Im Fluglärmstreit urteilen heute drei EU-Richter

Aktualisiert am 09.09.2010 4 Kommentare

Die Schweiz hat im Streit über den Fluglärm gegen Deutschland geklagt. Heute entscheidet das europäische Gericht in Luxemburg.

Streit mit dem Nachbar im Norden: Die Schweiz klagt gegen einen Fluglärm-Entscheid aus Deutschland.

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Bild: Keystone

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Das EU-Gericht in Luxemburg urteilt heute Donnerstag über den Zürcher Fluglärmstreit. Das Gericht befasst sich mit einer Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission in diesem Streit zwischen Deutschland und der Schweiz.

Die Schweiz macht geltend, dass eine von Deutschland einseitig erlassene Verordnung von 2003 unverhältnismässig sei und die Fluggesellschaft Swiss diskriminiere. Aufgrund der Verordnung dürfen Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen in den frühen Morgenstunden und am Abend süddeutsches Gebiet nicht überfliegen.

Eine Beschwerde der Schweiz gegen diese deutschen Einschränkungen hatte die EU-Kommission 2003 abgelehnt. Sie kam zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen verhältnismässig und mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU vereinbar sei.

Darauf kritisierte die Schweiz, die Kommission reduziere das Luftverkehrsabkommen auf einen reinen Austausch von Verkehrsrechten und klagte vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Nun muss das EU-Gericht (EuG), das dem EuGH angegliedert ist, über den Fall entscheiden.

Bei Sieg noch nichts gewonnen

Erklären die drei Richter der fünften Kammer des EuG den Entscheid der EU-Kommission für nichtig, würde das nicht zwingend heissen, dass Deutschland die Verordnung aufheben müsste. Aber die EU-Kommission müsste zumindest bezüglich ihrer Einschätzung der deutschen Massnahmen nochmals über die Bücher.

Wird die Schweizer Nichtigkeitsklage abgelehnt, muss auch das nicht endgültig sein. Urteile des erstinstanzlichen Gerichts können vor dem EuGH angefochten werden. Dieser würde dann in letzter Instanz entscheiden.

Tagesanzeiger.ch wird jeweils am Mittag und Abend über die neusten Entwicklungen am EU-Gericht informieren. (ep/sda)

Erstellt: 09.09.2010, 07:24 Uhr

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4 Kommentare

Rene Zumbach

09.09.2010, 07:40 Uhr
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Die Frage bleibt, welche (Mehrzahl!) Nutzen die Schweiz bei einem obsiegen überhaupt noch zieht, nachdem ja die Swiss zur Lufthansa gehört. Diese Frage stellt sich zumindest den Schweizern, die den seit Jahren schwelenden Streit nicht kontinuierlich verfolgen. Antworten


Roland Gertner

09.09.2010, 09:52 Uhr
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Dass von Seiten der Schweiz mit der "Swiss" argumentiert wird (siehe auch anderer Bericht im Tagi), macht für mich überhaupt keinen Sinn. Die Swiss gehört bekanntlich mittlerweile zur Lufthansa und ist damit ein deutsches Unternehmen bzw. wird von D aus gelenkt. Letztlich hat man sich heute ein juristische Klatsche geholt, weil man auf politischer Ebene versagt hat. Bitter. Antworten



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