Geldstrafe für Stanic: Verteidiger legt Berufung ein
Bestreitet Vorsatz: Kresimir Stanics Verteidiger legt gegen die Geldstrafe Berufung ein. (Bild: Beat Marti)
Artikel zum Thema
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahrunfähigem Zustand hatte das Bezirksgericht den bald 24-Jährigen am Mittwoch zu einer vergleichswweise milden Strafe verurteilt: Eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken.
Verteidiger Carlo Häfeli will das Urteil nun an Obergericht weiterziehen. Dabei gehe es vor allem um die Qualifikation «vorsätzlich». Dies habe versicherungstechnische Auswirkungen für seinen Mandanten. Häfeli erklärte seinen Entscheid heute Donnerstag gegenüber verschiedenen Radiostationen.
«Ich bin froh, dass das Ganze vorbei ist»
Der Ankläger, der auf Strassenverkehrsdelikte spezialisierte Staatsanwalt Jürg Boll, hatte sich nach der Urteilseröffnung zufrieden gezeigt, auch wenn das Urteil deutlich unter seinem Antrag von 300 Tagessätzen à 110 Franken lag. Stanic selbst hatte am Mittwoch erklärt, er sei froh, dass das Ganze vorbei sei. Er wolle nun in die Zukunft schauen.
Der Fussballprofi war im September 2006 in Zürich betrunken und viel zu schnell in einen Findling gerast. Er wurde dabei schwer verletzt und kann seither nicht mehr als Fussballer tätig sein. (fsc/sda)
Erstellt: 12.02.2009, 08:09 Uhr


