Zürich

Grapscher kommen meist straflos davon

Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 21.02.2011 21 Kommentare

Mädchen und Frauen werden von jungen Männern in aller Öffentlichkeit sexuell belästigt. Die Polizei kann trotz Videoüberwachung und Patrouillen kaum dagegen vorgehen.

Übergriff ohne Folgen: Die meisten Opfer von Grapschern machen keine Anzeige. (Bild: PD)

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Anita* wurde Opfer eines sexuellen Übergriffs – durch Jugendliche, die kaum älter als 16 sind. Der Vorfall ereignete sich, als die 19-Jährige an einem Bahnhof Tickets lösen wollte. «Diese Buben sind viel aufdringlicher als Gleichaltrige. Und dass sie einen in aller Öffentlichkeit betatschen, zeigt, dass die das offenbar völlig in Ordnung finden», sagt sie im Gespräch mit dem «Tages-Anzeiger».

Bei der Kantonspolizei kennt man das Problem. «Wir können nicht genau beziffern, wie oft solche Übergriffe vorkommen. Aber diese Unsitte existiert», sagt Mediensprecher Stefan Oberlin gegenüber Tagesanzeiger.ch. Bei sexueller Belästigung handelt es sich um ein Antragsdelikt. «Hier kann die Polizei nur handeln, wenn die betroffene Person selbst eine Anzeige erstattet.» Drittpersonen können die Vorfälle zwar melden und so eine Anzeige lancieren. «Aber solange ein Strafantrag von Seiten des Opfers fehlt, können wir niemanden ahnden. Die Geschädigten erstatten allerdings kaum Anzeige», so Oberlin.

50 SBB-Haltestellen werden mit Kameras überwacht

Auch der SBB, auf deren Areal der Übergriff auf Anita stattfand, sind die Hände gebunden – selbst wenn die Vorfälle mit Überwachungskameras erfasst werden konnten. «Videoaufnahmen dürfen wir nur herausgeben, wenn eine richterliche Verfügung vorliegt», sagt SBB-Mediensprecher Daniele Pallecchi. «Die Auflagen des eidgenössischen Datenschützers sind sehr strikt. Nicht einmal die Polizei darf ohne das Ok eines Richters die Bilder einsehen. Auch uns selbst ist das untersagt. Wir sind kein Ermittlungsorgan.»

Rund 50 von 800 Haltestellen werden durch die SBB oder die Gemeinden mit Kameras überwacht. «Grundsätzlich sind die Areale der SBB sicher und mir sind auch keine Fälle von solchen sexuellen Übergriffen bekannt», betont Pallecchi. «Wenn man jedoch beim Ein- oder Aussteigen begrapscht werden sollte, ist es wichtig, sich sofort zu melden. Erst dann können wir handeln.» Die Bahnpolizei sei sehr schnell vor Ort, wenn es zu Übergriffen kommt und könne unter der Nummer 0800 117 117 benachrichtigt werden.

* Name von der Redaktion geändert (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 21.02.2011, 16:38 Uhr

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21 Kommentare

Bruno Petzig

21.02.2011, 16:46 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Und wieder mal: Datenschutz = Täterschutz. Typisch verknorzte und unbrauchbare Schweizer Gesetze. Antworten


Jacqueline Neudorfer

21.02.2011, 17:03 Uhr
Melden

Was ist ein Übergriff? Das Wort wird inflationär gebraucht, überall schreit man Übergriff! wo gar keiner stattfindet. Antworten



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