Journalist muss Hirschmann 4000 Franken zahlen
Aktualisiert am 12.01.2011 6 Kommentare
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Ein Journalist des «Tages-Anzeigers», der wie Tagesanzeiger.ch zur Tamedia gehört, wollte im November 2009 die Einsicht in den Strafbefehl gegen Carl Hirschmann, nachdem dieser vier Tage in Untersuchungshaft sass. Darüber hinaus beantragte der Journalist, eine Einstellungsverfügung zu sehen.
Das Gericht stimmte zu, dem Journalist den Strafbefehl und eine anonymisierte Kopie der Einstellungsverfügung zu senden. Hirschmann rekurrierte jedoch dagegen. Mit Erfolg: Im Juni 2010 verweigerte die Oberstaatsanwaltschaft die Einsicht in die Akten.
Der Verlierer bezahlt
Das akzeptierte der «Tages-Anzeiger» zwar. Nicht übernehmen wollte der Journalist jedoch die 2000 Franken Verfahrenskosten und 4000 Franken Parteientschädigung für Hirschmann.
Der Journalist ist der Meinung, dass es Medienschaffenden möglich sein müsse, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, ohne dabei hohe Kosten riskieren zu müssen. Das Verwaltungsgericht war jedoch anderer Meinung: Wer in einem Verfahren unterliegt, muss die Aufwände tragen. (ep)
Erstellt: 12.01.2011, 11:29 Uhr
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6 Kommentare
Die Überwälzung von H.'s Anwaltskosten auf den Tages-Anzeiger beruht auf einem Denkfehler des Verwaltungsgerichts. Der TA ist nicht in einem Verfahren unterlegen, sondern er hat Einsicht verlangt, und die ist ihm verweigert worden. Zum Vergleich: Wenn ein Nachbar mit Erfolg gegen mein Bauvorhaben rekurriert, muss ich nicht für seine Photomontagen, allfällige Fachberatung usw. aufkommen. Antworten
Der Rekurs-Aufwand von Hirschmanns Anwalt war eben Fr. 4000.- Wert, das Verwaltungsgericht hat einfach den Starallüren Anwalts Tarif 1:1 weiter gegeben. Wer Einsicht bei solchen Leuten nehmen will, muss dafür so teuer bezahlen, auch wenn die Einsicht in die Unterlagen verweigert wird. Dies ist ein wesentlicher Teil der Klassenjustiz. Damit werden die Pfründen der oberen 10'000 effizient geschützt. Antworten


