Zürich

«Handelsrichter demokratischer auswählen»

Von René Staubli. Aktualisiert am 11.11.2009 1 Kommentar

Der frühere Präsident Armand Meyer über Leistungen und die aktuellen Probleme des Handelsgerichts.

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Armand Meyer

Armand Meyer (70) war von 1995 bis 1999 Handelsgerichtspräsident. Für die SP sass er im Gemeinde- und im Kantonsrat. 2001 leitete er interimistisch die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei in Bern.

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Sie waren 30 Jahre lang Richter: Bezirksrichter, Oberrichter, Militärrichter und Präsident des Zürcher Handelsgerichts. Was war die wichtigste Anforderung, die all diese Gerichte erfüllen mussten?
Unparteilichkeit und Seriosität sind unabdingbar. Richter müssen sich intensiv mit den Akten befassen und den Streitparteien gut zuhören. Und wenn es um einen Vergleich geht, dann gilt es, eine faire Lösung zu finden, der beide Seiten zustimmen können, weil sie ihnen gerecht erscheint. Ich habe den einvernehmlichen Vergleich dem Urteil stets vorgezogen.

Die Verfassung garantiert jedermann das Recht auf ein «unabhängiges und unparteiisches Gericht». Wenn nun aber eine Privatperson beim Zürcher Handelsgericht gegen eine Versicherung klagt, trifft sie auf Handelsrichter, welche ihr Einkommen von Versicherungen beziehen. Können solche Richter unabhängig und unparteiisch sein?
Ja, das können sie. Aber ich möchte Folgendes festhalten: Der eigentliche Zweck des Handelsgerichts besteht darin, dass dort Firmen ihre Streitigkeiten möglichst schnell beilegen können. Das funktioniert hervorragend. Privatpersonen rufen besser ein Bezirksgericht an.

Sie haben in Ihrer Tätigkeit unparteiliche, unabhängige Handelsrichter erlebt. Aber auch solche, die den hohen Anforderungen nicht gerecht wurden. Woran fehlte es bei diesen Leuten?
Diese Frage können Sie in jeder Berufsgattung stellen, auch bei den Journalisten. Ab und an musste ich feststellen, dass sich ein Handelsrichter zu wenig intensiv mit den Akten beschäftigte. Oder dass er seine Abneigung gegenüber einer Partei ziemlich offensichtlich zeigte. Mir ist aber eher das positive Beispiel in Erinnerung geblieben: Ein sehr bekannter Mann aus der Autobranche war zu meinen Zeiten Handelsrichter. Er hat den Parteien jeweils kurz und klar gesagt, was vom Fall zu halten war. Sein Sachwissen war profund, seine Autorität von allen anerkannt. Im Zusammenspiel mit dem juristisch versierten Berufsrichter resultierten fundierte Urteile oder viel schneller überzeugende Vergleiche. Das war ein Idealfall.

Am Handelsgericht gibt es einen Richter, welcher seit zehn Jahren im Widerspruch zum geltenden Gesetz ausserhalb des Kantons Zürich wohnt. Wer ist dafür zu kritisieren: der Richter, weil er nicht zurücktritt? Der Gerichtspräsident, weil er ihn nicht entlässt? Oder der Kantonsrat, weil er seine Aufsichtspflicht vernachlässigt?
Alle drei tragen Verantwortung. Als Präsident habe ich darauf geachtet, dass alle Richter im Kanton wohnten.

Thomas Stadelmann, Präsident der Schweizerischen Richtervereinigung, kritisiert das Handelsgericht harsch. Er sagt, das System sei parteiisch und überholt.
Da bin ich ganz anderer Meinung. Das Handelsgericht ist grundsätzlich ein sehr gutes Instrument, weil Fachkompetenz und juristisches Wissen unter einem Dach vereinigt sind und die Verfahren sehr effizient abgewickelt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Richter seriös arbeiten und die Ausstandsregeln eng interpretieren.

Der Zürcher Verwaltungsrichter Peter Sträuli sagt, der Kanton müsse die Verhältnisse am Handelsgericht ändern, sonst würden bald höhere Instanzen eingreifen.
Es gibt sicher Änderungsbedarf, aber man sollte deswegen nicht gleich das ganze System in Frage stellen.

Was muss sich ändern?
Die Auswahl der Handelsrichter muss demokratischer erfolgen. Die Posten müssten ausgeschrieben und die Kandidaten von einem Gremium des Kantonsrats sorgsam geprüft werden.

Welches sind die wichtigsten Eigenschaften, die einen guten Handelsrichter auszeichnen?
Er muss über eine längere Berufs- und Führungserfahrung verfügen. Ausserdem sollte er in seiner Branche als Fachmann hohes Ansehen geniessen.

Sollte das Handelsgericht nur noch Berufsrichter beschäftigen?
Das ist auch eine Lösung. Die Unabhängigkeit wäre grösser. Anderseits müsste sich das Gericht das Branchenwissen von externen Experten holen, was die Verfahrensdauer verlängert. Damit ginge eine der grossen Stärken verloren. Ich fände es schade, wenn die zweifellos vorhandenen Probleme als gewichtiger eingeschätzt würden als die gute Gesamtleistung des Gerichts.

Wie kann das Handelsgericht seinen guten Ruf wiederherstellen?
Wenn das Gesetz für Richter den Wohnsitz im Kanton verlangt, dann müssen sich alle daran halten. Und wenn die Verfassung eine Wahlkommission vorsieht, ist auch das zu befolgen. Ausserdem muss künftig mit noch grösserer Sorgfalt abgeklärt werden, ob ein Handelsrichter unbefangen ist. Die Richter müssen ihre persönlichen Geschäftsbeziehungen offenlegen.

Sollte man zurückkehren zum früheren System, als in Streitfällen nur ein Branchenangehöriger eingesetzt wurde? Heute kommen alle drei Handelsrichter aus derselben Ecke.
Ja, das wäre eine Überlegung wert. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.11.2009, 04:00 Uhr

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1 Kommentar

Lukas Engler

11.11.2009, 08:40 Uhr
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Was soll man von einer solchen Justiz noch halten, wenn die das Gesetz anwendenden Richter sich nicht einmal selber mehr an dieses halten?! Nur integere Personen mit kaufmännischer Fachkompetenz und Wohnsitz im Kanton Zürich gehören jedenfalls an dieses Fachgericht. Antworten



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