Zürich

Kantonsrat bestätigt Immunität von Mario Fehr

Aktualisiert am 13.01.2013 3 Kommentare

Sicherheitsdirektor Mario Fehr war wegen Amtsgeheimnisverletzung angezeigt worden. Doch die Geschäftsleitung des Kantonsrates ist gegen die Aufhebung seiner Immunität.

Laut Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates gibt es keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten: Der SP-Regierungsrat Mario Fehr.

Laut Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates gibt es keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten: Der SP-Regierungsrat Mario Fehr.
Bild: Keystone

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Die Ermächtigung zur Einleitung eines Strafverfahrens sei von der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates einstimmig abgelehnt worden, teilte diese am Montag mit. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Regierungsrat Mario Fehr.

Angezeigt hatte Fehr der 33-jährige Wirtschaftsinformatiker Urs Wäfler, der bei den Kantonsratswahlen im April 2011 für die Piratenpartei kandidiert hatte, jedoch nicht gewählt wurde. Glücklos war er auch bei der praktischen Autofahrprüfung. Nachdem er zweimal durchgefallen war, hatte ihm das Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis entzogen.

Ein Gutachten stellte Wäflers grundsätzliche Fahreignung infrage. Weil dieser jedoch den Lernfahrausweis zurückhaben wollte, liess er von einer Psychiaterin ein eigenes Gutachten erstellen, das ihn jedoch beim Strassenverkehrsamt nicht weiterbrachte. Wäfler wandte sich deshalb an Regierungsrat Mario Fehr.

Kein Verständnis in der Justizkommission

Der Sicherheitsdirektor antwortete Wäfler persönlich, schickte aber eine Kopie des Schreibens an den Ombudsmann der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Wäfler machte danach geltend, dass sensible, persönliche Angaben ohne sein Wissen weitergeleitet worden seien.

Er reichte deshalb im Juni dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Diese überwies danach das Geschäft dem Kantonsrat, der für die Ermächtigung zur Einleitung von Strafverfahren gegen Regierungsräte zuständig ist.

Vorberaten wurde das Geschäft von der Justizkommission, deren ablehnender Antrag nun von der Geschäftsleitung einstimmig unterstützt wurde. Damit sei das Verfahren vor dem Kantonsrat beendet, heisst es in der Mitteilung. Die formelle Beendigung des Verfahrens liege nun in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft.

Erstellt: 05.11.2012, 10:32 Uhr

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3 Kommentare

Peter P. Odermatt

05.11.2012, 11:34 Uhr
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Das wundert einem ja nicht. Die Linken werden geschützt, triffts mal einen SVPler, so wird diesem die Immunität nicht gewährt. Eine scheinheilige Welt... Antworten



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