Gesetz tritt vor Volksabstimmung in Kraft
Aktualisiert am 22.12.2011 2 Kommentare
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Der Kantonsrat hat das Gesetz dringlich erklärt, weil die Änderungen auf Bundesebene zum Jahreswechsel in Kraft treten. Gegen das kantonale Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) hat die Gewerkschaft VPOD das Referendum ergriffen. Sie reichte gleichzeitig einen Gegenvorschlag ein. Die Stimmberechtigten werden über Gesetz und Gegenvorschlag entscheiden.
Mit dem Gegenvorschlag soll das SPFG mit Schutzbestimmungen für Patientinnen und Patienten sowie das Gesundheitspersonal ergänzt werden. Zugleich werden die Stimmberechtigten auch über den Zukunfts- und Unterstützungsfonds entscheiden.
«Kein Plan B»
Mit diesem Fonds könnten bei Bedarf das Kinderspital und öffentliche Spitäler, die aus unvorhergesehenen Gründen in Bedrängnis geraten, unterstützt werden. Der vom Regierungsrat vorgesehene Fonds war auf Antrag der bürgerlichen Parteien aus dem Gesetz gekippt worden.
Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger betonte am Donnerstag, er gehe «ohne Plan B in die Abstimmung». Denn umstritten sei ja nicht das ganze Gesetz. Es gehe lediglich um Teile davon, die das Funktionieren insgesamt nicht infrage stellten.
(jcu/sda)
Erstellt: 22.12.2011, 13:26 Uhr
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2 Kommentare
Ist das nicht das Gesetz welches privaten Spitalkonzernen Steuergelder transferiert und parallel dazu die Spitäler in Gemeineigentum vermehrtem Wettbewerb ausetzt? Die Fall-Pauschalen sind am Ende eh nur eine Rendite Garantie bzw. Investitionsabsicherung für künftige Investoren die sich im Krankheitsmarkt tummeln wollen. Nicht das das zu zu kranken Patienten unnötige Kosten verursachen... Antworten

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