HIV-positiver Mann missbrauchte Mädchen
Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 09.07.2010
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Der Mann aus dem Zürcher Unterland hat sich zwischen Frühling 2006 und Herbst 2007 an zwei damals sechs- und achtjährigen Mädchen aus der Nachbarschaft vergangen. Sie waren teilweise zusammen, teilweise alleine in die Wohnung seiner damaligen Freundin gekommen, um mit den Katzen zu spielen.
Laut einer Mitteilung des Zürcher Obergerichts, das den Fall auf Antrag der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte, kam es zu Handlungen, die von Betasten bis zu Oralverkehr reichten. Im Fall des sechsjährigen Mädchens blieb es bei sexuellen Handlungen. Im Zusammenhang mit dem achtjährigen Mädchen wurde der Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Pornografie verurteilt.
Psychischer Druck
Der Mann habe zwar weder körperliche Gewalt angewendet noch den Kindern gedroht, die Achtjährige aber psychisch unter Druck gesetzt, indem er ihr jeweils einschärfte, niemandem etwas von den Vorfällen zu erzählen. In einem weiteren Anklagepunkt wurde der Mann schuldig gesprochen, im Jahre 2003 vor einem damals viereinhalb Jahre alten Knaben onaniert und diesen veranlasst zu haben, dasselbe zu tun.
Der Angeklagte bestritt vor Obergericht die Vorwürfe. Lediglich einzelne Handlungen mit einem der Mädchen gab er in stark abgeschwächtem Umfang zu. Er machte sogar geltend, die Schilderung des Mädchen stammten möglicherweise aus dem Konsum von Pornofilmen oder von angeblichen Erlebnissen mit den Bruder oder dem Vater. Doch neben den Aussagen der Mädchen standen dem Gericht auch DNA-Spuren des Täters in der Unterhose eines Mädchen und dessen geringfügige Verletzungen im Schambereich als Indizien zur Verfügung.
Höhere Strafe als gefordert
Das Obergericht bestätigte die achtjährige Freiheitsstrafe, die bereits vom Bezirksgericht Dielsdorf verhängt worden war. Damit gingen die Gericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der siebeneinhalb Jahre verlangt hatte. Neben dem schweren Verschulden des Täters auf Grund des Alters der Opfer und der mehrfachen Tatbegehung fiel auch eine einschlägige Vorstrafe ins Gewicht: Im Jahre 2000 war wegen sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind, einer Jugendlichen, zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten verurteilt worden.
Der 45-Jährige war 1986 aus dem Mittleren Osten in die Schweiz gekommen und hatte hier eine Anlehre als Elektromonteur absolviert. Er ist HIV-positiv und bezieht seit 2001 eine IV-Rente. Das Gericht verpflichtete ihn, dem Vergewaltigungsopfer eine Genugtuung von 25'000 Franken zu bezahlen. Dem anderen Mädchen wurden 5000 Franken zugesprochen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.07.2010, 16:22 Uhr


































