Zürich

Härtere Strafen für Jugendliche: SVP erntet Kritik aus eigenen Reihen

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 19.08.2009

Die Zürcher SVP will das Jugendstrafrecht verschärfen. Bereits 16-jährige Kriminelle sollen wie Erwachsene bestraft werden. Ein Experte aus der eigenen Partei lehnt dies ab.

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Die Schläger von München, der Messerstecher in Zollikerberg, die Jugendbande von Winterthur: Kaum ein Tag vergeht, ohne dass über kriminelle Jugendliche berichtet wird. Als Reaktion auf die Vorfälle will der Nationalrat die Obergrenze des Massnahmenalters im Jugendstrafrecht von 22 auf 25 Jahre anheben. Und für Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) ist selbst eine Verwahrung von gefährlichen Jugendlichen kein Tabu mehr. Die Zürcher SVP nutzt die Stunde und will im Herbst eine Reihe von Vorstössen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene einreichen, wie Parteipräsident Alfred Heer gestern sagte. Einige sind neu, andere wurden bereits früher einmal eingereicht, sind aber abgeschmettert worden. Die wichtigsten Forderungen:

  • Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 16 Jahren bei Verbrechen. «Nach den brutalen Taten von München und Zollikerberg müssen wir dringend handeln», sagt die Winterthurer Nationalrätin Natalie Rickli. Die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts würde auch eine Verwahrung für minderjährige Gewalt- und Sexualstraftäter ermöglichen.

  • Freiheitsentzug bis zu vier Jahren ab vollendetem 14. Altersjahr. Heute ist dies erst ab 16 Jahren möglich.

  • Obligatorische Unterbringung als Schutzmassnahme für Wiederholungstäter ab 13 Jahren. Das Beispiel der zehnköpfigen ausländischen Winterthurer Jugendbande – sechs der Jugendlichen im Alter von 13 und 16 Jahren sind bereits vorbestraft – habe gezeigt, dass Massnahmen allein keine abschreckende Wirkung zeige.

  • Schriftliche Verweise will die SVP abschaffen, sie würden nichts taugen. Falls sie beibehalten bleiben, dann nur bei Ersttätern mit Bagatelldelikten.

  • Kantonsrätin Barbara Steinemann (Watt-Regensdorf) verlangt, dass straffällige Jugendliche in sogenannte Korrektionsanstalten eingewiesen werden. Dies sei die harte Variante der staatlichen Erziehung, so wie sie beispielsweise im Platanenhof SG angewandt wird.

  • Kriminelle Jugendliche sollen mit den Eltern ausgewiesen werden.

Für Marcel Riesen, Leitender Jugendstaatsanwalt des Kantons Zürich und selber SVP-Mitglied, würde mit der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Jugendliche ab 16 Jahren ein eigentlicher Systembruch geschehen. «Damit würde ein 16-jähriger Delinquent zu einem erwachsenen Verbrecher gemacht.» Das sei aber nicht sinnvoll, «denn wir gehen davon aus, dass wir junge Täter pädagogisch und erzieherisch noch prägend beeinflussen können.»

Das Schweizer Jugendstrafrecht sei generell ein Erziehungsstrafrecht. Auch wenn Jugendliche schwere Gewalt- oder Sexualdelikte verüben würden, müsse man immer darauf wirken, dass sie sich nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig ändern, und dazu würden erzieherische Massnahmen im Vordergrund stehen. Er geht aber mit seiner Partei und dem Nationalrat einig, die Alterslimite für Massnahmen wieder von 22 auf 25 Jahre anzuheben, wo sie vor der Revision des Jugendstrafrechts lag. Dann hätte man beispielsweise bei einem 16-jährigen Gewalttäter neun Jahre Zeit, ihn in einem geschlossenen Heim zu therapieren und zu resozialisieren; eine sehr lange Dauer mit guten Erfolgsaussichten.

16 geschlossene Plätze in Bau

Mit den 16 geschlossenen, sich in Bau befindlichen Plätzen im Massnahmenzentrum Uitikon habe der Kanton Zürich in Zukunft die dafür notwendige Infrastruktur. Das schweizerische Jugendstrafrecht, so der Leitende Jugendstaatsanwalt, sei, anders als die Kritiker behaupten, erfolgreich: «Die Erfolgsquote liegt bei massnahmenorientierten Sanktionen höher als bei Freiheitsstrafen.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.08.2009, 22:28 Uhr

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