Zürich

«Ich war nicht zuständig»

Von Susanne Anderegg. Aktualisiert am 12.03.2011 8 Kommentare

Für Bildungsdirektorin Regine Aeppli hat der Fall des Professor S., der bei seiner Forschung behindert wurde, wenig mit der Universität zu tun.

Primär ein arbeitsrechtliches Problem des Uni-Spitals, das zur Gesundheitsdirektion gehört: Regine Aeppli über den Fall.

Primär ein arbeitsrechtliches Problem des Uni-Spitals, das zur Gesundheitsdirektion gehört: Regine Aeppli über den Fall.
Bild: Sophie Stieger

Der Fall S.

Professor hat keinen Zugang mehr zu seinen Unterlagen

Der renommierte Wissenschafter S. baute die Forschungsabteilung in der Poliklinik für Innere Medizin auf und bekam für seine Projekte 1,5 Millionen Franken vom Nationalfonds. Als ein neuer Chefarzt die Klinikorganisation umkrempelte, begann ein Kampf um Ressourcen. Der Konflikt eskalierte, worauf die Spitaldirektion S. im Januar 2009 seines Amtes enthob. Als S. wenig später zu Unrecht der sexuellen Belästigung bezichtigt wurde, hielt er es nicht mehr aus. Er kündigte. Darauf stellte ihn die Spitaldirektion frei. S. rekurrierte beim Spitalrat gegen seine Amtsenthebung und bekam recht. Das Verwaltungsgericht stellte in zwei Entscheiden fest, S. sei in seiner Persönlichkeit, in seiner Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit und in seinen Urheberrechten verletzt worden. Trotzdem blieb ihm der Zugang zu den Ergebnissen seiner zehnjährigen Forschungsarbeit im Uni-Spital bis heute verwehrt.

Der Nationalfonds, der den Fall untersuchte, stellte eine «umfassende Schädigung und Behinderung der Forschungstätigkeit» von S. durch das Spital und die Universität fest. Die Uni hatte zugelassen, dass Forschungsdirektor Gregor Zünd Gelder von NF-Konten abbuchte, wozu es die Unterschrift von S. gebraucht hätte. Eine Aufsichtsbeschwerde von S. beim Universitätsrat wurde sistiert mit der Begründung, es liefen noch Verhandlungen. Rektor Andreas Fischer bot S. eine zweijährige Anstellung an, doch dieser lehnte ab, weil er für seine Forschung auch Mitarbeitende und Labors braucht. Derzeit verhandelt ein Anwalt der Spitaldirektion mit S. über Rechte an den Forschungsergebnissen. Die parlamentarische Aufsichtskommission untersucht den Fall. Präsident Johannes Zollinger: «Es ist schlecht, dass das Uni-Spital immer wieder Negativschlagzeilen macht. Wir wollen wissen, was los ist.»(an)

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Korrektur-Hinweis

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Frau Aeppli, haben Sie sich schon überlegt, wie sich Professor S. fühlt? Seit zwei Jahren wird ihm der Zugang zu seiner Forschung verwehrt, obwohl er im Recht ist.
Ich habe Verständnis, dass er seine Lage als schwierig betrachtet.

Der Regierungsrat sieht offenbar keinen Forschungsskandal. In Ihrer Antwort auf die Anfrage aus dem Kantonsrat steht: Es existiere kein Handlungsbedarf mehr. Sitzen Sie das Problem vor den Wahlen aus?
Wir haben keine Zeit zum Aussitzen: Wenn der Kantonsrat eine Anfrage einreicht, müssen wir sie innert Frist beantworten. Und das haben wir getan.

Die Kritik aus dem Kantonsrat ist harsch: Die Rede ist von «Weisswäsche». Eine Parlamentskommission untersucht den Fall.
Ich bin froh, dass sich die Kommission für die Aufsicht über Bildung und Gesundheit dieser Sache jetzt annimmt.

Es gibt also doch Unklarheiten?
Nein, nicht aus meiner Sicht.

Wieso sind Sie dann froh?
Damit sich auch jene, die dem Regierungsrat misstrauen, ein eigenes Bild machen können.

Wir sind schon sehr erstaunt: Professor S. hat mehrmals recht bekommen: vom Nationalfonds, vom Verwaltungsgericht, vom Spitalrat.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat den arbeitsrechtlichen Konflikt zwischen Professor S. und dem Universitätsspital rechtskräftig beendet.

Der Nationalfonds kritisierte den Umgang mit der Forschung von S. Das betrifft die Uni.
Die Rolle der Universität beschränkte sich darauf, die Gelder, die S. vom Nationalfonds bekam, zu administrieren. Und darauf bezog sich die Kritik des Nationalfonds: dass die Universität zu wenig Kontrolle ausgeübt habe. Deshalb empfahl der Nationalfonds, Kontrolle und Zuständigkeiten zu verbessern. Diese Auseinandersetzung ist mit der Umsetzung seiner Empfehlung beendet.

Sie meinen nicht autorisierteZahlungen vom Projektkonto. Der Nationalfonds kritisierte eine «umfassende Schädigung und Behinderung» der Forschung.
Professor S. war als klinischer Forscher am Universitätsspital angestellt, wo er mit Fördergeldern ein Forschungsprojekt betrieb, an dem auch Doktorierende arbeiteten. Nach seinem Weggang wurden die Zahlungen fortgesetzt, doch später ein Teil davon zurückbezahlt.

Alt-Nationalrat Hans Widmer, der Professor S. unterstützte, machte Sie früh auf den Fall aufmerksam, da er seiner Meinung nach auch die Uni betraf. Laut ihm haben Sie versprochen, etwas zu unternehmen.
Ich sagte Hans Widmer, dass ich als Bildungsdirektorin keinen Zugriff aufs Uni-Spital habe. Das war im Januar 2009. Im April gelangte Widmer an Rektor Andreas Fischer, dieser hielt mich fortan auf dem Laufenden.

Widmer schlug auch eine Mediation der Direktbeteiligten vor. Warum gingen Sie nicht darauf ein?
Der Vorschlag zu einer Mediation konnte damals nur den arbeitsrechtlichen Konflikt mit dem Spital betreffen. Dafür war der Universitätsrat oder ich als seine Präsidentin nicht zuständig.

Sie untertreiben: Als Bildungsdirektorin und Präsidentin des Uni-Rates haben Sie etwas zu sagen, wenn es um die Universität geht.
Die Universität ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, die von der Universitätsleitung geführt wird. Weder ich als Präsidentin noch der Universitätsrat als Ganzer kann der Universität anordnen, einen bestimmten Forscher anzustellen. Professor S. ist ein Titularprofessor; er wurde vom Universitätsrat nie auf einen Lehrstuhl berufen.

Die Beschwerde, die Professor S. beim Uni-Rat einreichte, hätten Sie aber behandeln können.
Der Universitätsrat wurde vom Rektor informiert. Er hielt es aufgrund dieser Information für vertretbar, mit der Behandlung der Beschwerde zuzuwarten, bis man weiss, ob die Verhandlungen mit Professor S. zu einem Ergebnis führen.

Wieso? Wenn der Universitätsrat wartet, bis der Konflikt beigelegt wird, ist die Beschwerde ja hinfällig.
Eine Aufsichtsbeschwerde hat zum Ziel, die Verletzung von klarem Recht oder von Rechtsmissbrauch zu ahnden. Nach der Beilegung der Auseinandersetzung mit dem Nationalfonds sah der Universitätsrat keine unmittelbare Notwendigkeit einzugreifen.

Aus Sicht des Forschers hat diese Notwendigkeit sehr wohl bestanden. Bis heute hat er keinen Zugang zu seinen Forschungsergebnissen.
Die Klärung der Frage über die Verwendung der Ergebnisse muss zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Die Parteien sind meines Wissens daran, das zu tun.

Sie schieben das Problem immer wieder an das Uni-Spital ab.
Nein, es handelt sich dabei um eine Rechtsfrage, die nur zwischen diesen Parteien geklärt werden kann.

Vergessen wir mal die juristischen Klaubereien: Sehen Sie keinen Anlass, dass man S. für den erlittenen Schaden entschädigt?
Professor S. hat gegenüber der Universität wie auch gegenüber dem Universitätsspital eine Haftungsklage eingereicht. Wenn die Verhandlungen zum Erfolg führen, wird es hoffentlich auch gelingen, die hängigen Rechtsbegehren zu erledigen. Wenn nicht, wird es wohl zu weiteren Rechtsverfahren kommen.

Unverständlich, dass die Uni den Fall so lange köcheln liess. Es geht doch um den Ruf von Zürich als Standort für Spitzenforschung.
Ja, solche Fälle schaden der Reputation der Uni. Medizinische Forschung betrifft beide Institutionen, und wenn etwas schiefläuft, stehen beide in der Kritik.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.03.2011, 23:35 Uhr

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8 Kommentare

Alex Hug

12.03.2011, 12:50 Uhr
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Wer sich eine Wohnung "für's Alter" leisten kann, die mehr kostet, als ich in meinem Leben verdienen werde, ist in der SP (Schmarotzer-Partei) genau richtig aufgehoben. In dieser Partei darf man offenbar auch ruhig etwas inkompetent sein und Fachleute für dumm verkaufen. Antworten


Karl Konsor

12.03.2011, 15:39 Uhr
Melden

Die SP ist zu einer Spekulantenpartei verkommen. Die Zuercher sind selber schuld sie werden Frau Aeppli wieder waehlen mit einem Salaer von fr.450.00.0.--. Nicht nur hat sie Wohnungen fuer Millionen, ihre Kinder gehen in eine teure Privatschule etc.
Schauen sie sich diese Dame an mit Louis Vuitton Tasche es fehlt noch den Mercedes , richtig SP maessig. Ich waehle lieber SVP da weiss was ich habe.
Antworten



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