«Für seine Vorstrafe ist er selbst verantwortlich»
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 09.09.2010 56 Kommentare
Herr Hollenstein, Sie wollen dem 18-jährigen Kolumbianer Juan Montana keine zweite Chance geben, weil dieser straffällig geworden ist. Rechtfertigen Vergehen wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch einen solchen Entscheid?
Herr Montana wurde nicht nur wegen mehrfacher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs mit 14 Tagen Freiheitsentzug bestraft, sondern auch wegen Diebstahls und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das sind keine leichten Fälle. Somit erfüllt der junge Mann die Voraussetzungen des Bundesrechts nicht: dass sich ein Gesuchsteller in der Schweiz ans Schweizer Recht hält.
Haben Sie vor dem Entscheid schlecht geschlafen?
Nein, denn im Fall von Herrn Montana war die Faktenlage klar; da gab es für mich letztlich nur diesen Entscheid.
Haben Sie sich damit schwer getan?
Sie können mir glauben: Es gibt keine einfachen Entscheide, und ich mache es mir nicht leicht. Ich nehme diese Aufgabe sehr ernst, beziehe unterschiedliche Blickwinkel ein, kläre ab und lasse abklären, wäge Pro und Kontra ab und treffe den Entscheid seriös.
Haben Sie Angst davor, das Zünglein an der Waage spielen zu müssen?
Das ist die Aufgabe, die mir der Regierungsrat bei der Schaffung der Härtefallkommission übertragen hat. Ich nehme sie wahr.
Welche Rolle hat das «C» im Namen Ihrer Partei, der CVP, bei Ihrem Beschluss gespielt?
Dieser Entscheid basiert auf seriöser fachlicher Arbeit, auf dem geltenden Recht und unter Einbezug von menschlichen Aspekten.
Die SVP fordert mit ihrer im Volk populären Ausschaffungsinitiative die Ausweisung von Ausländern für kleinste Vergehen. Haben Sie sich von dieser ausländerkritischen Stimmung anstecken lassen?
Wegweisend für den Entscheid waren die Rechtslage und das Verhalten des jungen Mannes.
Die Härtefallkommission ist der Ansicht, Montana könne nichts dafür, dass seine Mutter mit ihm untergetaucht ist, weil er damals erst zehn Jahre alt war. Das klingt einleuchtend. Sie setzen jedoch ein Fragezeichen dahinter. Weshalb?
Es wird kein Fragezeichen hinter diese Einschätzung gesetzt. Herr Montana kann jedoch etwas dafür, dass er sich in der Schweiz nicht korrekt verhalten hat. Für seine Vorstrafe ist er sehr wohl selbst verantwortlich.
Die Härtefallkommission (HFK) beurteilt Montana als gut integriert. Er hat die Sek A abgeschlossen und Aussicht auf eine Lehrstelle. Warum werten Sie dies geringer als die Tatsache, dass Juan Montana keinen tadellosen Leumund aufweist?
Gemäss Bundesrecht ist das korrekte Verhalten eine Voraussetzung, um als Härtefall in Betracht zu kommen. Es ist daher höher zu gewichten.
Der Verein Sans-papiers-Anlaufstelle Zürich übt scharfe Kritik an Ihnen. Er wirft Ihnen vor, die HFK lediglich als Alibi einzusetzen, um die Kritik an der harten Praxis des kantonalen Migrationsamtes abzufedern.
Ich sehe keinen Grund für diese Kritik. Die Härtefallkommission ist ein beratendes Gremium für Härtefälle und gibt eine Empfehlung ab.
Montanas Anwalt Peter Bolzli will den Fall weiterziehen. Er will ihn auf der Grundlage des Ausländerrechts beurteilen lassen, womit Montana rekursberechtigt wäre. Was sagen Sie dazu?
Gegen den Entscheid über den Härtefall besteht kein Rechtsmittel. Genau darum hat der Regierungsrat die Möglichkeit geschaffen, dass die HFK solche Fälle überprüft und der Sicherheitsdirektor einen allfälligen Stichentscheid fällt. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden und Gerichte in diesem Fall mit Eingaben des Rechtsanwalts umgehen.
* Das Interview musste schriftlich geführt werden.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.09.2010, 10:50 Uhr
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56 Kommentare
Ich finde auch, dass er keine Chance mehr verdient. Seine Eltern wollten ihm ein besseres Leben ermöglichen in der Schweiz und haben viel riskiert. Und was macht dieses Söhnchen er zerstört mit seinen kriminellen Taten seine ganze Zukunft. Wie oft hat wohl seine Mutter auf ihn eingeredet! Alles nichts gebracht. Antworten


