«Hinterwäldlerisch»: Bülach wirft Islamisten aus der Stadthalle
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 12.01.2012 102 Kommentare
Gegen die Extremisten in Bülach: Stadtpräsident Walter Bosshard. (Bild: Daniel Kellenberger)
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Der Bülacher Stadtrat hat die Veranstaltung des Islamischen Zentralrates (IZRS) von Ende Februar in der Stadthalle verboten. Der Stadtrat beurteilt den IZRS laut Stadtpräsident Walter Bosshard «als extreme Gruppierung, die man nicht in Bülach haben will», wie er auf Anfrage sagt. Laut Bosshard gebe es zwar keine Skala, nach der eine solche Vereinigung eingeschätzt werden könne. Auch stehe der IZRS nicht auf der Liste des Bundes für extreme Organisationen. «Aber wir haben viele Gespräch geführt und sind zum Schluss gekommen, dass der IZRS zu extremistisch ist.»
Hinzu kommen grosse Sicherheitsbedenken. Als der Stadtrat das entsprechende Gesuch um die polizeiliche Bewilligung geprüft hat, ist er laut Bosshard zum Schluss gekommen, dass die Stadtpolizei die Sicherheit für einen Anlass nicht garantieren könne. Das hänge nicht nur damit zusammen, dass bis zu 1800 Leute erwartet werden. «Gestern stellte eine Gruppe unter dem Namen ‹Aktionskomitee gegen die strategische Islamisierung der Schweiz› ein Gesuch für eine Gegendemonstration», sagt Bosshard.
Extreme Ansichten
Die fragliche Sicherheit und die radikale Ausrichtung der Islamisten rund um ihren Präsidenten Nicolas Blancho waren laut Bosshard für den Stadtrat Grund genug, die Bewilligung abzulehnen. Der IZRS vertritt eine strikte Auslegung des islamischen Glaubens. Die Vereinigung lud mehrmals umstrittene Redner an seine Veranstaltungen ein.
Dazu gehört Pierre Vogel, ein extremistischer Prediger aus Deutschland. Als er aus Deutschland zu einem IZRS-Anlass anreisen wollte, wurde er 2009 an der Grenze abgewiesen. In Bülach war unter dem Titel «Ursprung der Moral» unter anderem der Auftritt von Prediger Irfan Salihu geplant. Er sagt unter anderem, wer kein Kopftuch trage, der sündige schwerer als eine Alkoholikerin.
Bundesverfassung wird tangiert
Gegen den Rauswurf aus der Stadthalle Bülach wehrt sich Blancho mit scharfen Worten. Er bezeichnet die Absage als «unprofessionell und hinterwäldlerisch». In der Schweiz würden Prinzipien gelten, die auch in Bülach nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden dürfen. Er erhebt schwere Vorwürfe: «Die durch die Bundesverfassung geschützten Rechtsgüter Meinungsäusserungsfreiheit, die Religions- und Kultusfreiheit, die Gleichheit vor dem Recht sowie die Rechtssicherheit werden vom Entscheid des Stadtrates in irgendeiner Art und Weise tangiert», schreibt Blancho.
«Auch wenn Bülach die Meinungs- und Religionsfreiheit respektiere und schütze ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, dass die Summe der Bedenken zu schwer wiege und man den Anlass deshalb nicht erlaubt», sagt Bosshard dazu.
Schadenersatzklage
Der Zentralrat macht weiter geltend, einen gültigen Mietvertrag zu haben. Laut Bosshard schloss die Verwaltung tatsächlich den entsprechenden Vertrag ab. «Allerdings steht in diesem Vertrag, dass zusätzlich eine polizeiliche Bewilligung für den Anlass zwingend ist», sagt Bosshard. Dieses Gesuch ging zwischen Weihnachten und Neujahr ein. Der Stadtrat war bis dahin noch nicht über die Veranstaltung informiert. Erst als der Anlass in den Medien ein Thema wurde, erfuhr Bosshard von den Plänen des IZRS.
Auf den Rücktritt vom Mietvertrag reagiert der IZRS mit der Ankündigung, die Stadt auf 60'000 Franken Schadenersatz zu verklagen. Bosshard geht davon aus, dass der Rücktritt tatsächlich rechtliche Konsequenzen haben könnte. «Eine Unsicherheit besteht immer, wenn der Rechtsweg beschritten wird», sagt er. Die Aussage des IZR, das Vorgehen Bülachs sei hinterwäldlerisch, kommentiert der Stadtpräsident nicht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.01.2012, 11:05 Uhr
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