Kanton stoppt 40 Surprise-Verkäufer
Von Georg Gindely. Aktualisiert am 22.12.2009
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Das Strassenmagazin «Surprise» schliesst dieses Jahr mit einem «erheblichen Verlust» ab. Dafür gibt es zwei Gründe, wie Geschäftsführer Fred Lauener im Editorial der neusten Ausgabe schreibt. Zum einen sind die Spenden zurückgegangen. Zum anderen hat das Strassenmagazin rund 40 erfahrene Verkäuferinnen und Verkäufer in Zürich verloren. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) verbietet Asylbewerbern seit November, das Strassenmagazin zu verkaufen.
«Wer kann das wollen?»
«Eine absurde Politik», findet Fred Lauener von «Surprise». Der Staat verbiete es Personen mit Eigeninitiative, sich ein bescheidenes Einkommen zu erwirtschaften. Leidtragender sei auch der Staat – denn die Asylsuchenden benötigten nun wieder mehr Unterstützung von der Sozialhilfe. «Wer kann das wollen?», fragt Lauener.
Der Kanton beruft sich bei seinem Verbot auf die sogenannte Branchenregelung: Asylbewerber mit der Bewilligung N dürfen nur in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft oder der Pflege arbeiten, nicht aber im Verkauf. Bis anhin hat der Kanton den «Surprise»-Mitarbeitern Ausnahmen gewährt. Damit ist nun Schluss. «Unser Amt hat sich für die Praxisänderung entschieden, weil nicht garantiert ist, dass die ‹Surprise›-Verkäufer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erreichen», sagt AWA-Sprecher Can Arikan. Das hat zur Folge, dass auch vorläufig aufgenommene Ausländer mit der Bewilligung F vom Verbot betroffen sind – obwohl sie eigentlich in allen Branchen arbeiten dürften.
«Kleinkarierter Entscheid»
Die Argumentation mit dem Mindestlohn findet Thomas Kunz, Direktor der AOZ (Asyl-Organisation Zürich), «etwas gesucht». Es sei absurd, für den Verkauf von «Surprise» einen branchenüblichen Lohn zu fordern. Die Verkäufer kaufen die Hefte für 3.30 Franken und verkaufen sie für 6 Franken weiter. «Davon kann man nicht leben», sagt Kunz.
Auch der auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marc Spescha kritisiert das Amt: «Der Entscheid ist höchst stossend und kleinkariert.» Der Kanton habe einen Ermessensspielraum, der es ihm ermöglichen würde, den Verkauf von Strassenmagazinen zuzulassen. Insbesondere, weil bei «Surprise» nicht die Erwerbstätigkeit im Vordergrund stehe, sondern das Schaffen einer Tagesstruktur. «Wenn die Leute eine Beschäftigung haben, kann man verhindern, dass sie in die Kriminalität abrutschen», sagt Spescha.
Zürich alleine auf weiter Flur
Das Strassenmagazin «Surprise» hat nun beim Kanton ein Gesuch eingereicht: Der Verkauf soll neu unter die Kategorie Beschäftigungsprogramm und nicht mehr als Arbeit gelten. Damit wären auch Asylbewerber zugelassen. Der Entscheid des AWA steht noch aus.
«Surprise» hat nur im Kanton Zürich Probleme mit der Verkaufsbewilligung für Asylsuchende. In Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, St. Gallen und Zug, wo ebenfalls «Surprise»-Händler auf der Strasse stehen, ist der Verkauf auch Asylbewerbern weiterhin erlaubt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.12.2009, 12:21 Uhr


































