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Gericht untersagt Einreisesperren gegen illegale Prostituierte

Nachdem zwei Prostituierte ohne Erlaubnis anschafften, wurden sie für zwei Jahre aus der Schweiz gewiesen. Diesen Entscheid hat das das Bundesverwaltungsgericht nun aufgehofen.

Im Streit um Arbeit im Sexgewerbe erfolgreich: Zwei Frauen aus Osteuropa dürfen wieder in die Schweiz einreisen.

Im Streit um Arbeit im Sexgewerbe erfolgreich: Zwei Frauen aus Osteuropa dürfen wieder in die Schweiz einreisen.
Bild: Keystone

Der Kampf gegen den Sihlquai-Strich mit Dutzenden von Prostituierten aus Ungarn wird an vielen Fronten ausgetragen. CVP-Politiker möchten den Strassenstrich verbieten und überlegen sich, einen Vorstoss einzureichen. Andere wünschen, dass die osteuropäischen Prostituierten keine Arbeitsbewilligungen erhalten oder sie erst gar nicht einreisen dürfen. Dazu hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einem gestern publizierten Urteil geäussert: Das Bundesamt für Migration (BFM) darf keine solchen Einreisesperren verhängen.

Nur mit Reizwäsche bekleidet

Auslöser des Falles, mit dem sich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte, war eine Milieukontrolle im Sauna-Club Zeus in Küssnacht am Rigi. Die Schwyzer Kantonspolizisten trafen auf die 31-jährige Bulgarin Saskia Malova und die 29-jährige Rumänin Rina Rica (Namen geändert). Sie seien lediglich mit Unterwäsche bekleidet gewesen, die Bulgarin habe mehr als zehntausend Franken in bar auf sich getragen, steht im Urteil.

Für die Beamten war der Fall klar: Die beiden Frauen hatten sich im als Bordell bekannten Zeus-Club prostituiert. Die Osteuropäerinnen stritten dies ab. Das Bezirksamt Küssnacht am Rigi büsste im Oktober 2008 Rica und Malova mit je 500 Franken und verhängte über die beiden ein zweijähriges Einreiseverbot. Sie hätten ohne Bewilligung gearbeitet und gegen die öffentliche Ordnung verstossen.

Im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit

Die Frauen akzeptierten den Entscheid nicht. Sie zogen ihn ans Bundesverwaltungsgericht weiter und rekurrierten auch beim Bezirksamt, das allerdings bei seiner Haltung blieb. Ende Oktober 2009 wurde die Strafverfügung rechtskräftig.

In der Zwischenzeit war die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien in Kraft getreten. Das Bundesgericht musste überprüfen, ob die verhängte Einreisesperre immer noch ihre Gültigkeit hatte. Nein, sagte das Gericht. Das Recht auf Einreise könne «nur bei ausserordentlich schweren Verletzungen der ausländerrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt» werden. Eine solche sei im Fall der beiden Frauen nicht gegeben. Die Einreiseverbote seien zwar ursprünglich zu Recht erlassen worden, mit der am 1. Juni 2009 erfolgten Aufnahme Bulgariens und Rumäniens als Staaten des Freizügigkeitsabkommens seien sie rechtswidrig.

Die Frauen müssen die Kosten des Verfahrens tragen, erhalten aber gesamthaft eine Entschädigung von 1000 Franken. Das auf Einreiseverbot vom 1. Oktober 2009 wurde aufgehoben.

Zürich will Klarheit

Der Kanton Zürich spricht wegen der geringen Erfolgschancen bei osteuropäischen Prostituierten keine Einreisesperren aus. Trotzdem sagt Bettina Dangel, Sprecherin des Migrationsamtes des Kantons Zürich: «Wir wären froh, wenn, das BFM das Urteil weiter ans Bundesgericht ziehen würde.» Aktuell sind beim Bundesverwaltungsgericht noch ähnliche gelagerte 20 Einreisesperren wie im Fall Rica/Malova hängig. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 02.09.2010, 09:38 Uhr

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