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Hollenstein entscheidet: Junger Kolumbianer muss Schweiz verlassen

Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) musste in einem Härtefall erstmals den Stichentscheid fällen. Er gibt Juan Montana keine zweite Chance, weil dieser straffällig wurde.

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Ausgerechnet an der Spielstätte seines Lieblingsklubs ging Juan Montana der Polizei ins Netz: Am 15. September letzten Jahres wollte der damals 17-jährige Kolumbianer bei der Champions-League-Partie zwischen dem FCZ und Real Madrid im Letzigrund mitfiebern. Vor dem Stadion entriss Montana einem Fan eines der begehrten Tickets. Er rannte davon, wurde vom Beklauten aber eingeholt; darauf gab er das Ticket zurück. Die Polizei beobachtete die Szene, kontrollierte Montana. Und verhaftete ihn. Grund: illegaler Aufenthalt in der Schweiz. Montana wurde in Ausschaffungshaft gesetzt. Dasselbe Schicksal widerfuhr kurz darauf seiner Mutter.

Juan Montana war 1998 mit seinen Eltern in die Schweiz eingereist. Die Familie stellte ein Asylgesuch. Das Bundesamt für Flüchtlinge lehnte dieses jedoch ab und wies die Eltern samt Sohn aus der Schweiz weg. Einen Rekurs der Familie beantwortete die Asylrekurskommission abschlägig. 2001 verliess Montanas Vater die Schweiz. Die Mutter hingegen tauchte mit ihrem Sohn bis zu dessen Verhaftung am 15. September 2009 unter – irgendwo in der Stadt Zürich. Am 20. September wurde die Mutter ausgeschafft. Daraufhin suchte ihr Sohn beim kantonalen Migrationsamt um eine Härtefallbewilligung nach.

Das Migrationsamt kam zum Schluss, Montana erfülle die Voraussetzung dafür nicht. Aus mehreren Gründen: Die Behörden wussten während über acht Jahren nicht, wo Montana wohnte. Zudem ortet das Migrationsamt bei Montana keine «besondere soziale Integration», die Rückkehr nach Kolumbien sei daher zumutbar. Negativ ins Gewicht fiel zudem, dass Montana mehrmals straffällig geworden war. Die Jugendanwaltschaft bestrafte ihn im Herbst 2009 mit vierzehn Tagen Freiheitsentzug – unter anderem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

Montana gilt als gut integriert

Aufgrund dieser Fakten wies das Migrationsamt das Gesuch ab – womit das Dossier auf dem Tisch der Härtefallkommission (HFK) landete. Das Fachgremium, vom Regierungsrat neu geschaffen und von bürgerlichen Politikern bekämpft, hat seit dem Beginn seiner Arbeit im November letzten Jahres vier Fälle behandelt. Drei davon hat die HFK wie das Migrationsamt abschlägig behandelt. Im vierten Fall, dem skizzierten, kommt die Kommission nun zu einem anderen Befund: In ihrer Empfehlung teilt sie zwar die Einschätzung des Migrationsamts, wonach Montanas Delikte in ihrer Gesamtheit nicht mehr als leicht einzustufen seien. Trotzdem möchte sie dem mittlerweile 18-Jährigen eine zweite Chance geben, seines jugendlichen Alters wegen. Aber auch deshalb, weil Montana erst zehn Jahre alt gewesen sei, als seine Mutter mit ihm untertauchte – zu jung also, als dass ihm das Vorgehen der Mutter angelastet werden könnte. Die Kommission sieht für Montana «reelle Chancen» auf einen Arbeitsplatz: Er habe die Sek A abgeschlossen, spreche Schweizer- und Hochdeutsch und sei gut integriert. Die Rückführung nach Kolumbien bezeichnet die HFK «nicht als die beste Lösung», weil die Lebensumstände der Mutter nicht bekannt seien. Die Kommission empfiehlt, mit Montana sei eine Migrationsvereinbarung abzuschliessen. Mit diesem neuen Instrument versucht der Kanton Zürich, Ausländer verstärkt in die Pflicht zu nehmen.

Hollenstein sieht keine Notlage

Urteilen HFK und das kantonale Migrationsamt wie im vorliegenden Fall gegenteilig, muss Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) den Stichentscheid fällen; so sieht es das Gesetz vor. Falls Hollenstein dem Härtefallgesuch zustimmt – und nur dann –, gelangt es nach Bern zum Bundesamt für Migration, das definitiv über Ausweisung oder Aufnahme entscheidet.

Im Fall von Montana hat sich Hollenstein gegen die HFK gestellt. In seinem Entscheid, der dem TA vorliegt, schreibt er, Montana erfülle den Anspruch an einen tadellosen Leumund «klar nicht». Zudem ruft Hollenstein in Erinnerung, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichts ein Härtefall nur «äusserst zurückhaltend» angenommen werde. Eine persönliche Notlage kann Hollenstein bei Montana nicht erkennen. Eine Rückkehr nach Kolumbien taxiert er als zumutbar, zumal Montanas Eltern dort wohnten. Zudem habe dieser bei seiner Anhörung ausgesagt, er wolle nach Kolumbien zurückkehren – was der 18-Jährige gegenüber dem TA jedoch bestreitet: «Ich will in Zürich bleiben.»

Sein Beschluss, so macht Hollenstein deutlich, ist nicht anfechtbar; Montanas Rechtsanwalt zweifelt dies jedoch an. Laut einer Sprecherin der Sicherheitsdirektion hat Hollenstein aufgrund der Akten sowie juristischer Beratung aus seinem Stab entschieden. Fachleute aus dem Migrationsamt seien nicht involviert gewesen.

Entscheid löst Empörung aus

Hollensteins Entscheid löst beim Verein Sans-papiers-Anlaufstelle Zürich Empörung aus. «Er desavouiert damit die Arbeit der HFK», sagt Leiterin Bea Schwager und weist darauf hin, dass die Kommission mit Präsident Harry Kalt (FDP) und Vizepräsident Hans-Rudolf Fluri (SVP) unter bürgerlicher Führung steht. «Bei Montana handelt es sich um einen klassischen Härtefall.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.09.2010, 10:56 Uhr

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49 Kommentare

Niklaus Egloff

05.03.2010, 17:12 Uhr
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Frage: Wie kann ein Sanspapier untergetaucht in Zürich,ohne entdeckt zu werden, jahrelang die Schule besuchen ? Egal, er hat einen vorzüglichen schweizerischen Schulabschluss Sek A, kann Deutsch. Sicher auch Spanisch oder Portugiesisch (Muttersprache). Also beste Vorausetzung, auch in Kolumbien mit etwas Fleiss und Einsatz ein wertvolles Mitglied der menschlichen Gesellschaft zu werden. Antworten


Jonas Henn

26.02.2010, 18:02 Uhr
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@ Alex Diener Alles klar sie haben ja den Totalen durchblick, und sind nicht manipulierbar... jeder mensch ist manipulierbar und plakativ und provokativ sein bedeutet auch manipulieren. Juan Montana hat wohl fehler begangen, und er wurde auch dafür bestrafft (14 Tage haft) aber ist ja klar das ein so nicht manipulierbarer Bürger wie sie, trotzdem niemals an seine besserung glauben könnten. Antworten


Markus Nachbur

26.02.2010, 17:56 Uhr
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Ich finde es bedenklich, wenn sich gewisse Medien immer für Personen einsetzen, die das Gesetz gebrochen haben. Sei dies nun dieser Herr da oder die Mutter der Comagic-Zwillinge. Fakt ist, dass es dieser Herr da sicher schwieriger haben wird, da er nicht zwei hübsche Mädchen für seine Kampagne einsetzen kann, wie Madame Comagic und Ihr Medienberater. Antworten


Margrit Ammann

26.02.2010, 17:18 Uhr
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Ich finde es in Ordnung, dass er ausgewiesen wird, denn er wurde straffällig und seine Eltern leben auch in Kolumbien. Hoffentlich bleibt es bei diesem Entscheid. Antworten


Marco Küpfer

26.02.2010, 17:15 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Für alle die es immer noch nicht begriffen haben, das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht und muss auch "Illegalen" zur Verfügung stehen, deshalb ist die Schule zur Geheimhaltung verpflichtet. Aber ich weiss wir hier in der Schweiz haben's nicht so mit den Menschenrechten. Solange nicht bekannt ist um was für Delikte es sich genau handelt möchte ich mir im vorliegenden Fall kein Urteil bilden. Antworten


Roman Meier

26.02.2010, 15:45 Uhr
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Der Entscheid von Sicherheitsdirektor Hollenstein löst beim Verein Sans-Papiers Empörung aus. Bei mir löst Empörung aus, dass dieser Verein öffentlich Illegale unterstützen kann, also Leute, die sich nicht an die Gesetze halten. Eigentlich müsste doch da die Justiz einschreiten, oder? Oder kann ich etwa auch einen Verein Steuerhinterziehung gründen und Leute beraten, die den Staat betrügen? Antworten


Hans Meier

26.02.2010, 15:25 Uhr
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Endlich mal ein Politiker, der entscheidet - gratuliere! Antworten


paris gümmlin

26.02.2010, 14:04 Uhr
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sein anwalt will diesen fall bis vor bundesgericht ziehen, darf ich fragen wer das bezahlen soll? dieser anwalt sollte sich für dinge einsetzen die der gesellschaft einen nutzen bringen und nicht nur an seinen geldbeutel denken. er steht ja dann auch nicht gerade für seinen mandanten wenn dieser wieder straffällig wird. Antworten


Hans Häberli

26.02.2010, 13:29 Uhr
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Sachbeschädigung, Hasufriedensbruch, Drogendelikte: Mehrfach bestraft bedeutet mehrere Chancen erhalten und sie nicht genutzt! Jetzt auch die Konsequenzen tragen! Es geht hier nicht um Kaugummi geklaut oder solche Bagatellen! Ausserdem leben seine Eltern in Kolumbien Antworten


Jüge Diener

26.02.2010, 13:08 Uhr
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#Michael Früh: und was hat das mit dem vorliegendem Fall zu tun? Wenn Sie mal längere Zeit im Ausland waren, wüssten Sie das man sich an die Gestzte halten muss, sonst steht man blitzartig an der Grenze. Das ein Unterschied gemacht wird von Einheimischen und Ausländern sollte auch Ihnen klar sein, oder wohin wollen Sie einen straffälligen Schweizer ausweisen? Antworten


Adrian Berg

26.02.2010, 12:51 Uhr
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@patricio gonzalez: Dass er in seiner Heimat, wo seine Eltern wohnen (!), nicht die gleichen wirtschaftlichen Möglichkeiten hat, wie in der Schweiz, kann kein Argument für eine Aufentahltsbewilligung sein, denn dann hätten ca. 6 Mia. Menschen einen Rechtsanspruch in die Schweiz einzuwandern. Es muss also das persönliche Verhalten ausschlaggebend sein, darum ist die Ausweisung richtig. Antworten


joe enderle

26.02.2010, 12:45 Uhr
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Danke Herr Hollenstein ! Natürlich entrüsten sich die Linken wieder, die jeden Menschen, egal ob verfolgt oder nicht, egal ob kriminell oder nicht,in der Schweiz behalten möchten. Deren Gedankengut wird mir immer fremder... Antworten


Alex Diener

26.02.2010, 12:44 Uhr
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@ Michael Früh: ..."Jugendanwaltschaft bestrafte ihn im Herbst 2009 mit vierzehn Tagen Freiheitsentzug". Sie sympathisieren hier mit jemandem, der wohl etwas mehr auf dem Kerbholz hat, als Kaugummis geklaut und einen Joint geraucht. Gefährlicher als Juan Montana sind jedoch Leute wie Sie, die die Realität nicht erkennen, denn die sind manipulierbar. Antworten


Markus Schwarz

26.02.2010, 12:40 Uhr
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Auch von mir herzliche Gratulation! Ich denke, dass wir viel zu lang den Bückling gemacht haben in Sachen Migration. Migration ist gut, es braucht aber eine harte Linie. Das war in der Vergangenheit nicht so, das Ergebnis können wir ja alle täglich sehen... Antworten


Michael Früh

26.02.2010, 12:29 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Wer noch nie mit einem frisierten Töffli fuhr, am Kiosk einen Kaugummi klaute, schwarz Tram gefahren oder gar einen Joint geraucht hat, sich einen "Krieg der Knöpfe" mit der "Bandi von ennet dem Tobel" geleistet hat, ein Velo ohne Beleuchtung fuhr, ect., ect., möge den ersten Stein werfen - alle anderen sind genau so schwerkriminelle Wiederholungstäter wie Juan M., ich und tausende andere Zürcher! Antworten


Richard Marti

26.02.2010, 11:51 Uhr
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Herr Kaiser, was ist eigenltich ihr Argument? Die Herkunft mag vielleicht das Verhalten erklären, Sie versuchen diese jedoch damit zu entschuldigen! Jeder hat sein Verhalten selbst zu verantworten - auch Herr Montana! "Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes", sowie der von der Polizei beobachtete versuchte Diebstahl, sind wohl mehr als "ein Fehler",nicht? Antworten


Sonja Sigg

26.02.2010, 11:35 Uhr
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Gratulation zu Ihrem Entscheid Herr Hollenstein. Antworten


Sepp Kaiser

26.02.2010, 10:51 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ihr tut ja alle so, als wäre es euer Verdienst, dass ihr das Glück hattet in der Schweiz geboren zu sein! So was von arrogant! Versetzt euch doch mal in die Lage, wie es wäre wenn ihr in Kolumbien zur Welt gekommen wärt? Zudem tut ihr alle so, als ob ihr noch nie ein Fehler gemacht habt. Mir wird einfach nur übel von diesen Kommentaren! Antworten


Chris Keller

26.02.2010, 10:34 Uhr
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Dass ein solcher Fall ernsthaft Anwälte und Behörden beschäftigt und am Ende den Steuerzahler teuer zu stehen kommt bekräftigt mich einmal mehr die Ausschaffungsinitiative anzunehmen! Und wer bezahlt eigentlich den Anwalt? Antworten


Klaus Zimmermann

26.02.2010, 10:12 Uhr
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Zwängerei auf fremde Kosten & im Ton vergriffen: wer finanziert den Lebensunterhalt - den anwaltlichen Beistand - den Aufwand der zunehmend involvierten Instanzen ? Und: c'est le ton qui fait la musique: deshalb heisst es im vorliegenden Zusammenhang nicht 'ich WILL in Zürich bleiben', sondern wenn-schon 'ich MöCHTE....' Grüsse von Klaus Zimmermann Antworten


Matthias Stamberger

26.02.2010, 09:58 Uhr
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@alle: Einfach das ihrs wisst: Der Schulbesuch für Kinder ist ein Grundrecht das über allem steht. Die Schule muss diese Kinder einschulen und darf die Eltern nicht verpfeifen. Damit möchte ich keine Aussage zum konkreten Fall machen. Ich finde es gut, dass er hier die Schule besuchen durfte. Schliesslich sind seine Eletrn illegal in die Schweiz gekommen und nicht er. Antworten


Joe Meier

26.02.2010, 09:51 Uhr
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Gratulation Herr Hollenstein! Solche Leute brauchen wir effektiv nicht in unserem Land. Antworten


Nils Leuzinger

26.02.2010, 09:50 Uhr
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Der arme Junge erhält "keine 2. Chance", wie bitte? Der hatte doch bereits diverse Chancen. Erst 18jährig und bereits "unter anderem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes" verurteilt und jetzt auch noch Entreissdiebstahl. Ich möchte gar nicht wissen, was er sonst noch so alles angestellt hat. Das soll "gut integriert" sein? Antworten


Paul Schaufelbühl

26.02.2010, 09:44 Uhr
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@dutly: Wir alle bezahlen diese und die Sozalarbeiter welche sich für solche Leute die hier nichts verloren haben einsetzen. Das ganze ist eine Industrie welche enorm viel Geld kostet. @strehel: es muss sein. Im übrigen wollte ich auch schon an Veranstaltungen und hatte kein Ticket und habe deshalb keinem seines entrissen. Zurück nach Kolumbien mit diesem Herrn, denn er wird sich nicht bessern! Antworten


Stefan Studer

26.02.2010, 09:43 Uhr
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Meiner Meinung nach ein Grenzfall, aber sicher kein Härtefall. Hier darf klar gesagt werden, er muss die Konsequenzen seines eigenen Verhaltens tragen. Ich bin mit der Entscheidung von Herrn Hollenstein absolut einverstanden. Antworten


patricio gonzalez

26.02.2010, 09:32 Uhr
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Er hat es nicht verdient, er ist so, weil er keine Sicherheit hatte und seine Eltern auch nicht hier sind. Und Ausserdem für in ist es Hart in der Schweiz zu sein ohne seine Familie. Aber er weiss wohl hier hat er Sicherheit in der Zukunft falls er die Auffenthalt bekommt und seine Eltern, sonst muss er immer unten Durch. Ich hoffe das er eine Neue Chance bekommt mit seinen Eltern. Antworten


Edith Habermann

26.02.2010, 09:23 Uhr
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Für den Sans-Papier Verein ist das ein klassischer Härtefall? Er beging Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Verstoss gegen Betäubungsmittelgesetz und einen Raubüberfall! Ist das ein Verein zur Förderung der Kriminalität unter dem Deckmantel von Gutmenschen? Völlig absurd. Und für den Anwalt und die Härtefallkommission zahlt der Steuerzahler. Hollensteins Entscheid ist absolut richtig. Antworten


Karin Gut

26.02.2010, 09:18 Uhr
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@A.Schmid: Das ist der hochgelobte Datenschutz! Illegal Anwesende (Sans-Papiers, von denen mehr als 100000 in der Schweiz sind), können Wohnungen mieten, Kinder einschulen, Gesundheits- und Rechtsdienste in Anspruch nehmen und werden von diversen Vereinen betreut. An Behörden, Polizei und Steueramt schmuggelt sie der Datenschutz so lange vorbei, bis die Illegalität eventuell per Zufall aufliegt. Antworten


Heinz Martin

26.02.2010, 09:16 Uhr
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Wie kann man als Untergetauchter die Sek A erfolgreich abschliessen??? Und seit 10 Jahren wahrscheinlich auch keine Steuern bezahlt... "Ich will hier bleiben, weil hier's besser ist!"--das ist der wahre Grund und verwerflich von diesem kleinen Kolumbianer: er soll nach Kolumbien gehen. Wenn er was aufgebaut hat, kann er ja wieder kommen. Antworten


rudi suter

26.02.2010, 09:12 Uhr
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und ich will dass du gehst! das schlimme ist; ich spüre gar kein mitleid mehr. Antworten


Jack Welti

26.02.2010, 09:03 Uhr
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Der Entscheid ist absolut nachvollziehbar und meines Erachtens korrekt. Ich sehe hier beim besten Willen keinen Härtefall und straffällige Ausländer brauchen wir hier nun wirklich nicht. Antworten


Hugo Müller

26.02.2010, 08:57 Uhr
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er ist straffällig und deshalb bestens integriert ;-) klar darf er eine zweite chance haben, aber erst wenn alle ihre erste gehabt haben ! Antworten


Peter Brun

26.02.2010, 08:55 Uhr
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Wann, wenn nicht in diesem Fall, wo der Jugendliche trotz negativem Asylentscheid seit Jahren illegal in der Schweiz lebt, während dieser Zeit mehrmals straffällig wurde und die Eltern offenbar problemlos in ihrer Heimat leben, darf die Schweiz zum Mittel der Ausweisung greifen? Als Bürger dieses Landes fragt man sich, wohin die Diskussion noch führen wird. Nur weiter so, die SVP wird's freuen... Antworten


Res Zaugg

26.02.2010, 08:51 Uhr
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Montana gilt als gut integriert?! Da stellt sich doch die Frage, ab wann gilt darf der Begriff "schlecht integriert" oder "nicht integrierbar" angewendet werden. Mit der Ausweisung Montanas können auch Zeichen gesetzt werden. Nämlich an all diejenigen, die die Gastfreundaschaft mit Füssen treten. Antworten


Martin Huber

26.02.2010, 08:42 Uhr
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Moment mal, 8 Jahre untergetaucht, die Behörden wussten nicht wo er wohnt, und hat Sek A abgeschlossen? Wo sind wir da eigentlich? WIE geht sowas? Und das mit der zweiten Chance (Es war eher die 5.Chance) können wohl auch die meisten gar nicht mehr hören! Antworten


Peter Dutly

26.02.2010, 08:34 Uhr
Melden

Mich nimmt nur wunder wer die Anwälte bezahlt, Antworten


Richard Marti

26.02.2010, 08:29 Uhr
Melden

Zweite Chance, "seines jugendlichen Alters wegen"? Das ist aber gar ein wenig. Wenn schon sollte Montana etwas aktiv beisteuern, guten Willen zeigen, um eine 2te Chance zu verdienen. Doch zeigt der Diebstahl, dass er gar nicht Willens ist, ein seinen Teil zur Gesellschaft beizutragen. Somit ist der Ausschluss aus der Gesellschaft eigentlich nur richtig! Antworten


Balz Ginsig

26.02.2010, 08:24 Uhr
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Ich habe ueber 12 Jahre in HK gearbeitet. Haette ich gegen die Visavorschriften verstossen oder waere ich Straffaellig geworden, das Government haette mich sofort ausgewiesen. Und hier in der Schweiz ? Sorry, ich kann einen Teil der Schweizer nur noch als Dumm und Naiv bezeichnen, das hat nichts mehr mit Sozial zu tun. Schade um die Steuergelder, die andere brauchen koennten. Antworten


Jean Weiss

26.02.2010, 08:19 Uhr
Melden

Erkläre bitte mal jemand was "gut integriert" heisst. Das ist ein Allerweltswort das viel, und zugleich gar nichts bedeutet. Deshalb sagen alle: "jaa integration ist wichtig" weil man dazu keine Verpflichtungen eingehen muss. Erst wenn es Masstäbe gibt, kann man auch sagen dass jemand "gut integriert ist". Antworten


Georg Müller

26.02.2010, 07:57 Uhr
Melden

Bravo Herr Hollenstein! Meine Unterstützung haben Sie! Montana ist etliche Male straffällig geworden. Das letzte Mal beim Entreissdiebstahl. Die Chance auf Schweiz hat er sich somit definitiv vertan. Mit Sek A ist er in Kolumbien gut gerüstet und besser gebildet als viele andere. Geben wir ihm die Chance und schicken ihn heim. Dort kann er sich eine Zukunft aufbauen. Antworten


Stefan Bürgler

26.02.2010, 07:46 Uhr
Melden

Bin mal gespannt wie lange es geht bis dieser Entscheid durch irgend eine linke Menschenrechtsorganisation wieder umgestossen wird. Antworten


Sigrid Bachofner

26.02.2010, 07:44 Uhr
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Nun, es ist wohl in diesem Fall sehr eindeutig! Der junge Mann hatte seine Chancen nicht genutzt, sich korrekt und gesetzespflichtig in der Schweiz zu verhalten. Da auch seine Eltern sich bereits in Kolumibien aufhalten, gibt es keinen Grund für ihn, nicht sofort zurückzukehren. Deshalb finde ich den Beschluss von Hans Hollenstein als korrekt und unterstütze diesen Entscheid. MfG SB Antworten


Freddy Spitz

26.02.2010, 07:42 Uhr
Melden

Hollensteins entscheid ist klar gerechtfertigt. leute die sich ohne aufenthaltsbewilligung in der schweiz aufhalten sind konsequent auszuweisen, erst recht wenn diese straftaten begehen und im rückführungsland ohne ernsthafte gefahr leben können. da endet doch jedes verständnis! ansonsten können wir doch gleich jedem beliebigen dahergelaufenen eine green card ausstellen. Antworten


Andy Schmid

26.02.2010, 07:41 Uhr
Melden

Wie kann jemand 10 Jahre untertauchen und dabei gleichzeitig in die Volksschule gehen? Spätestens beim Einschreiben in der Schule müsste man doch merken, dass jemand illegal in der Schweiz ist und dementsprechend handeln? Antworten


Patricia Galli

26.02.2010, 07:33 Uhr
Melden

Es hat im Ausland mehr als ausreichend anständige und ehrliche Leute, die gerne in die Schweiz einwandern würden. Und selbst wenn wir Mühe hätten anständige Zuwanderer zu finden, dann wäre ich immer noch dagegen solche Delinquenten wie Montana bei uns aufzunehmen. Antworten


Beni Schärer

26.02.2010, 07:31 Uhr
Melden

Und wer bezahlt ihm eine Wohnung wenn er eine Lehrstelle findet und zuwenig verdient? Wer bezahlt seinen Lebensunterhalt? Richtig: Das Sozialamt. Straffällig gewordene Ausländer gehören ausgeschafft. Ich sehe meilenweit keinen Härtefall. Antworten


Stefan Jost

26.02.2010, 07:31 Uhr
Melden

Es darf doch nicht wahr sein, dass die HFK ernsthaft in Erwägung zieht, dass diese Vorgeschichte anrecht gibt für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz: 8 Jahre illegaler Aufenthalt in der Schweiz, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verstoss gegen Betäubungsmittelgesetz und Raub: Wünschen wir uns solche Personen als unsere zukünftigen Mitbürger? Antworten


Erich Strehle

26.02.2010, 07:30 Uhr
Melden

Ein verdienter und sozial-engagierter Regierungsrat und seine Berater kommen nach eingehendem Studium der Faktenlage zum Schluss: Montana ist kein Härtefall. Soll sich jetzt die Leserschaft, ohne Sach- und Fachkenntnis, in diese Debatte einmischen? Ihren Emotionen freien Lauf lassen? Drauflos diskutieren? - Wozu sollte dies gut sein? Antworten


Richard Ruettimann

26.02.2010, 07:23 Uhr
Melden

ich unterstuetze Hr. Hollenstein in dieser Angelegenheit voll und ganz! Antworten



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