Zürich

Kein neues Restaurant auf Klosterinsel Ufenau

Aktualisiert am 05.01.2012 7 Kommentare

Die Bundesrichter verbieten das Projekt des Star-Architekten Peter Zumtor. Es sei mit dem Moorschutz nicht vereinbar.

Die Bundesrichter wollen vom Projekt des Stararchitekten Peter Zumthor auf der Insel Ufenau nichts wissen.

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Bild: Architekturbüro Peter Zumthor

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Das Kloster Einsiedeln darf auf der Insel Ufenau im Zürichsee kein neues Restaurant bauen. Das Bundesgericht hat dem Umweltschutzverband Aqua Viva Recht gegeben. Laut Gericht ist das Projekt von Star-Architekt Peter Zumtor mit dem Moorschutz nicht vereinbar.

Das Kloster Einsiedeln hatte vor zweieinhalb Jahren insgesamt vier Baugesuche für Änderungsvorhaben in der Moorlandschaft auf der Zürichsee-Insel eingereicht. Kernstück des «Insel der Stille» genannten Konzepts sollte der Neubau eines blattförmigen Sommerrestaurants von Star-Architekt Peter Zumtor bilden.

Geplant ist weiter, einen Anbau am «Haus zu den zwei Raben» abzureissen, den Weidstall zu erweitern sowie eine Ver- und Entsorgungsanlage zu erstellen. Die Gemeinde Freienbach und der Schwyer Regierungsrat erteilten den Projekten ihren Segen.

Moore verfassungsmässig geschützt

Im vergangenen April wies das Verwaltungsgericht Beschwerden von Umwelt- und Heimatschutzverbänden ab. Das Bundesgericht hat Aqua Viva nun Recht gegeben und die Baubewilligung für das Restaurant aufgehoben. Laut Urteil zählt die Ufenau zu den Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung.

In Artikel 78 der Bundesverfassung würden diese Gebiet grundsätzlich unter Schutz gestellt. Konkretisiert werde das verfassungsrechtliche Veränderungsverbot durch das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Eingriffe in Moorlandschaften seien von Gesetzes wegen zwar nicht absolut ausgeschlossen.

Zulässig könnten etwa die Schliessung von Baulücken oder die Bereinigung von Bauzonengrenzen sein. Die Zulassung von Erweiterungen wie dem geplanten Neubau des Sommerrestaurants würde laut Bundesgericht den verfassungsrechtlichen Rahmen allerdings sprengen und den Vorgaben des NHG widersprechen.

Fragezeichen für restliche Pläne

Auch hinter die restlichen Änderungspläne hat das Bundesgericht ein Fragezeichen gemacht. Sollte das Kloster Einsiedeln trotz dem Aus für das Restaurant am Abriss des Anbaus festhalten, müsste dazu vorgängig noch die Eidg. Denkmalpflege ihr grünes Licht geben, deren Stellungsnahme bisher nicht eingeholt wurde.

Der Umbau und die Erweiterung des Weidstalls wäre überdies ergänzend von der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission zu begutachten. Schliesslich müsste der Bau der Ver- und Entsorgungsanlage sowie die geplante Grundwasserentnahme mit den übrigen Verfahren koordiniert beurteilt werden.

Das Kloster Einsiedeln ist seit tausend Jahren für die Insel Ufenau und die darauf erstellten Bauten verantwortlich. Der Abt und die Klostergemeinschaft hatte sich nach ersten Protesten entschieden, ein ursprünglich geplantes Projekt zu verkleinern. Im September 2009 legte Peter Zumthor dann eine abgespeckte Version vor. (pia/sda)

Erstellt: 05.01.2012, 15:42 Uhr

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7 Kommentare

Marc Peer

06.01.2012, 09:29 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Dafür dürfen dann für Luxuswohnüberbauungen an den Seeufern des oberen Zürichsees ganze Uferstriche und Schilfgürtel gerodet werden. Am Beispiel der geplanten Überbauung Nuolen am Obersee könnte die Bauherrschaft Kloster Einsiedeln / Klosterinsel Ufenau abschauen, wie man die Bevölkerung und die Politik über den Tisch zieht, um eine Bewilligung zu erhalten. Antworten


Werner Holliger

06.01.2012, 08:02 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Schon sehr peinlich, dass einmal mehr das Bundesgericht kantonalen Instanzen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erklären muss - eigentlich hätte ich mich auf einen neuen Bau des Architekten Zumthor gefreut, aber lieber an einem Ort, wo unsere Gesetze dies erlauben.... Antworten



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