Zürich

IV: «Rente wird noch stärker eine Übergangslösung»

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 14.09.2011 53 Kommentare

Anwälte kritisieren den Fall einer IV-Bezügerin, die trotz schweren Gebrechen gesundgeschrieben wurde, als üblich. Die Zürcher IV-Stelle weist die Vorwürfe zurück und kündet eine intensivere Betreuung an.

Elsbeth Isler hat zweimal erfolgreich gegen die IV rekurriert und doch den Grossteil der Rente verloren. Rechts das Gebäude der IV-Stelle Zürich.

Elsbeth Isler hat zweimal erfolgreich gegen die IV rekurriert und doch den Grossteil der Rente verloren. Rechts das Gebäude der IV-Stelle Zürich.
Bild: Reto Oeschger

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Sechs Jahre lang bezog Elsbeth Isler eine volle IV-Rente, ohne dass die Sozialversicherung Eingliederungsmassnahmen ergreift. Im vergangenen Jahr wird sie dann an einem Tag untersucht und als zu 80 Prozent arbeitsfähig beurteilt. Die IV Zürich streicht ihr anschliessend die Rente – obwohl sie laut Arbeitsvermittlung nicht vermittelbar ist und laut Ärzten noch immer unter denselben Gebrechen leidet, die sie bereits bei alltäglichen Besorgungen massiv einschränken.

Im «Tages-Anzeiger» von heute kritisiert die Anwältin Evalotta Samuelsson, die Geschichte «sei kein Einzelfall, sondern die Regel». Auch David Husmann, Vizepräsident der Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten (UP), beurteilt den Umgang der IV mit Isler als «Normalfall». Er ist der Meinung, die Sozialversicherung sei «personell überfordert». Mit Begutachtungen bei «versicherungsfreundlichen Instituten» werde« die politisch gewünschte Reduktion der Renten oder deren Aufhebung erreicht», so Husmann gegenüber dem TA.

80 Fälle pro Sachbearbeiterin

Auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch weist die zuständige IV-Stelle in Zürich (Sozialversicherungsanstalt SVA) die Vorwürfe zurück: «Es ist falsch, wenn man von Einzelfällen auf ein Gesamtsystem schliesst, auch wenn das Anwälte gerne so darstellen», teilt die SVA-Sprecherin Daniela Aloisi schriftlich mit. «Wir weisen auch den Vorwurf zurück, dass unter Spardruck gesundgeschrieben wird.» Vielmehr prüfe man, in welchem Umfang jemand in einer neuen, der Behinderung angepassten, Tätigkeit wieder arbeiten könne.

Die SVA nennt dazu ein Beispiel: Der Lehrer mit schweren Depressionen kann zwar nicht mehr unterrichten, aber beispielsweise als Korrektor für einen Verlag arbeiten. Dass die IV-Stelle bei der Betreuung der Betroffenen personell überfordert ist, verneint Aloisi: «Die Anzahl aktiver gesteuerter Fälle ist vom Job in der IV abhängig. Eine IV-Sachbearbeiterin managt rund 80 laufende Fälle aktiv, eine Eingliederungsberaterin trägt die Verantwortung für 40 Fälle und ein Job Coach, der psychisch Kranke bei der Integration begleitet, hat durchschnittlich 20 aktive Kundenkontakte.» «Das Bild der IV-Rente auf Lebzeiten ist nicht mehr zeitgemäss»

Die Sprecherin gibt zu bedenken: «Das Bild der IV-Rente auf Lebzeiten ist nicht mehr zeitgemäss. Eine Rente wird mit der 6. IV-Revision noch stärker den Charakter eine Übergangslösung erhalten. Sobald sich der Gesundheitszustand verbessert, werden wir die berufliche Eingliederung angehen.» Ob dies bei Elsbeth Isler der Fall ist, sagt die SVA aus Datenschutzgründen nicht. Eine Rückenspezialistin attestiert ihr jedenfalls, höchstens 50 Prozent arbeitsfähig zu sein – und dies aber nur schrittweise erreichen zu können.

Im vergangenen Jahr hat die IV Zürich 9000 Rentenrevisionen durchgeführt. 7751 Renten sind unverändert geblieben. 519 Renten wurden heraufgesetzt, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. 244 Renten wurden gekürzt und 522 Renten wurden aufgehoben, weil es der Gesundheitszustand erlaubt, wieder zu arbeiten. «Von den 522 Rentenaufhebungen haben sich rund 80 Prozent der Kundinnen und Kunden selbst gemeldet und über die Verbesserung informiert», schreibt Aloisi. Die Betroffenen werden spätestens nach der Einführung der 5. IV-Revision im Jahr 2008 enger begleitet. Zur Revision Ja gesagt hatte das Schweizer Stimmvolk 2007. Die nächste Änderung steht bereits vor der Türe, schreibt Aloisi: «Die Erwartungen an Beratung und Begleitung von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern können wir mit der 6. IV-Revision sicher noch besser umsetzen. Die 5. IV-Revision hat die Instrumente für die Eingliederung vor Rente gebracht. Jetzt kommt die Eingliederung aus Rente. Wir werden uns dafür engagieren, dass wir Kundinnen und Kunden, wenn immer möglich, in den Erwerbsprozess zurückbegleiten können.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.09.2011, 14:08 Uhr

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53 Kommentare

Martina Huber

14.09.2011, 14:42 Uhr
Melden 55 Empfehlung

Es war von Anfang an klar, dass die kleine Schweiz nie das weltweite Auffanglager sich finanziell leisten kann. Trotzdem haben wir unentwegt seit Jahrzehnten Einwanderungen in unsere Sozialsysteme erlebt. Resultat: die wahren Bedürftigen dürfen jetzt dafür bluten. Nicht nur bei der IV, auch bei AHV, ALV etc. Dank den Linken (grenzenlose Einwanderung) brechen nun unsere Errungenschaften zusammen. Antworten


Reto Leupli

14.09.2011, 14:54 Uhr
Melden 34 Empfehlung

Bin ich der Einzige, der beim durchlesen dieses Artikel zum Schluss kommt, dass es sich die IV sehr einfach macht und dies auf Kosten der Behinderten und Kranken. Die Wenigsten werden eine Arbeitstelle finden, die Meisten werden auf das Sozialamt abgeschoben. Ein Skandal sondergleichen. Antworten



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