Zürich

Frau stirbt nach Magenspiegelung

Von Monica Müller. Aktualisiert am 15.11.2011 16 Kommentare

Nach einem Routineuntersuch in einer Praxis fiel Verena Blattmann vom Bett. Kurz darauf war sie tot. Rund vier Jahre später lässt ihre Familie die Klage gegen den Facharzt jetzt fallen.

Sediert auf der schmalen Liege: Eine Patientin liegt im Behandlungszimmer ihres Hausarztes.

Sediert auf der schmalen Liege: Eine Patientin liegt im Behandlungszimmer ihres Hausarztes.
Bild: Keystone

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Auch Hausärzte machen Fehler

«Im Spital ist es gefährlich, beim Hausarzt nicht, der kennt mich.» So fasst David Schwappach von der Stiftung für Patientensicherheit die Haltung vieler Leute zusammen. In einer aktuellen Studie hat er die Patientensicherheit bei Hausärzten untersucht und ist zum Schluss gekommen: Auch in Hausarzt-praxen passieren gravierende Fehler. Mittels eines Fragebogens hat er die drei häufigsten Probleme ermittelt. 13 Prozent der Befragten erlebten in ihrer Praxis im vergangenen Jahr täglich oder wöchentlich eine «unvollständige, nicht verfügbare, unklare oder fehlerhafte Patientendokumentation». Diagnosefehler, Fehler bei der Wahl und Dosierung von Medikamenten sowie Fehler bei der Triage am Telefon (handelt es sich um einen Notfall oder nicht?) bereiten den Ärzten und Praxisassistentinnen besondere Sorgen. 630  Ärzte und medizinische Praxisassistentinnen füllten den Fragebogen aus, das entspricht der Hälfte aller Fachpersonen, die Schwappach angeschrieben hat.

Aufgrund der Studienresultate gibt Schwappach den Patientinnen und Patienten folgende Empfehlungen: Erscheint ihnen etwas seltsam, sollten sie immer nachfragen. Bei Untersuchungen, etwa im Labor, sollten sie darauf bestehen, in jedem Fall eine Rückmeldung zu erhalten. Viele Ärzte würden sich nur melden, wenn die Resultate problematisch seien. Wer immer kommuniziere, vermeide Missverständnisse wie falsch abgelegte Befunde. Schliesslich sollten Patienten für ruhige Arbeitsbedingungen der Ärzte und Assistentinnen sorgen und erst im Anschluss an eine Untersuchung Fragen stellen. (mom)

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Eine Magenspiegelung sollte Klarheit schaffen über Verena Blattmanns Bauchschmerzen. Der Hausarzt empfahl der 66-Jährigen einen Facharzt. Am 15. April 2008 führte dieser die Magenspiegelung durch. Nach dem Untersuch lag Verena Blattmann sediert auf der schmalen Liege. Der Arzt überreichte der Praxisassistentin das Untersuchungsgerät und sagte ihr, sie solle noch einen Moment bei der Patientin bleiben. Verena Blattmann war am Aufwachen. Die Praxisassistentin sprach mit ihr und sagte, sie müsse nur schnell das Gerät ablegen. In dem Moment, als sie es in den Wassertrog legte, drehte sich Verena Blattmann und fiel von der Liege.

Kurz darauf erhielt der Ehemann der Patientin einen Anruf des Facharztes. Er habe schlechte Nachrichten. Seine Frau sei gestürzt, man habe sie auf dem Boden gefunden, sie liege im Koma. Vermutlich handle es sich um eine Streifung oder einen Hirnschlag. Sanität und Notarzt seien unterwegs, sie werde ins Triemli eingeliefert. Der Ehemann eilte ins Triemli, wo man ihm mitteilte, man habe seine Frau ins Universitätsspital gebracht. Als er dort eintraf, hatte er sie erneut verpasst: Sie war wieder ins Triemli gefahren worden. Erst die zuständige Ärztin im Triemlispital klärte die Familie auf, dass Verena Blattmann vom Untersuchungsbett gefallen sei und als Folge des Sturzes eine Hirnblutung habe. Man müsse die Staatsanwaltschaft einschalten. Zu diesem Zeitpunkt musste das Opfer künstlich beatmet werden.

Familie schaut sich die Praxis an

Die Familie rief den Facharzt an und bat um ein Treffen in seiner Praxis. Da sei er äusserst kühl und distanziert gewesen, sagt Vreni Ansorg, die Tochter von Verena Blattmann. «Wir hätten erwartet, dass er uns die Hand schüttelt und sagt, dass es ihm leid tue.» Doch nichts dergleichen geschah. Die Familie schaute sich um und war überrascht, wie eng die Raumverhältnisse in der Praxis waren. «Hier sollte sich niemand untersuchen lassen», dachte Ansorg.

Einige Tage später starb Verena Blattmann. Abgesehen von den Magenschmerzen war sie eine gesunde, lebensfrohe Frau gewesen, die sich engagiert um ihre acht Enkel gekümmert hatte. Im Gespräch mit den Ärzten hatte sich die Familie entschieden, die Beatmungsmaschine abzuschalten und auf weitere lebenserhaltende Massnahmen zu verzichten.

Grosse psychische Belastung

Das Spital leitete ein Strafverfahren ein, die juristische Maschinerie begann zu laufen. Zu den Einvernahmen der Polizei kamen die Befragungen der Staatsanwaltschaft und der Austausch mit den Anwälten und der Versicherung. Nach fast vier Jahren wurde die psychische Belastung für den Witwer zu gross. Die Familie suchte nach einer Möglichkeit, den Fall zu einem Ende zu bringen. Sie beriet sich mit den Anwälten. Der einzige Weg, «diese zermürbende Tragödie abzuschliessen», war, sich aus dem juristischen Verfahren zurückzuziehen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später ein. Nicht weil die Familie eine Desinteressenserklärung am Fall formuliert hatte. Sondern weil die Folgen von Verena Blattmanns Sturz vom Untersuchungsbett für den Arzt nicht voraussehbar gewesen waren.

Der Familie bleibt neben der Trauer ein ungutes Gefühl. Der Facharzt hat in seiner Praxis trotz anfänglicher Versprechen nichts geändert: Weder benutzt er ein Bettgitter noch einen Sicherheitsgurt, um die Patienten bei der Magenspiegelung auf der Liege zu sichern. Es gibt keine Qualitätsbestimmungen, die ihn dazu zwingen. Der Hausarzt empfiehlt den Facharzt seinen Patienten noch immer. «Nur weil ein Hausarzt einen anderen Arzt empfiehlt, darf man diesem nicht blindlings vertrauen», sagt Ansorg. Man sollte immer auf sein Bauchgefühl hören.

Erika Ziltener, Leiterin der Patientenstelle, ist mit dem Fall vertraut. Sie findet es fatal, dass in solch tragischen Situationen juristische Auseinandersetzungen nicht nur den Emotionen den Platz rauben, sondern oft auch Lösungen verhindern. Bleibe eine angemessene Reaktion seitens eines Arztes aus, würden viele Betroffene den Rechtsweg beschreiten. Die Patientenstelle empfiehlt, sich zuerst beraten zu lassen und wenn möglich eine aussergerichtliche Einigung anzustreben: «Viele unterschätzen den Aufwand des Rechtsweges.» Zeige sich ein Arzt oder ein Spital uneinsichtig, sei eine Klage aber selbstverständlich zu prüfen. Es ist laut Ziltener äusserst wichtig, dass die Verantwortlichen Massnahmen treffen, die eine Wiederholung eines so tragischen Ereignisses verunmöglichen. «Dies ist oft der einzige Trost, der den Angehörigen bleibt.» Bei einer Überweisung durch den Hausarzt rät sie, jeweils nachzufragen, weshalb er diesen Arzt oder diese Ärztin empfiehlt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.11.2011, 09:44 Uhr

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16 Kommentare

Peter Klein

15.11.2011, 10:13 Uhr
Melden 64 Empfehlung

Man sollte den Namen des Arztes veröffentlichen, dann wird dieser auch etwas ändern. Und bitte kommen sie mir nicht mit Datenschutz. Denn dieser ist seit Jahren nur auf dem Papier existent. Antworten


Paul Huber

15.11.2011, 10:33 Uhr
Melden 46 Empfehlung

Was ist der NAME dieses Arztes? die Oeffentlichkeit MUSS informiert werden ! wenn im z.B. Coop das Fleisch einmal nicht frisch war, wird dies auch namentlich angeprangert, bei einem Todesfall umso mehr ! Antworten



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