Zürich

Kantonsrat beschliesst vergünstigte Transporte für Behinderte

Aktualisiert am 01.11.2010

Behinderte, die den öffentlichen Verkehr nicht benutzen können und über nur wenig Geld verfügen, haben künftig im Kanton Zürich Anspruch auf vergünstigte Transporte.

Der Anspruch auf einen Behindertentransport ist nun im Gesetz festgeschrieben: Tixi-Taxi in Zürich.

Der Anspruch auf einen Behindertentransport ist nun im Gesetz festgeschrieben: Tixi-Taxi in Zürich.
Bild: Keystone

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Der Kantonsrat verabschiedete heute Montagmorgen einen Gegenvorschlag zur Initiative «SOS für Tixi». Erstmals wird im Kanton Zürich damit der Anspruch auf einen Behindertentransport im Gesetz festgeschrieben. Der Rat stimmte in der Schlussabstimmung dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag mit 158 zu 0 Stimmen zu.

Die neue Regelung wird im Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEG) festgeschrieben. Den Anstoss zur Gesetzesänderung hatte die Initiative «SOS für Tixi» gegeben. Diese verfehlte ihr Ziel jedoch weit. Sie hätte dazu geführt, dass statt der bisherigen sechs Millionen Franken nicht einmal mehr die Hälfte der Subventionen für Transportdienste im Kanton Zürich möglich gewesen wären.

Auch private Unternehmen können unterstützt werden

Der Regierungsrat orientiert sich nun am Leistungsumfang, der heute bereits üblich ist. Mit seinem Vorschlag wird auch die bestehende, kantonsweite Lösung mit der Stiftung «Pro Mobil» für Behindertentransporte für die Zukunft gesichert.

Neu können aber auch andere gemeinnützige, private Unternehmen unterstützt werden. «Pro Mobil» fördert seit 2000 ein Ersatzangebot für den nicht behindertengerechten öffentlichen Verkehr. Als Dachorganisation hat sie mit rund 150 gemeinnützigen Transportdiensten oder gewerblichen Taxiunternehmen Verträge abgeschlossen. Der Verein Tixi war bis jetzt nicht dabei. (alb/sda)

Erstellt: 01.11.2010, 09:37 Uhr

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