Keine Busse für Alkoholverkauf an Jugendliche
Aktualisiert am 20.12.2011 20 Kommentare
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Gemäss dem revidierten Gesundheitsgesetz dürfen ab 2012 Jugendliche eingesetzt werden, um Alkohol- und Tabakverkäufer zu testen. Gebüsst werden die Verkäufer bei Verstössen aber nicht. Grund dafür: Der Testkauf ist eine verdeckte Ermittlung.
So hat es das Zürcher Obergericht in einem Fall Mitte November entschieden. Die Erkenntnisse aus den Testkäufen dürften in einem Strafverfahren nicht verwendet werden, begründete das Obergericht. Die Statthalter des Kantons Zürich haben nun entschieden, niemanden zu büssen, von dem Testkäufer Alkohol oder Tabak erhalten haben. Das teilte die Statthalterkonferenz am Dienstag mit.
«Man mag dies im Hinblick auf einen effizienten Jugendschutz störend finden», heisst es in der Mitteilung der Statthalter. Man dürfe das Gesundheitsgesetz aber nicht mit dem Strafgesetz verwechseln. «Es stellt sich für die Gemeinden nun die Frage, ob sie überhaupt noch Testkäufe durchführen wollen», schreiben die Statthalter weiter.
«Schildbürgerstreich»
Ganz anderer Meinung ist das Blaue Kreuz des Kantons Zürich. «Dem Alkoholverkauf an Minderjährige ist de facto ein Freipass ausgestellt worden», schreibt die Organisation in einer Reaktion. Sie spricht gar von einem «Schildbürgerstreich».
Der Entscheid sei «eine herbe Enttäuschung», sagte die SP-Kantonsrätin Renate Büchi auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Es sei belegt, dass illegale Tabak- und Alkoholverkäufe durch Testkäufe deutlich zurückgingen. Sie könne deshalb über den Gerichtsentscheid «nur den Kopf schütteln».
Juristische Meinungen gehen auseinander
Büchi ist Mitinitiantin einer parlamentarischen Initiative, die den Zürcher Kantonsrat aufforderte, eine gesetzliche Grundlage für die Testkäufe zu schaffen. Der Kantonsrat stimmte der Vorlage zu und der Regierungsrat beschloss im November, die Änderung des Gesundheitsgesetzes auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.
Büchi fordert, dass auf parlamentarischer Ebene in Bern ein Vorstoss eingereicht wird oder das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichtes überprüft. Das sei zwingend nötig, damit auch auf eidgenössischer Ebene Klarheit geschaffen werde. Es gebe auch Juristen, die der Meinung seien, die Testkäufe seien keine verdeckte Ermittlung, sondern ein Scheinkauf, sagte Büchi. Dann wäre eine Strafe wieder erlaubt.
Stäfa geht vor das Bundesgericht
Der Obergerichtsentscheid geht zurück auf einen Fall der Gemeinde Stäfa, die vor den Richtern abblitze. Sie wollte einen Laden büssen, der letztes Jahr einer unter 16-jährigen Person Alkohol verkaufte.
«Wir entscheiden in den nächsten Tagen, ob wir das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen», sagte Beat Salvisberg, Sicherheitsvorstand der Gemeinde Stäfa. Man warte ein Rechtsgutachten eines Anwaltes ab, um die Chancen abzuschätzen.
Zwist um präventive Chatroom-Ermittlungen
Die Situation erinnert an die Problematik mit der verdeckten Ermittlung in Chatrooms: Mit Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung gibt es seit dem 1. Januar 2011 keine gesetzliche Grundlage mehr, um im Internet präventiv verdeckt nach Pädophilen zu fahnden. Im Rahmen von Strafverfahren sind die Ermittlungen allerdings möglich.
Eine Ausnahme gilt für den Kanton Schwyz. Dieser hat bereits eine gesetzliche Grundlage für präventive Ermittlungen geschaffen. In verschiedenen Schweizer Kantonen sind entsprechende Gesetzesänderungen hängig.
(lcv/sda)
Erstellt: 20.12.2011, 11:45 Uhr
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20 Kommentare
Bei aller Sympathie für das neue Gesetz, aber das Urteil des Obergerichts, wonach solche Testkäufe verdeckte Emittlungen darstellen, ist absolut richtig bzw. die gegenteilige Ansicht ist absolut abenteuerlich. Will man die Verkäufer büssen können, muss dies der Bundesgesetzgeber entsprechend regeln, da z.B. das Alkoholgesetz wie die Strafprozessordnung auf gleicher Hierarchiestufe stehen. Antworten
unglaublich dumm! In Amerika wird den Verkäufern die Lizenz entzogen wenn sie Alkhohol an Jugendliche Verkaufen! So wie das hier gemacht wird, ist es an Lächerlichkeit kaum zu übertreffen. Dass wäre ja wie Geschwindigkeitskontrollen... und der Polizist sagt einfach... bitte fahren sie das nächste mal langsamer.... aber eine Busse gibts nicht :-) Meingott was haben wir für naive Politiker... Antworten

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