«In solchen Fällen hat ein Chauffeur keine Möglichkeit, kulant zu sein.»
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 09.09.2011 25 Kommentare
Artikel zum Thema
- VBZ-Chauffeur lässt 18-Jährige nachts nach Hause laufen
- «Gab es keinen Fahrgast, der dieser jungen Frau aus der Patsche helfen konnte?»
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Ein VBZ-Chauffeur schickte eine 18-Jährige, die ihr Jahresabo vergessen hatte, abends zu Fuss auf den Heimweg. Eine Umfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet bei den verschiedenen Transportunternehmen zeigt, dass die Busbetriebe solche Fälle unterschiedlich behandeln.
«Wir setzen grundsätzlich die Regelungen des Verbundes um», sagt Daniela Tobler, Sprecherin der VBZ gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Die Situation sei klar. «In solchen Fällen hat ein Chauffeur keine Möglichkeit, kulant zu sein.» Eine Transportpflicht bestehe nur, wenn die Fahrgäste ein gültiges Billett vorweisen können. Ansonsten verweist Tobler auf den Auftrag des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV), den die VBZ zu erfüllen habe.
Beatrice Henes, Sprecherin des ZVV, präzisiert. Es handle sich um ein Bundesgesetz. «Dieses besagt, dass nur befördert wird, wer ein Ticket gekauft habe.» Sie räumt aber ein, dass bei Kindern Ausnahmen gemacht werden können. Genauso tönt es auch bei den Verkehrsbetrieben Glattal (VBG). «Unsere Chauffeure drücken bei Kindern ein Auge zu», sagt Karin Faes, Leiterin Marketing und Kommunikation bei den VBG.
Einfallsreiche Fahrer im Oberland
Wie die Chauffeure der VBZ und der VBG kontrollieren auch die Busfahrer der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (ZVO) tagsüber keine Billette. Erst ab 21 Uhr sind sie damit beauftragt. Laut VZO-Sprecher Joe Schmid ist grundsätzlich klar: «Wer mitfahren will, muss entweder genügend Geld oder ein Ticket im Sack haben.» Steige ein Fahrgast zu, der sein Ticket zu Hause vergessen hat, verfüge der Busfahrer über keine technischen Möglichkeiten, dies zu überprüfen. «Nur die Stichkontrolleure haben diese Mittel, vor allem aber auch die Zeit dazu», sagt Schmid. Zuweilen liessen sich die Fahrer etwas einfallen: «Es kommt vor, dass sich ein Chauffeur umhört, ob einer der Fahrgäste für das fehlende Geld aufkommen will.»
Schmid räumt ein, dass es auch Notsituationen gebe, in welchen die VZO-Mitarbeiter kulant seien. «Wenn beispielsweise ein kleines Kind an der Haltestelle steht und nicht genügend Kleingeld bei sich hat, nehmen es die Chauffeure trotzdem mit.»
Winterthurer mit gesundem Menschenverstand
In Winterthur und Umgebung verkehren die Fahrzeuge von Stadtbus Winterthur. Während auf den städtischen Linien rund um die Uhr die Stichkontrolleure die Billette prüfen, kontrollieren auf den regionalen Strecken die Fahrer ab 21 Uhr die Tickets. Laut Reto Abderhalden, Verantwortlicher für Marketing und Kommunikation bei Stadtbus Winterthur, gilt grundsätzlich die Fahrausweispflicht.
«Dabei muss aber die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Unsere Chauffeure handeln mit gesundem Menschenverstand.» Treffe beispielsweise ein Busfahrer mitten in der Nacht abseits von Siedlungen auf einen gestürzten Velofahrer, spreche nichts dagegen, den Verunfallten mitzunehmen – auch wenn er sein Billett nicht bei sich habe. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.09.2011, 11:14 Uhr
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25 Kommentare
Jetzt gibts schon 3 Artikel über dieses Thema, doch spätestens bei diesem ist klar:
Der Chauffeur hat komplett richtig gehandelt und ein Monster ohne soziale Ader ist er auch nicht. An gewisse Grundregeln muss man sich halt einfach halten. So gravierend ist die Story also wirklich nicht:)
Antworten
Da hat der Tagi wieder einmal erfolgreich Empörungsmanagement betrieben und die Mitarbeiter des ÖVs sinnlos verunglimpft. 20minuten war es auch einen Artikel wert. Schreibt doch das nächste Mal als Titel: "Erwachsene Person konnte kein Billett vorweisen und durfte deshalb nicht mitfahren". Jaaa, sie hatte ein Abo, aber da ist ja auch der Chauffeur schuld, dass sie es vergessen hat. Antworten

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