Zürich

Grippe: Bei Klassenschliessungen dürfen Eltern zu Hause bleiben

Von René Donzé. Aktualisiert am 06.11.2009

Die Schweinegrippe-Fälle in Zürcher Schulen nehmen zu. Erste Klassen wurden geschlossen. Das stellt die Eltern vor Probleme.

Kranke Kinder: Eltern dürfen zwei bis drei Tage frei nehmen.

Kranke Kinder: Eltern dürfen zwei bis drei Tage frei nehmen.

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In wie vielen Schulhäusern im Kanton Zürich bereits Schweinegrippefälle aufgetreten sind, weiss zurzeit niemand so genau. Kantonsschularzt Felix Dinkelmann kennt Fälle in Rümlang, Regensdorf, Urdorf und Stäfa. In der Stadt Zürich bekannt sind die Schulhäuser Looren, Aemtler, Rebhügel und Bühl sowie seit gestern auch das Schulhaus Seefeld. «Wir versuchen, den Überblick zu behalten», sagt Dinkelmann. Bis jetzt seien die Fälle punktuell und nicht nach einem logischen Muster aufgetreten. Er erwartet, dass sie weiter zunehmen und sich flächendeckend im ganzen Kanton ausbreiten. «Es kann sich also niemand in Sicherheit wiegen», sagt Dinkelmann.

Klassenschliessungen wenn ordentlicher Schulbetrieb nicht mehr möglich ist

Schüler mit Grippesymptomen werden nach Hause geschickt. Wenn in einer Klasse gehäuft Fälle auftreten oder Lehrpersonen erkranken, können auch ganze Klassen geschlossen werden, wie bereits in mehreren Schulhäusern geschehen.

Klassenschliessungen seien rein organisatorische Massnahmen, heisst es beim Volksschulamt. Diese können getroffen werden, wenn ein ordentlicher Schulbetrieb nicht mehr möglich ist. Die Kompetenz dazu liege bei den Schulleitungen. Wenn allerdings ganze Schulhäuser geschlossen würden, so müssten dies die Schulpflegen entscheiden.

Arbeitgeber müssen freigeben

Wenn Klassen von heute auf morgen zu- gehen, kann das alleinerziehende Eltern und Doppelverdiener vor Probleme stellen. Im Kanton Zürich findet die Schule grundsätzlich immer statt, und die Eltern können in der Regel davon ausgehen, dass Schulstunden nicht ersatzlos gestrichen werden. Was also, wenn plötzlich tagelang die Schule ausfällt? «In solchen Fällen darf ein Elternteil bei Bedarf zwei bis drei Tage zu Hause bleiben und hat in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung», erklärt Kurt Pärli vom Institut für Wirtschaftsrecht der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW). «Die Betreuung der Kinder ist für die Eltern eine gesetzliche Pflicht.»

In der Praxis müssten es Arbeitgeber in Kauf nehmen, dass Eltern zwei bis drei Tage nicht zur Arbeit erschienen. Das gelte sowohl bei kranken Kindern als auch, wenn die Schule aus anderen Gründen ausfalle. «Innerhalb dieser Zeitspanne muss es aber für die Eltern möglich sein, eine Lösung für die Kinderbetreuung zu finden», so Rechtsexperte Pärli. Da die Grippe bisher in der Regel sehr milde verlaufen ist, rechnet Kantonsschularzt Dinkelmann damit, dass Klassen höchstens für eine Woche ganz eingestellt werden. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.11.2009, 09:58 Uhr

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