Juan Montana muss gehen

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 09.09.2010 11 Kommentare

Die Regierung hat den Rekurs des 18-jährigen Kolumbianers abgewiesen. Er bekommt keine Aufenthaltsbewilligung und muss die Schweiz nun verlassen. Doch eine Möglichkeit bleibt ihm.

Muss die Schweiz verlassen: Juan Montana. (Bild: TA)

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Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, dass der Kolumbianer Juan Montana keine Aufenthaltsbewilligung erhält, wie es heute in einer Mitteilung heisst. Nachdem Juan Montana im September 2009 im Zusammenhang mit verschiedenen Straftaten von der Polizei verhaftet worden war, stellte er ein entsprechendes Gesuch.

Während das kantonale Migrationsamt sich nicht bereit erklärte, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu stellen, empfahl die Härtefallkommission des Kantons Zürich, das Härtefallgesuch gutzuheissen. Beim Stichentscheid entschied sich Hans Hollenstein (CVP) als der Vorsteher der Sicherheitsdirektion jedoch dagegen. Er beurteilte den Leumund Montanas als ungenügend.

In seinem Rekursentscheid hält der Regierungsrat jetzt fest, dass sich aus dem Grundrecht der Achtung des Privatlebens kein Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung ableiten lässt. Die dafür erforderliche Verwurzelung in der Schweiz, welche die Lebensgestaltung anderswo, insbesondere im Heimatland, praktisch unmöglich erscheint, liege demnach nicht vor.

Jahrelang in der Illegalität gelebt

Montana war im März 1998 in die Schweiz eingereist. Um eine Ausschaffung zu verhindern, tauchte seine Mutter im April 2001 mit ihm unter. Die zwischen der Einreise und dem Untertauchen verstrichene Zeit ist laut dem Regierungsrat verhältnismässig kurz.

Der seither verstrichene Zeitraum bis zur Verhaftung im September 2009 falle ebenfalls nicht massgeblich zu seinen Gunsten ins Gewicht, weil eine Anwesenheit in der Illegalität generell nicht stark zu gewichten ist, da ein Betroffener in einem solchen Fall jederzeit mit einer Wegweisung rechnen muss.

Weiterzug möglich

Obwohl der Teenager in der Schweiz die Schulen besucht hat, ist eine Rückkehr ins Heimatland «zumutbar». Insbesondere ist davon auszugehen, «dass ihn seine Mutter, bei der er bis zu seiner Verhaftung gewohnt hatte und die inzwischen nach Kolumbien ausgeschafft worden ist, bei seinen Bemühungen, dort eine Existenz aufzubauen, unterstützen wird», schreibt der Regierungsrat weiter.

Montana kann den Entscheid in einem Punkt jedoch weiterziehen, wie Regierungssprecherin Susanne Sorg-Keller auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch sagt. Demnach ist es möglich, vor dem Verwaltungsgericht geltend zu machen, aufgrund der langen Anwesenheit bestehe ein Recht auf das Verbleiben in der Schweiz. Allerdings haben die bisherigen Instanzen in diesem Punkt ablehnend entschieden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 09.09.2010, 10:42 Uhr

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11 Kommentare

Hanspeter Rüegg

09.09.2010, 11:02 Uhr
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Der gute Mann ist straffällig geworden und hat somit sein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz verwirkt. Aber wahrscheinlich gibts wieder findige Anwälte und Kuschelrichter, die eine Ausschaffung verhindern und das Sozialamt und die Polizei haben einen sog. Klienten mehr. Unglaublich. Antworten


Kerzenmacher Boris

09.09.2010, 11:34 Uhr
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Wäre man so anständig und und würde dem Steuerzahler mitteilen wieviel die Gesamtkosten ausmachen die durch diesen Kriminellen verursacht wurden.Man würde doch schon gerne wissen für was man Steuern bezahlt die man zuerst mühsam erarbeiten muss, Antworten



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