Fuhrer: «Ich habe zu keiner Zeit widerrechtlich gehandelt»

Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion Rita Fuhrer soll sich mit unzulässigen Mitteln für das Kindermädchen des Theaterdirektors Matthias Hartmann eingesetzt haben. Die Regierungsrätin weist die Vorwürfe von sich.

Fühlt sich persönlich angegriffen: Regierungsrätin Rita Fuhrer.

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Die SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer hat bisher zu den Recherchen des «Tages-Anzeigers» geschwiegen. Nun nimmt sie schriftlich Stellung und weist den Vorwurf, sich beim Bundesamt für Migration für das Kindermädchen von Familie Hartmann eingesetzt zu haben, von sich. «Die Behauptungen, die in der heutigen Ausgabe des «Tages-Anzeigers» über meine Direktion, das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sowie über meine Person aufgestellt werden, wurden bereits rechtlich beurteilt. Der zuständige Staatsanwalt hat das Strafverfahren gegen Kadermitarbeitende des AWA im Jahr 2007 eingestellt, weil keinerlei strafrechtlich relevante Tatbestände feststellbar waren.»

Zur Aufsichtsbeschwerde der ehemaligen Mitarbeiterin des AWA, die am 5. Juni bei der Zürcher Staatskanzlei eingegangen ist, will sich die Regierungsrätin nicht äussern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Persönlicher Angriff

Sie sei im heute publizierten Artikel des «Tages-Anzeigers» persönlich angegriffen worden, schreibt Fuhrer weiter und betont dabei, dass sie nicht von jedem abgelehnten Gesuch um Arbeitsbewilligungen Kenntnis habe. «In diesem Fall war dies anders, da ich vom Zürcher Stadtpräsidenten gebeten wurde, mich dieser Sache anzunehmen», so die Regierungsrätin.

Sie habe sich aus mehreren Gründen beim Direktor des Bundesamts für Migration (BfM) nach einer nochmaligen Prüfung der Sachlage eingesetzt: «Herr Hartmann hatte zu dieser Zeit bereits seinen Ruf nach Wien erhalten. Es war somit klar, dass er nur kurze Zeit in der Schweiz bleiben würde. Ich wollte mich für eine Lösung einsetzen, die es - unter Wahrung des rechtlichen Rahmens - ermöglichte, dass die Betreuung der Kinder durch eine vertraute Person für diese Zeit nicht unterbrochen wird. Darüber hinaus war Herr Hartmann als künstlerischer Direktor des Schauspielhauses ein wichtiger Standortfaktor für unsere Stadt, wie mir auch der Stadtpräsident schrieb.»

Kein Einsatz für Schwarzarbeiterin

Als die Absage des BfM aus rechtlichen Gründen bei ihr eingetroffen sei, habe sie diese selbstverständlich respektiert. «Ich habe zu keiner Zeit widerrechtlich oder unmoralisch gehandelt», hält sie fest. Auch habe sie sich niemals für eine Schwarzarbeiterin eingesetzt. «Zum damaligen Zeitpunkt war die Annahme der Schwarzarbeit nur eine Vermutung. Der Strafbefehl gegen Herrn Hartmann in dieser Sache erging erst Ende 2007, das Verfahren gegen das Kindermädchen wurde eingestellt.» (tif)

Erstellt: 11.06.2009, 16:30 Uhr

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