Zürich

Hunde an die Leine im Neeracherried

Aktualisiert am 03.05.2011 4 Kommentare

Im Kanton Zürich gibt es neu drei Gebiete, die als Naturreservate von nationaler Bedeutung gelten: das Neeracherried, der Pfäffikersee und der Greifensee. In ihnen gelten künftig schärfere Verhaltensregeln.

Sollen künftig nicht mehr gestört werden: Storch im Neeracherried.

Sollen künftig nicht mehr gestört werden: Storch im Neeracherried.
Bild: Heinz Zumbühl

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Das Neeracherried, der Pfäffikersee und der Greifensee standen zwar bis jetzt auch schon unter Schutz, dieser wird nun aber ausgedehnt, wie die Zürcher Baudirektion am Dienstag mitteilte. Dafür erhält der Kanton einen Beitrag vom Bund. Beim Neeracherried gehört neu auch das dazugehörende Landwirtschaftsgebiet zum Schutzgebiet. Dies bedeutet, dass nun auf dem gesamten Neeracherried die Wege nicht verlassen werden dürfen und die Hunde an der Leine bleiben müssen. Die Landwirtschaftszone war bis anhin ein beliebter Ort, um Hunde frei laufen zu lassen.

Um für diese Massnahmen Verständnis zu schaffen, führt die Fischerei- und Jagdverwaltung an mehreren Sonntagen einen «Infotisch» durch. Neu ist auch, dass Aufseher, sogenannte Ranger, ihre Runden drehen werden. Die Jagd wird zudem auf die Bestandesregulierung beschränkt oder teilweise ganz eingestellt.

18'000 Franken aus dem Finanzausgleich

Am Pfäffikersee sind die Änderungen gering: Das neue Wasser- und Zugvogelreservat umfasst im Wesentlichen die bisherigen, bereits unter Naturschutz stehenden Gebiete. Einzig beim Robenhuserriet und bei Auslikon gehören einzelne Bereiche neu auch zum Reservat, in dem Leinenzwang und Weggebot herrschen. Einen Ranger-Dienst gibt es am Pfäffikersee bereits. Keine spürbaren Änderungen gibt es am Greifensee, da auch dieser bereits einen Rangerdienst hat. Auch der Leinenzwang und das Weggebot sind hier bereits in Kraft.

Der Kanton Zürich erhält als Gegenleistung für die strengeren Regeln rund 18'000 Franken pro Gebiet und Jahr aus dem Neuen Finanzausgleich (NFA), wie ein Mitarbeiter der Fischerei- und Jagdverwaltung auf Anfrage erklärte. Die tatsächlichen Kosten seien aber noch einiges höher. Den Rest übernimmt der Kanton Zürich. Wie viel das ist, konnte der Mitarbeiter nicht sagen.

In der Schweiz gibt es 43 Gebiete, die als Reservate von nationaler oder internationaler Bedeutung gelten, weil in ihnen eine grosse Vielfalt von Wasser- oder Zugvögeln lebt. (jcu/sda)

Erstellt: 03.05.2011, 12:32 Uhr

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4 Kommentare

Martin Bigler

04.05.2011, 11:18 Uhr
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Die bestehende Hauptverkehrsstrasse zwischen Riedt-Neerach und Höri (Dielsdorfer-/Wehntaler-strasse, Betonstrasse) soll abklassiert, als Ersatz dafür ist u.a. der Ausbau der gemeindeeigenen Dielsdorferstrasse zwischen Riedt-Neerach und Neerach zur Verbindungsstrasse vorgesehen. Mit dieser definition wird ums Neeracherried eine neue Kantonsstrasse gebaut. Nenn sich das Schutz Antworten


Christine Keller

03.05.2011, 17:53 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Aber gejagt darf immer noch werden, trotz allen - zu Recht verordneten- Einschränkungen und ausgedehnten Schutzgebieten ? Die Jäger stehen offenbar über dem Gesetz........ Antworten



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