Zürich

Flüchtigem Triathleten droht weltweite Sperre

Von Stefan Hohler . Aktualisiert am 27.07.2010 11 Kommentare

Auch heute Dienstag hat sich der Triathlet nicht gemeldet, der am Sonntag eine 85-jährige Frau umgefahren hat. Sollte er erwischt werden, wird er nie mehr an einem Ironman teilnehmen dürfen.

Einfach aufgestiegen und weitergefahren: Der Triathlet hat sich nicht um die Rentnerin gekümmern, die er umgefahren hatte.

Einfach aufgestiegen und weitergefahren: Der Triathlet hat sich nicht um die Rentnerin gekümmern, die er umgefahren hatte.

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«Absolut feige» sei das Verhalten des Triathleten, der am Sonntag in Uetikon eine 85-Rentnerin umgefahren hat. Das sagt Martin Koller, OK-Präsident des Zürcher Ironman. Der Mann wird, sofern identifiziert, auf die Blacklist gesetzt und für sämtliche Wettkämpfe weltweit gesperrt. Die Frau musste mit einer Gehirnerschütterung, einem Nasenbeinbruch und Prellungen am ganzen Körper ins Krankenhaus eingeliefert werden, wo sie auch heute Dienstag noch ist. Einen ähnlichen Fall habe man noch nie erlebt. Vor zwei Jahren seien aber wegen eines Fehlers eines Helfers am Zürcher Mythenquai zwei Frauen beim Passieren der Strasse von einem Radfahrer angefahren und verletzt worden.

Der Mann hat sich bis jetzt noch nicht gestellt. «Die Ermittlungen laufen noch», sagt Silvia Killias, Sprecherin der Kantonspolizei Zürich. Die Polizei wird nun jene 200 Triathleten genau unter die Lupe nehmen, die zum Unfallzeitpunkt Uetikon passierten. Diese Zahl ist bekannt, weil die mit einem Chip versehenen Athleten beim Passieren der verschiedenen Kontrollposten elektronisch erfasst werden. Die weiblichen Teilnehmer, laut Organisatoren sind es 12 Prozent, kommen als Täter nicht infrage. Denn laut den Aussagen des einzigen Zeugen handelt es sich beim Unfallverursacher um einen Mann mit einem weissen Trikot. Es könnte auch sein, dass der Unbekannte zu den rund 10 Prozent der Teilnehmer gehört, die vorzeitig aufgegeben haben. Aber auch diese seien den Organisatoren bekannt. Die Chance ist aber gross, dass es sich um einen Teilnehmer aus dem Ausland handelt, beträgt deren Anteil doch 77 Prozent.

Auch während eines Rennens muss man sich um Unfallopfer kümmern

Die Daten der Zwischenzeitmessung habe man bereits der Kantonspolizei übergeben. Demnächst folgen wird umfangreiches Bildmaterial: Die Teilnehmer sind am Samstagabend beim sogenannten Check-in mit dem Velo und der Nummer fotografiert worden. Zudem wurden die Athleten beim Zieleinlauf gefilmt.

Laut Kapo-Sprecherin Killias war die Strasse zum Zeitpunkt des Ironman nur einseitig befahrbar. Es gelte auch bei einem Rennen das Strassenverkehrsgesetz. Das heisst, grundsätzlich habe man auf dem Fussgängerstreifen Vortritt, wobei Rücksichtnahme von beiden Verkehrsteilnehmern zu erwarten sei. Zum konkreten Fall könne man aber noch nichts sagen. Sicher sei, dass sich auch ein Triathlet während eines Rennens nach einem Unfall um das Opfer kümmern müsse, sagt Silvia Killias. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.07.2010, 10:36 Uhr

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11 Kommentare

Renate Pfister

27.07.2010, 13:39 Uhr
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Herr Deiss, selbst wenn dem so ist, das berechtigt niemanden einen Fussgänger umzufahren und liegen zu lassen. Das ist doch eine absolut dekadente Sichtweise und hat nichts mit Naivität zu tun. Antworten


Erich Deiss

27.07.2010, 11:58 Uhr
Melden

Seien wir doch nicht naiv. Das Problem ist, dass ein vom Staat bewilligtes Rennen auf einer nicht abgesicherten Rennstrecke stattfand. Antworten



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