Hollenstein entscheidet: Junger Kolumbianer muss Schweiz verlassen
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 09.09.2010 49 Kommentare
Artikel zum Thema
Stichworte
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Ausgerechnet an der Spielstätte seines Lieblingsklubs ging Juan Montana der Polizei ins Netz: Am 15. September letzten Jahres wollte der damals 17-jährige Kolumbianer bei der Champions-League-Partie zwischen dem FCZ und Real Madrid im Letzigrund mitfiebern. Vor dem Stadion entriss Montana einem Fan eines der begehrten Tickets. Er rannte davon, wurde vom Beklauten aber eingeholt; darauf gab er das Ticket zurück. Die Polizei beobachtete die Szene, kontrollierte Montana. Und verhaftete ihn. Grund: illegaler Aufenthalt in der Schweiz. Montana wurde in Ausschaffungshaft gesetzt. Dasselbe Schicksal widerfuhr kurz darauf seiner Mutter.
Juan Montana war 1998 mit seinen Eltern in die Schweiz eingereist. Die Familie stellte ein Asylgesuch. Das Bundesamt für Flüchtlinge lehnte dieses jedoch ab und wies die Eltern samt Sohn aus der Schweiz weg. Einen Rekurs der Familie beantwortete die Asylrekurskommission abschlägig. 2001 verliess Montanas Vater die Schweiz. Die Mutter hingegen tauchte mit ihrem Sohn bis zu dessen Verhaftung am 15. September 2009 unter – irgendwo in der Stadt Zürich. Am 20. September wurde die Mutter ausgeschafft. Daraufhin suchte ihr Sohn beim kantonalen Migrationsamt um eine Härtefallbewilligung nach.
Das Migrationsamt kam zum Schluss, Montana erfülle die Voraussetzung dafür nicht. Aus mehreren Gründen: Die Behörden wussten während über acht Jahren nicht, wo Montana wohnte. Zudem ortet das Migrationsamt bei Montana keine «besondere soziale Integration», die Rückkehr nach Kolumbien sei daher zumutbar. Negativ ins Gewicht fiel zudem, dass Montana mehrmals straffällig geworden war. Die Jugendanwaltschaft bestrafte ihn im Herbst 2009 mit vierzehn Tagen Freiheitsentzug – unter anderem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Montana gilt als gut integriert
Aufgrund dieser Fakten wies das Migrationsamt das Gesuch ab – womit das Dossier auf dem Tisch der Härtefallkommission (HFK) landete. Das Fachgremium, vom Regierungsrat neu geschaffen und von bürgerlichen Politikern bekämpft, hat seit dem Beginn seiner Arbeit im November letzten Jahres vier Fälle behandelt. Drei davon hat die HFK wie das Migrationsamt abschlägig behandelt. Im vierten Fall, dem skizzierten, kommt die Kommission nun zu einem anderen Befund: In ihrer Empfehlung teilt sie zwar die Einschätzung des Migrationsamts, wonach Montanas Delikte in ihrer Gesamtheit nicht mehr als leicht einzustufen seien. Trotzdem möchte sie dem mittlerweile 18-Jährigen eine zweite Chance geben, seines jugendlichen Alters wegen. Aber auch deshalb, weil Montana erst zehn Jahre alt gewesen sei, als seine Mutter mit ihm untertauchte – zu jung also, als dass ihm das Vorgehen der Mutter angelastet werden könnte. Die Kommission sieht für Montana «reelle Chancen» auf einen Arbeitsplatz: Er habe die Sek A abgeschlossen, spreche Schweizer- und Hochdeutsch und sei gut integriert. Die Rückführung nach Kolumbien bezeichnet die HFK «nicht als die beste Lösung», weil die Lebensumstände der Mutter nicht bekannt seien. Die Kommission empfiehlt, mit Montana sei eine Migrationsvereinbarung abzuschliessen. Mit diesem neuen Instrument versucht der Kanton Zürich, Ausländer verstärkt in die Pflicht zu nehmen.
Hollenstein sieht keine Notlage
Urteilen HFK und das kantonale Migrationsamt wie im vorliegenden Fall gegenteilig, muss Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) den Stichentscheid fällen; so sieht es das Gesetz vor. Falls Hollenstein dem Härtefallgesuch zustimmt – und nur dann –, gelangt es nach Bern zum Bundesamt für Migration, das definitiv über Ausweisung oder Aufnahme entscheidet.
Im Fall von Montana hat sich Hollenstein gegen die HFK gestellt. In seinem Entscheid, der dem TA vorliegt, schreibt er, Montana erfülle den Anspruch an einen tadellosen Leumund «klar nicht». Zudem ruft Hollenstein in Erinnerung, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichts ein Härtefall nur «äusserst zurückhaltend» angenommen werde. Eine persönliche Notlage kann Hollenstein bei Montana nicht erkennen. Eine Rückkehr nach Kolumbien taxiert er als zumutbar, zumal Montanas Eltern dort wohnten. Zudem habe dieser bei seiner Anhörung ausgesagt, er wolle nach Kolumbien zurückkehren – was der 18-Jährige gegenüber dem TA jedoch bestreitet: «Ich will in Zürich bleiben.»
Sein Beschluss, so macht Hollenstein deutlich, ist nicht anfechtbar; Montanas Rechtsanwalt zweifelt dies jedoch an. Laut einer Sprecherin der Sicherheitsdirektion hat Hollenstein aufgrund der Akten sowie juristischer Beratung aus seinem Stab entschieden. Fachleute aus dem Migrationsamt seien nicht involviert gewesen.
Entscheid löst Empörung aus
Hollensteins Entscheid löst beim Verein Sans-papiers-Anlaufstelle Zürich Empörung aus. «Er desavouiert damit die Arbeit der HFK», sagt Leiterin Bea Schwager und weist darauf hin, dass die Kommission mit Präsident Harry Kalt (FDP) und Vizepräsident Hans-Rudolf Fluri (SVP) unter bürgerlicher Führung steht. «Bei Montana handelt es sich um einen klassischen Härtefall.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.09.2010, 10:56 Uhr
Kommentar schreiben
49 Kommentare
Ihr tut ja alle so, als wäre es euer Verdienst, dass ihr das Glück hattet in der Schweiz geboren zu sein! So was von arrogant! Versetzt euch doch mal in die Lage, wie es wäre wenn ihr in Kolumbien zur Welt gekommen wärt? Zudem tut ihr alle so, als ob ihr noch nie ein Fehler gemacht habt. Mir wird einfach nur übel von diesen Kommentaren! Antworten
Wer noch nie mit einem frisierten Töffli fuhr, am Kiosk einen Kaugummi klaute, schwarz Tram gefahren oder gar einen Joint geraucht hat, sich einen "Krieg der Knöpfe" mit der "Bandi von ennet dem Tobel" geleistet hat, ein Velo ohne Beleuchtung fuhr, ect., ect., möge den ersten Stein werfen - alle anderen sind genau so schwerkriminelle Wiederholungstäter wie Juan M., ich und tausende andere Zürcher! Antworten


































