«Franz B. wurde als möglicher Täter nie ernsthaft in Betracht gezogen»
Von Thomas Hasler, Felix Schindler. Aktualisiert am 24.03.2010
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Bianca B. sass ruhig und wortlos an ihrem Platz, während ihre Verteidigerin jedes einzelne Indiz in Zweifel zog. Woher bloss habe Franz B. wissen können, dass ihm beim fingierten Einbruch Geld gestohlen wurde, wenn er es nicht selbst aus dem Portemonnaie nahm? Wieso soll Franz B. nach der Tat das Licht im Kinderzimmer eingeschaltet haben, wenn er nicht bereits wusste, dass ihnen etwas geschehen sei? Schliesslich habe die Anklage versucht, Bianca B. unglaubwürdig zu machen.
Eventualantrag: Sieben Jahre wegen mehrfachen Totschlags
Im Verlaufe ihres Plädoyers bezeichnete sie die Indizien als «absurd» oder «mehr als fragwürdig». «Die Anklage beruht auf sehr schwachen Indizien, die den Tathergang nicht erklären können. Es ist auch nicht möglich, die Tat mit diesen Indizien der Angeklagten zuzuordnen.» Selbst wenn man sie für schuldig erachten sollte, «wissen wir nicht, was sie dazu brachte» ihre Kinder zu töten. Biancas Verteidigerin forderte einen Freispruch.
Es gehört zur Sorgfaltspflicht eines Anwalts, einen sogenannten Eventualantrag zu stellen – falls Richter und Geschworene die Angeklagte als schuldig erachten sollten. In diesem Fall plädiert die Verteidigerin auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen mehrfachen Totschlags. Der Eventualantrag solle den Hauptantrag jedoch «in keiner Weise in Frage stellen», sagte die Verteidigerin.
«Unsicher und hypothetisch»
Sie räumte zwar ein, dass der fingierte Einbruch in der Tatnacht nie stattgefunden hat, versuchte aber, den Verdacht auf den Vater der Kinder zu lenken. Er habe sich in Widersprüche verwickelt, denen man zu wenig intensiv nachgegangen sei. «Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Franz B. als möglicher Täter nie ernsthaft in Betracht gezogen wurde.»
Als «unsicher und hypothetisch» bezeichnete die Verteidigerin das psychiatrische Gutachten von Bianca B – man dürfe es nicht als Beweis für ihre Schuld beiziehen. Der Gutachter sei stets davon ausgegangen, dass Bianca B. die Tat begangen habe. Oertle entgegnete in seiner Replik: «Das ist absolut üblich. Bei einem nicht geständigen Täter muss man von dieser Hypothese ausgehen. Sonst bräuchte es kein Gutachten.»
Das Schlusswort wäre Bianca B. zugestanden. Doch sie verzichtete darauf, sich ein letztes Mal an die Richter und Geschworenen zu wenden.
Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes. Am heute Dienstagnachmittag ziehen sich Richter und Geschworene zur Beratung zurück. Das Urteil wird am Freitag um 11 Ihr erwartet.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.03.2010, 08:53 Uhr
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