Kindermädchen-Affäre: Regierungsrat deckt Fuhrer

Bei der Affäre um die Kinderbetreuerin des Ex-Schauspielhausdirektors Hartmann hat der Regierungsrat die Beschwerde gegen Rita Fuhrer abgewiesen.

Von Kollegen geschützt: Regierungsrätin Rita Fuhrer.

Von Kollegen geschützt: Regierungsrätin Rita Fuhrer. (Bild: Matthias Jurt)

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Die Zürcher Kantonsregierung stellt sich im Fall des vorübergehend illegal angestellten Kindermädchens von Ex-Schauspielhausdirektor Matthias Hartmann hinter Regierungsrätin Rita Fuhrer. Sie habe ihr politisches Amt korrekt wahrgenommen, der Vorwurf der Vetternwirtschaft sei aus aufsichtsrechtlicher Sicht haltlos.

Der Regierungsrat hat beschlossen, der Aufsichtsbeschwerde einer ehemaligen juristischen Sekretärin der Volkswirtschaftsdirektion keine Folge zu leisten, wie er am Freitag mitteilte. Die Aufsichtsbeschwerde vom vergangenen 4. Juni zielte auf die Führung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und auf das Vorgehen von Volkswirtschaftsdirektorin Fuhrer im Zusammenhang mit einem vorübergehend illegal angestellten bulgarischen Kindermädchen des früheren Zürcher Schauspielhausdirektors Hartmann ab.

«Amt korrekt wahrgenommen»

Das Vorgehen der Direktionsvorsteherin liege ohne weiteres im Rahmen der korrekten Wahrnehmung ihres politischen Amts, kommt der Regierungsrat des Kantons Zürich zum Schluss.

Der «Tages-Anzeiger» hatte berichtet, dass sich Hartmann im Jahr 2006 beim AWA wiederholt vergeblich um eine Arbeitsbewilligung für das Kindermädchen bemüht hatte. Regierungsrätin Fuhrer habe sich dann persönlich des Falles angenommen und den Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), Eduard Gnesa, um Prüfung einer ausnahmsweisen Regelung des Aufenthalts gebeten. Dieser habe aber einen abschlägigen Bescheid gegeben.

Bittschrift soll kein Missbrauch sein

Laut dem Regierungsrat ist nicht ersichtlich, inwiefern die Bittschrift Fuhrers an Gnesa einen Missbrauch ihres Ermessens darstellen sollte. Es stehe den kantonalen Behörden jederzeit offen, ihre Interessen gegenüber dem Bund zu vertreten und um wohlwollende Prüfung eines Gesuchs zu bitten. Auch liege kein Verstoss gegen klares Recht oder ein Missachten wesentlicher öffentlicher Interessen vor.

Damit seien die Voraussetzungen für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten durch den Regierungsrat nicht gegeben. «Der in den Medien erhobene Vorwurf der 'Vetternwirtschaft' erweist sich aus aufsichtsrechtlicher Sicht als haltlos», heisst es weiter.

Hartmann, der in diesem Sommer als Direktor an das Wiener Burgtheater gewechselt hat, wurde Ende 2007 in Zürich per Strafbefehl sanktioniert, weil er das Kindermädchen illegal in der Schweiz beschäftigt hatte. Das Verfahren gegen das Kindermädchen wurde eingestellt. (ep)

Erstellt: 28.08.2009, 15:31 Uhr

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1 KOMMENTAR

Hansmarkus Trimmer

28.08.2009, 17:52 Uhr

Auch ich als Deutscher hatte vor Jahren Probleme mit unserem privatem Lehrer, den ich nach Zurich mitnehmen wollte fur die Erziehung meiner Kinder. Das Migrationsamt , der Regierungsrat von Zurich haben sich super in meiner Angelegenheit verhalten. Mein Familienlehrer erhielt fur 2 Jahre sofort eine Aufenthaltsbewillingung. Ich arbeite fur eine Deutsche Firma.



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