Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Hecht-Fall: Darum lässt der Tieranwalt nicht locker

Nicht alle Fischer sind so glimpflich davongekommen wie der Angler im Horgner Hecht-Fall. Das Tierschutzgesetz setzt ihnen Schranken.

Tieranwalt Antoine F. Goetschel knöpft sich die Fischer vor.

Tieranwalt Antoine F. Goetschel knöpft sich die Fischer vor.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Der Fang eines kapitalen Hechts aus dem Zürichsee war keine Tiermisshandlung: Zu diesem Schluss ist das Bezirksgericht Horgen gekommen und hat den Fischer P. G. freigesprochen. Für die Beurteilung zog der Richter nicht etwa das eidgenössische Tierschutzgesetz bei, sondern in erster Linie das Fischereigesetz. Dieses regelt zwar wichtige Punkte wie die Fischereibewirtschaftung oder die nachhaltige Nutzung der Fisch- und Krebsbestände im Kanton Zürich. Über die Frage der Tiermisshandlung mache es jedoch keine Aussagen, sagt Antoine F. Goetschel, Tieranwalt des Kantons Zürich. Der Stadtzürcher will zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er den Fall ans Obergericht weiterzieht.

Unabhängig davon lässt sich festhalten: Die Staatsanwaltschaft wollte mit dem Hecht-Fall klären, ob gemäss Tierschutzgesetz der Angler P. G. den Fisch durch das zehnminütige Drillen misshandelt oder unnötig überanstrengt hat; gemeint ist damit der Kampf mit dem Fisch an der Rute, bis das Tier ermüdet oder erschöpft ist. Diese grundlegende Frage hält Goetschel einer gerichtlichen Beurteilung für würdig. Er ist überzeugt: «Wenn jemand einen Hecht fischt, nimmt er den Stress des Fisches in Kauf.»

Kein Novum

Ein Novum wäre die Abhandlung eines solchen Falles unter dem Tierschutzgesetz nicht. In der Datenbank der Stiftung für das Tier im Recht – Goetschel amtet dort als Vizepräsident im Stiftungsrat – finden sich zwischen 1982 und heute 107 Fälle, die den Fisch betreffen. Bei rund 6500 dokumentierten Tierrechtsfällen ist diese Zahl verschwindend klein. Goetschel moniert denn auch, Fisch-Fälle seien bislang zu stiefmütterlich behandelt worden, nicht zuletzt, weil der Fisch anders als Katze oder Hund kein Sympathieträger sei.

Dabei fällt der Fisch seit 29 Jahren unter das eidgenössische Tierschutzgesetz, wie Goetschel betont. Im Zusammenhang mit Angeln ist es in der Vergangenheit schon mehrere Male zu Verurteilungen gekommen. Drei Beispiele:

Töten auf qualvolle Art: Im Kanton Basel-Landschaft angelt ein Mann Fische und lässt diese wiederholt verenden, indem er sie nicht direkt tötet, sondern an Land sterben lässt. Das Bezirksstatthalteramt Arlesheim verurteilt den Mann im Dezember 2008 zu einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken (50 Tagessätze à 30 Franken). Der Mann muss zusätzlich eine Busse von 500 Franken bezahlen.

Misshandlung: Im Kanton Freiburg untersucht die Polizei das Boot eines Fischers, nachdem dieser zum wiederholten Mal ohne Patent gefischt hat und dabei erwischt worden ist. Die Polizisten finden einen lebenden Hecht, der am Boot mit einem Haken im Maul angebunden ist. Sie töten das Tier sofort. Der Mann erhält im Dezember 2006 eine bedingte Freiheitsstrafe von 70 Tagen und eine Busse von 1000 Franken.

Laienhaftes Töten: Im Kanton Luzern erschlägt ein Mann Fische mit einer Spitzzange. Das Werkzeug sei dafür nicht geeignet, das Töten daher «unangebracht», befindet das Amtsstatthalteramt Luzern im November 2001. Der Mann bekommt eine Busse von 200 Franken.

Goetschel widerspricht dem Vorwurf der Fischer, er arbeite auf ein Verbot der Hobbyfischerei hin. Dies übersteige seinen Aufgabenbereich «bei weitem». Mit Blick auf den Horgner Fall sagt er, ein unnötiges Verlängern des Fangvorganges widerspreche den Regeln des Tierschutzes. «Der Drill ist im Interesse des Fisches möglichst kurz zu halten.» Um die Überlebenschancen eines in den See zurückgesetzten Fisches stehe es umso besser, je kürzer der Drillstress gewesen sei. Der Fisch – 116 Zentimeter lang und 11 Kilo schwer – war laut Goetschel zu mächtig, um ihn ohne einen mehrminütigen Todeskampf aus dem Wasser ziehen zu können. Deshalb hätte der Angler die Schnur kappen und den Fisch zurücksetzen müssen – mit Haken im Maul. «Davon hätte sich der Fisch jedoch wieder erholt, der Haken hätte sich zersetzt», sagt Goetschel.

Er verweist auf mehrere Gutachten, Fachliteratur und einen Fall in Deutschland: Das Oberlandesgericht Celle hat 1993 den Zeitraum von einer halben bis einer Minute für den Drill beim Fischen als «länger anhaltend» und tierschutzrelevant beurteilt. Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich für Goetschel, dass ein zehnminütiger Drill wie im Horgner Hecht-Fall dem Tier «länger anhaltende Schmerzen und Leiden» zufügt. Dieses Präjudiz sei auf das Schweizerische Tierschutzrecht anwendbar.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.02.2010, 04:00 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

26 Kommentare

Peter Weber

05.02.2010, 13:48 Uhr
Melden

@Nicole Huber: Begreift es doch endlich, eure Plüschwelt existiert nicht! Tiere in der freien Wildbahn haben kein qualfreies, schönes Leben. "Fressen" und "Gefressenwerden" und nur "der Stärkste" überlebt, das sind die Regeln der Natur! Wenn die Katze mit einer gefangenen Maus spielt bis sie tot ist, ein Fall für den Tieranwalt? Wenn aber ein Mensch einen Fisch zum Verzehr fängt dann schon? Antworten


Nicole Huber

05.02.2010, 11:30 Uhr
Melden

Tiere haben wie wir Menschen ein Anrecht auf ein qualfreies, schönes Leben! An all diejenigen, die sich über die ganze Sache lustig machen, sarkastisch werden und Tieranwälte durch den Dreck ziehen: Über euch und eure Ignoranz kann ich wirklich nur den Kopf schütteln. Gerechtigkeit und Respekt für die Tiere! Tierquälerei soll endlich richtig bestraft und nicht als Bagatelldelikt angesehen werden. Antworten


Richard Dörig

05.02.2010, 10:56 Uhr
Melden

Der Tieranwalt Herr Goetschel hat sich offensichtlich überhaupt nie mit dem Fischfang befasst. die Gesetze für die Ausübung der Sportfischerei kennt er nicht. Würde es Ihm tatsächlich um "das Wohl der Fische gehen" dürfte er zweifellos keinen "Wild gefangenen Fisch, also mit dem Netz gefangen, was Stundenlangen Todeskampf des Fisches bedeutet; mehr essen. Was sagt den die Restwelt dazu? Antworten


Roberto Ziliani

05.02.2010, 10:36 Uhr
Melden

Ich finde, hier wird absurd und primitiv argumentiert, so sehe ich übrigens die Jagd. Es geht hier nicht um eine Abschafftung der Fischerei und Jagd, sondern um ein möglichst schmerzfreies töten der Tiere, die ihr einmal fängt. In euren Reihen gibt es sehr oft schwarze Schafe und die müssen richtig bestraft werden. Merkt euch: Wer ein reines Gewissen hat, der hat nichts zu fürchten. Antworten


Toni Schwendeler

05.02.2010, 08:37 Uhr
Melden

Es geht hier nur um die Selbsdarstellung von Herrn Goetschel..zum absolut falschen oder richtigen Zeitpunkt (Initative)..haben wir wirklich keine anderen Probleme? Ein Possenspiel per excellence Antworten


Eddie Flüeler

04.02.2010, 16:54 Uhr
Melden

Stellt Euch vor, wenn im Frühjahr die Fliegen, Spinnen, Schnecken, Frösche, etc. wieder kommen. Dann reicht wahrscheinlich ein Tieranwalt nicht, wenn z. Beispiel mein Nachbar mich beim Fliegen töten erwischt und sie mit drei Beinen davon kommt. Antworten


René Blanc

04.02.2010, 16:24 Uhr
Melden

Wie steht es denn eigentlich mit der Netzfischerei der Berufsfischer? Hier zappeln die Fische während Stunden im Netz und kämpfen um ihr Leben. Das ist dann aber keine Tierquälerei. Auf die Kleinen geht man los, die können sich nicht wehren. Soll der Tieranwalt doch gegen die Berufsfischer klagen. Ich habe mich wegen diesem Fall auf jedenfall umentschieden bei Abstimmung stimme ich NEIN. Antworten


Stefan Hofmänner

04.02.2010, 15:08 Uhr
Melden

Wir brauchen keinen Tieranwalt. Jeder Fischer weis was er dem Fisch zumuten kann. Man muss ja jetzt eine schöne Prüfung ablegen, damit man überhaupt fischen darf. Es kommt noch soweit, dass man ohne Fischereiaufseher nicht fischen darf! Dann nehm ich aber gerade jedes mal meinen Anwalt mit zu fischen! Mann o Mann - das kann es doch nicht sein. Nach meiner Meinung braucht es Herr Goetschel nicht!!! Antworten


Hans Müller

04.02.2010, 15:05 Uhr
Melden

Die Aussage vom Tieranwalt... "Der Drill ist im Interesse des Fisches möglichst kurz zu halten.» Um die Überlebenschancen eines in den See zurückgesetzten Fisches stehe es umso besser, je kürzer der Drillstress gewesen sei." ...zeigt seine Unwissenheit. Es ist nämlich verboten einen Fisch zurückzusetzen, wenn er den ausserhalb der Schonzeit gefangen wird und das Mindestmass erreicht hat. Antworten


Bönheim Barbara

04.02.2010, 14:31 Uhr
Melden

Guten Tag Herr Goetschel, ich muss Ihnen "grosses Lob aussprechen." Ein 11 Kilo. schwerer Fisch an Land ziehen, ein langer, qualvoller Kampf für das Tier, auch mit Schmerz dabei. Denn Fisch mit so einem Haken ringte um seinen Tod. Wie wurde der Fisch dann getötet ... viele Fischer, jeder kann sich Fischer nennen, haben Achtung, Liebe zum Tier überhaupt nicht. "Jener Fischer, sein Ego. Büssen. Antworten


Hannes Meierberg

04.02.2010, 11:33 Uhr
Melden

Herr Goetschtel arbeitet sehr wohl auf eine Abschaffung der Fischerei, der Jagd und der Nutztierhaltung hin! Schreibt seine Organisation doch im Internet: "Für das Töten von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung fehlt eine ethisch einwandfreie Grundlage. Möchte man sich jedoch eine solche zum Massstab setzen, ist nicht nur eine vegetarische, sondern sogar eine vegane Lebensweise die Konsequenz" Antworten


Hans Meier

04.02.2010, 11:16 Uhr
Melden

Der Herr Tieranwalt kennt ja nicht einmal die Tierschutzverordnung: Der Fischer hätte den Hecht nach Tierschutzverodnung gar nicht zurücksetzen dürfen! C & R Verbot! Das Fischen mit der Absicht einen Fisch freizulassen ist verboten. Welche Fische zurückgesetzt werden können ist klar geregelt. Und der Drill ist kein Todeskampf. Antworten


Arnold Meier

04.02.2010, 11:11 Uhr
Melden

Der grosse Prediger Goetschel ist vor dem Altar gefallen - und nun wird er alles dafür tun, dass er sich wieder aufrichten kann. Genau dies, was jetzt passiert ist die Gefahr bei den Tieranwälten - wir haben ein Tierschutzgesetz und Jagdgesetz - jedoch wird sich jeder Veganer, denn nur solche bekommen diesen Job auch, daran setzten das Gesezt so auszulegen, dass es für ihn passt!! Def. ein Nein!! Antworten


Richard Gege

04.02.2010, 10:24 Uhr
Melden

@Plochberger: Es gibt keinen Widerspruch zwischen Fischerei- u. Tierschutzgesetz. Mit der seit 01.09.2008 gültigen Tierschutzverordnung wurde auch dem Tierschutz bei der Fischerei explizit Rechnung getragen (Widerhakenverbot, Ausbildungspflicht usw.). Von einer maximalen Drilldauer ist nirgends die Rede. Kaum sind neue Vorschriften in Kraft, geht die Zwängerei der Tierschützer schon wieder los. Antworten


Josef Nemecek

04.02.2010, 10:17 Uhr
Melden

Das Tierschutzgesetz gilt vor allem für Haustiere (Katze, Hunde, Kühe, Pferde etc.), während für Wildtiere und die Fischerei das Jagdgesetz und Fischereigesetz gilt (TSchG Art 2). Es gibt also keinen Widerspruch, sondern eine klare Abgrenzung von wild gefangenem Hecht und einer Hechtzucht. Vielleicht sollte Herr Götschel mehr Karotten essen, damit er besser lesen kann. Antworten


robert müller

04.02.2010, 09:38 Uhr
Melden

Der Tieranwalt macht doch nichts anderes, als seinen Job zu rechtfertigen. Er beschäftigt sich künstlich mit einem Thema, welches für uns Steuerzahler keines ist. Das war zu Platzspitzzeiten schon der Fall - damals waren es die Sozial- und Gassenarbeiter, welche sich ihren Job mit allen Mitteln sichern wollten. Koste es was es wolle. Dies schadet dem sozialen Frieden. Antworten


Franz Plochberger

04.02.2010, 09:16 Uhr
Melden

Da existiert offensichtlich ein Widerspruch zwischen Fischereiverbandsgesetz und Tierschutzgesetz. Es wäre an der Zeit, diesen Widerspruch aufzuheben, sonst gibt es immer wieder Streit, der nur Juristen und die Gerichte freut. Tierschützer und Fischer müssen sich auf höchster Ebene zu einem sich nicht widersprechenden Gesetz einigen. Antworten


Michi Weber

04.02.2010, 09:00 Uhr
Melden

Goetschel sagt: «Wenn jemand einen Hecht fischt, nimmt er den Stress des Fisches in Kauf.». Ja natürlich sind diese gestresst. Ihr Instinkt sagt "Es geht um Leben & Tod". Die Tiere sind nicht so Dumm wie die Menschen und geben sich dem verderben & Tod bereitwillig hin.. Und übrigens sind Menschen auch gestresst: wer vertritt die Menschheit? Und gegen wen? Irgendwie eine neue Krankheit: Bekloptitis Antworten


Beat Keller

04.02.2010, 08:34 Uhr
Melden

Sicher gehen die Fischer unter Ihnen mit mir einig, dass in den erwähnten Fällen eine Verurteilung der "Kollegen" gerechtfertigt ist. Zu Hinterfragen ist allerdings, ob aufgrund einiger Exteremfälle, die sicher nicht dem üblichen Handeln entsprechen, gleich die ganze hobbyfischerei diskeditiert werden soll. Ich bin übrigens kein Fischer. Antworten


peter gubser

04.02.2010, 08:27 Uhr
Melden

Wenn ein Hecht einen anderen Fisch frisst, welcher etwas grösser ist, wird dieser nicht sofort totgebissen. Der Hecht hält den Fisch lebend so lange im Mund, bis er anverdaut wird und nachrutschen kann. Dieser Überlebenskampf dauert Stunden. Wer je schon mal in ein Maul eines Hechtes geblickt hat, dem werden die Augen aufgehen. Hunderte nadelscharfer Zähne. Ein Fall für Hr. Goetschel? Antworten


Rolf KohlerR

04.02.2010, 08:21 Uhr
Melden

Wohin haben wir es gebracht! Jagen war eine natürliche Tätigkeit seit Jahrtausenden. Und nun ist der Drill beim Fischen nicht zumutbar, deshalb wird das Angelfischen wohl bald verboten. Und bald wird wohl auch das Schlachten verboten werden. Unglaublich womit sich Juristen beschäftigen und dann noch Geld verdienen. Antworten


Peter H. Kuhn

04.02.2010, 07:51 Uhr
Melden

Haben die Überhumanisten einmal gesehen, wie 99,9% des weltweiten Fischfangs und des Walfangs betrieben wird? Da kann man, trotz grossem Respekt vor dem Tierschutz, zur Fischgeschichte leider nur den Kopf schütteln! Zudem: Aktivität bringt diesem Anwalt viel Geld, nötig oder unnötig! Aber immerhin haben wir unheimlichen Gutmenschen (nur bei uns) nun glückliche Fische. En guete! Antworten


Peter Senn

04.02.2010, 07:48 Uhr
Melden

Mit diesen ziemlch spitzfindigen Argumenten hat Herr Goetschel wohl der Initiative wie auch seinem Job das Genik gebrochen. Ewige rechthaberei und Förderung von mehr unnötigen Gerichtsfällen gutiert der Stimmbürger sicher mit einem klaren NEIN. Trotz grosser, verbreiteter Tierliebe. Hoffentlich muss er sich nicht beim RAV anmelden.. Antworten


Mark Staub

04.02.2010, 07:38 Uhr
Melden

Haben wir eigentlich noch andere Probleme in diesem Land ? Diese ganze Diskussion ist ja aber langsam aber sicher völlig absurd ! Dieser "Tieranwalt" sollte seine Fähigkeiten lieber für wirkliche Probleme einsetzten, als die Gerichte mit diesen völlig konstruierten, an den Haaren herbeigezogenen, unsinnigen Anschuldigungen zu beschäfftigen ! Antworten


Res Zaugg

04.02.2010, 07:32 Uhr
Melden

Man glaubt sich im falschen Film! Tierschützer Götschel soll einmal 1 Woche auf mit Hochseefischer verbringen. Dort werden die Fische "geerntet" welche hier auf unseren Tischen landet. Es gibt echte Tierschutz-Probleme in der Schweiz. Statt der Makro-Zoom (Röhrenblick) sollte er sich mal die Fischauge-Optik zulegen. Antworten


Janosch Farbstein

04.02.2010, 05:36 Uhr
Melden

Langsam entwickelt sich dieser Fall zu einer lächerlichen Pharse. Bin selbst ein Fischer und jeder Fischer weiss, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist einen solchen Kapitalhecht innerhalb von 10 Minuten zu drillen. Grundsätzlich gilt ja auch beim drillen das Gesetz das man den Fisch ermüden lässt und das bei jedem Fisch. Aber Hr. Goetschel sollte sich wohl lieber über anderes Gedanken machen. Antworten



Zürich

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Tech.Einkäufer/in - Technische/n Sachbearbeiter/in Ziwalig AG Dübendorf, ZH Unterland

Sachbearbeiter Verkauf (m/w) Stutz & Partner, Limmattal / Knonaueramt

Koch (100%) Manor AG, Basel