«Härtefall-Lotterie»:Was Zürich anders macht als Bern
Von Christina Leutwyler. Aktualisiert am 24.03.2009
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Die Unterschiede sind frappant. Der Kanton Bern hat in den letzten beiden Jahren beim Bund 240 Härtefallbewilligungen beantragt für Asylbewerber, die nicht vorläufig aufgenommen wurden, sondern die Schweiz in der Regel bereits hätten verlassen müssen. Sehr viel seltener tat dies der Kanton Zürich, wobei die Zahlen je nach Statistik leicht variieren: 16 Gesuche aus Zürich verzeichnete das Bundesamt für Migration, während das kantonale Migrationsamt selber nur 7 Fälle zählte.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) bezeichnet dies in einem gestern veröffentlichten Bericht als «Härtefall-Lotterie». Die Kantone hätten in diesen Fällen seit Anfang 2007 einen grossen Ermessensspielraum: «Sie können nicht nur frei entscheiden, ob und wie viele Härtefälle sie prüfen wollen, sie sind auch sehr frei in der Auslegung der Kriterien.» Was das konkret bedeutet, zeigt ein Vergleich zwischen den beiden grossen Deutschschweizer Kantonen Bern und Zürich:
Bern nimmt laut SFH-Bericht Rücksicht auf Gesuchsteller «aus Ländern, in denen die Papierbeschaffung bekanntermassen Schwierigkeiten bereitet». Zürich hingegen verlange einen Reisepass.
Diese Information traf für den grösseren Teil der untersuchten zwei Jahre zu. Im Herbst 2008 hat das Zürcher Migrationsamt seine Praxis jedoch geändert, wie der Regierungsrat in der Antwort auf eine dringliche Anfrage aus dem Kantonsrat festhielt. Neu trete das Amt auch dann auf Gesuche ein, wenn noch kein Ausweispapier vorliege. Seien die Härtefallkriterien erfüllt, erhalte der Gesuchsteller eine Frist, um das Ausweispapier einzureichen oder nachzuweisen, warum dies nicht möglich sei.
Unterschiedlich strenge Anforderungen stellen Bern und Zürich laut SFH-Bericht auch bei den finanziellen Verhältnissen. In Bern kann die Bestätigung eines Arbeitgebers genügen, er werde den Betroffenen anstellen, sobald dieser eine Arbeitsbewilligung erhalten habe. In Zürich hingegen müsse der Gesuchsteller normalerweise schon finanziell unabhängig sein.
Damit die Kantone diese und andere Härtefallkriterien etwas einheitlicher anwenden, verlangt die Flüchtlingshilfe vom Bund nun «klare und präzise Weisungen». Solche Richtlinien hatte – im Nachgang zur Besetzung der Predigerkirche – Anfang Jahr auch der Zürcher CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein gefordert.
Im Mai oder Juni soll eine entsprechende Härtefall-Weisung des Bundesamts für Migration vorliegen, wie BFM-Sprecher Jonas Montani gestern gegenüber dem TA in Aussicht stellte. Der Entwurf werde zurzeit überarbeitet, nachdem sich die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden und die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren dazu hätten äussern können.
Varianten für Härtefallkommission
Weiter fordert die Flüchtlingshilfe die Kantone auf, Härtefallkommissionen zu schaffen. Diese sollten sicherstellen, dass die Fälle nicht nur aus einer fremdenpolizeilichen Perspektive beurteilt würden, sondern «die ganze Bandbreite politischer und gesellschaftlicher Meinungen» einfliesse. Als positives Vorbild nennt die SFH die Härtefallkommission des Kantons Luzern. Ihr gehören Vertreter von Behörden, Hilfswerken, Asylvereinigungen und Politik an.
Im Kanton Zürich arbeitet die Sicherheitsdirektion derzeit an Varianten, wie eine Härtefallkommission zusammengesetzt werden und welche Aufgaben und Kompetenzen sie erhalten soll. «Die Varianten werden dem Regierungsrat im Verlaufe des Frühlings unterbreitet», sagt Esther Fischer, Informationsbeauftragte der Sicherheitsdirektion. Weder sie noch die Sprecherin des Migrationsamts, Bettina Dangel, wollten gestern zum SFH-Bericht Stellung nehmen. Zuerst müssten sie ihn genauer anschauen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.03.2009, 22:23 Uhr


