Jungfreisinnige wollen Kirchensteuer für Firmen abschaffen
Aktualisiert am 06.07.2011 18 Kommentare
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Firmen, so stellen die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich (JFZH) fest, sind gewöhnlich religiös neutral und können weder Kultuszwecken nachgehen noch sind sie in Kirchgemeinden stimmberechtigt. Sie sollten deshalb auch nicht verpflichtet sein, Kirchensteuern zu bezahlen. Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen sei ein «sachfremdes Relikt aus dem Mittelalter», so die Partei.
Diesen alten Zopf will die Jungpartei per Initiative abschneiden. Wie sie heute Mittwoch mitteilte, soll die Unterschriftensammlung Ende August 2011 beginnen. Die Aufhebung der Kirchensteuerpflicht würde die Firmen insgesamt um rund 100 Millionen Franken jährlich entlasten, schreiben die Jungfreisinnigen.
Bisherige Vorstösse gescheitert
Das Anliegen der Jungfreisinnigen ist im Kanton Zürich bereits mehrfach thematisiert und jedes Mal abgelehnt worden: 2001 lehnte der Kantonsrat eine Einzelinitiative, 2005 eine SVP-Motion mit dem gleichen Ziel ab.
Auch in anderen Kantone blieben Vorstösse mit dem Ziel, die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen abzuschaffen, erfolglos. Sowohl in Bern als auch in Uri, Zug und 2011 im Thurgau scheiterten Vorstösse aus den Reihen von SVP und FDP.
Im September 2010 erklärte zudem das Bundesgericht in einem Fall aus dem Kanton Schwyz die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen als zulässig.
(cal/sda)
Erstellt: 06.07.2011, 16:38 Uhr
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18 Kommentare
Gratulation, Jungfreisinnige! Die Abschaffung dieses rechtsstaatlichen Ärgernisses ist überfällig. Es braucht aber eine Vorlage, die auch links der religiösen Mitte mehrheitsfähig ist. Die Abschaffung muss deshalb gekoppelt sein mit einer moderaten Erhöhung der Staatssteuern für Firmen. So hat der Staat die Mittel, um das wenige gemeinnützige, das er an die Kirchen delegiert hat, weiter zuführen. Antworten

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