater die Mutter wieder verprügeln werde – wie schon so häufig in der Vergangenheit. Die Anzeige brachte die Wende.
Eingang mit Video überwacht
Die Anklageschrift, gestützt auf die Einvernahmen der Mutter und der drei Kinder, zeichnet das Bild eines Haustyrannen und beschreibt eine Vielzahl von häuslichen Gewalttaten. Der in Zürich wohnhafte Taxifahrer schottete die Familie systematisch von der Aussenwelt ab. Die Lebenspartnerin durfte die Wohnung nie ohne den Beschuldigten verlassen. Sie durfte nicht einmal in die Waschküche, dies war die Aufgabe der schulpflichtigen Kinder.
Der Mann verriegelte nicht nur die Fensterläden und verdunkelte die Wohnung, sondern installierte im Eingangsbereich auch eine Videokamera. Die Polizei registrierte darauf 1700 Stunden Aufnahmen. Aufgrund der Videoaufnahmen konnte die Polizei auch feststellen, dass die Frau einmal während 12 Tagen und einmal während 13 Tagen die Wohnung nie verliess, als der Mann in seinem Heimatland Kosovo in den Ferien weilte. Neben dieser massiven Form von Freiheitsberaubung schlug der Mann seine Freundin regelmässig, bis sie blutete und Prellungen erlitt. Dabei benützte er wiederholt ein Plastikrohr. Die Kinder waren dabei teilweise anwesend. Etwa einmal pro Woche, so die Anklageschrift, ging er mit der Frau hinaus und verprügelte sie draussen ganz ohne Zeugen. Manchmal klebte er der Frau den Mund mit Klebeband zu, damit sie nicht schreien konnte, und fesselte ihre Hände. Er bedrohte sie immer wieder mit dem Tod oder forderte sie auf, sich umzubringen. Laut dem psychiatrischen Gutachten erlitt die Frau durch diese langjährige Tortur eine posttraumatische Belastungsstörung mit Depressionen. Den drei Kindern, zwei Töchtern und einem Sohn im Teenageralter, verbot der Vater, draussen zu spielen. Er schlug und erniedrigte sie aus nichtigstem Anlass fast täglich.
Staatsanwalt Matthias Stammbach verlangte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen qualifizierter Freiheitsberaubung, schwerer vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und weiterer Delikte. Stammbach sprach von einem «Terrorregime». Beim Mann handle es sich nicht um einen krankhaften Sadisten, sondern es sei ihm vor allem darum gegangen, die vollständige Kontrolle über die Familie zu sichern. Der Verteidiger forderte einen Freispruch von den Hauptvorwürfen. Er plädierte wegen einfacher Körperverletzung und Nebendelikten auf eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren.
Tochter schrie «Scheisse»
Das Gericht folgte mehrheitlich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte den Mann wegen qualifizierter Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung und Nötigung zu einer Strafe von elf Jahren, abzüglich der über zweieinhalb Jahre Untersuchungshaft. Der Mann sitzt seit dem telefonischen Hilferuf vom 9. September 2008 im Gefängnis. Diese lange Haftdauer hat in der Familie zu einer – für Aussenstehende unerklärlichen – Solidarisierung mit dem Beschuldigten geführt und führte zum Eklat im Gerichtssaal. Eine Tochter schrie beim Verkünden des Strafmasses lauthals «Scheisse, so geht es nicht» und wollte weinend bei ihrem Vater bleiben. Die Lebenspartnerin rief laut: «Ich bringe mich um», und die Schwester des Angeklagte kritisierte, der Staatsanwalt habe die Familie schikaniert.
Nachdem die Familie von den Polizisten aus dem Saal geschleppt worden war, begründete der Vorsitzende Reto Nuotclà das Strafmass. Das Verschulden des Mannes wiege schwer. Die Anklage habe sich vor allem auf die detaillierten Aussagen der Lebenspartnerin abgestützt. Diese Vorwürfe würden durch weitere Beweismittel wie Arztberichte, Aussagen der Kinder, von Nachbarn und Lehrern bestätigt. Der Beschuldigte habe sich widersprüchlich geäussert, zuerst alles abgestritten, dann wieder Zugeständnisse gemacht und zuletzt die Aussagen wieder verneint. «Der Beschuldigte hat über Jahre hinweg die Freiheitsrechte der Frau beschnitten und ihr Willen gebrochen», sagte Nuotclà. Reue habe der Mann nicht gezeigt. Als Motiv nannte der Richter Egoismus. Der 46-Jährige habe seine Vormachtstellung und seinen Einfluss in der Familie festigen wollen. Der Mann bleibt weiterhin in Haft. Begründet wurde dieser Entscheid mit Wiederholungs- und Fluchtgefahr. Das Gericht sprach den drei minderjährigen Kindern eine Genugtuungssumme von je 15'000 Franken zu. Die Freundin hat ihr Genugtuungsbegehren zurückziehen lassen und verzichtet auf den Betrag. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich über den Schuldspruch erfreut: «Ein Urteil mit Signal- und Symbolwirkung bezüglich häuslicher Gewalt», sagt der Leitende Staatsanwalt Ulrich Weder auf Anfrage.
Einbürgerung ungültig
Der Beschuldigte ist Schweizer kosovarischer Abstammung. Er lebte mit der Freundin und den drei gemeinsamen Kindern zusammen. Er ist aber nicht mit der Lebenspartnerin verheiratet, sondern mit einer bedeutend älteren Schweizerin. Der Mann wurde aufgrund dieser – vermutlichen – Scheinheirat im Jahr 2005 im Kanton Schwyz eingebürgert. Im Laufe der Untersuchung hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb ein Verfahren eingeleitet, dass dem Mann die Schweizer Staatsbürgerschaft abzuerkennen sei. Mit Erfolg: Laut einem Sprecher des Bundesamts für Migration ist die Einbürgerung am 8. Juli 2010 für nichtig erklärt worden.
Dagegen hat der Mann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, der Fall ist noch hängig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Sollte die Aberkennung der Schweizer Staatsbürgerschaft rechtskräftig werden, muss der Familienvater nach Verbüssung seiner Strafe mit der Ausschaffung rechnen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.04.2011, 23:31 Uhr
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4 Kommentare
Wenn sie sich mit diesem gewaltigen Mann solidarisieren, sollen sie auch mit ihm zusammen leben. Die Tochter, oder die Mutter soll dann einfach nie mehr um Hilfe ersuchen. Das Ganze kostet uns ein vermögen für nichts und wieder nichts. Jetzt ist der Staat wieder der Böse und sie können ihr ungerechtes Leid dem Staat zuschieben. Antworten

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