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Fussball-Hooligans dürfen auch nicht mehr ins Hockey-Stadion

Mit Hooligans soll in der ganzen Schweiz einheitlich verfahren werden – egal ob sie ein Spiel in Zürich oder in Genf besuchen. Wer ein Stadionverbot hat, darf auch nicht mehr in andere Stadien.

Vor einem Spiel FC Zürich gegen FC Basel: Die Polizei muss die Fangruppen mit einem massiven Aufgebot begleiten.

Vor einem Spiel FC Zürich gegen FC Basel: Die Polizei muss die Fangruppen mit einem massiven Aufgebot begleiten.
Bild: Keystone

Anfang Jahr waren in der Schweiz 974 Personen mit einem Stadionverbot belegt, 645 betrafen den Fussball, 329 Eishockey. Das teilten die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) am Donnerstag mit.

Ein Verbot aussprechen dürfen nur die Klubs, der Verband beziehungsweise im Eishockey die Liga, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Das gemeinsame Vorgehen hat eine Arbeitsgruppe beschlossen. Sie setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Fussball- und Eishockeyverbände sowie der SZH und des Fachbereichs Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei (fedpol).

Daten an alle Clubs und Polizeikorps

Die verhängten Stadionverbote sind zivilrechtlicher Natur und werden bei Swiss Olympic, dem Dachverband der Schweizer Sportverbände, erfasst. Danach stehen sie allen Fussball- und Eishockeyklubs sowie den 29 dezentralen Fachstellen der kantonalen und städtischen Polizeikorps zur Verfügung.

Gewalttätige Fussballfans werden ins Polizeiinformationssystem HOOGAN eingetragen, wie Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei, auf Anfrage sagte. Ein Stadionverbot, das im Zusammenhang mit Gewalt ausgesprochen wurde, gelte jeweils während 3 Jahren. Für die Bewirtschaftung von HOOGAN ist das fedpol zuständig.

Die Kontrolle der Verbote erfolgt einerseits durch die Klubs selbst, anderseits sind bei Matches stets auch Szenekenner der Polizei vor Ort. Dass der eine oder andere Hooligan trotz Verbot ein Stadion betrete, könne man nie ganz ausschliessen, räumte Cortesi ein. Die Mehrheit der Hooligans könne man aber bestimmt daran hindern.

Vernetzung mit dem Ausland

Seit Mai 2010 führt die Zentralstelle Hooliganismus zudem Ausbildungskurse für polizeiliche Szenekenner durch, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dabei werden einheitliche Vorgehensweisen bei Sportveranstaltungen vermittelt. Auch die Vertiefung taktischer, rechtlicher und psychologischer Aspekte ist ein Thema.

An den Kursen nehmen unter anderen auch szenekundige Beamte aus Deutschland und Österreich teil. Damit werde der Erfahrungs- und Informationsaustausch über die Landesgrenzen hinaus gefördert und gewährleistet, heisst es.

Gegen Polizei-Spotter

Reagieren wolle man auch auf die zunehmende Gewalt gegen polizeiliche Spotter und Szenekenner. So habe man Massnahmen und Verhaltensempfehlungen ausgearbeitet, die nun den Polizeikommandanten vorgelegt werden. Ziel sei es, schweizweit ein einheitliches Vorgehen der Polizeikorps zu erreichen.

Die SZH wurde im Jahr 2000 als Projekt- und Arbeitsgruppe eingerichtet. Am 1. Januar 2008 wurde sie institutionalisiert und ist seither bei der Stadtpolizei Zürich angesiedelt. Sie informiert die Polizeikorps bei drohenden Ausschreitungen bei Sport- und Grossveranstaltungen. Darüber hinaus dient die SZH den Polizeien als Auskunftsstelle. Sie arbeitet eng mit dem fedpol zusammen. (ep/sda/)

Erstellt: 08.07.2010, 14:21 Uhr

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1 Kommentar

Stefan Spoerri

08.07.2010, 15:02 Uhr
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Und mit welchen rechtlichen Grundlagen werden da die Privaten Personendaten zwischen den Verbänden hin und hergetauscht ? Antworten



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