Kindermädchen-Affäre: Rita Fuhrers Direktion muss Jahreslohn berappen
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 09.02.2010 7 Kommentare
Artikel zum Thema
- Kindermädchen-Affäre: Regierungsrat deckt Fuhrer
- Ledergerber zur Kindermädchen-Affäre
- Fuhrer: «Ich habe zu keiner Zeit widerrechtlich gehandelt»
- Die Regierungsrätin und die Schwarzarbeiterin
Stichworte
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Über Monate hinweg hatte sich die kantonale Volkswirtschaftsdirektion unter der Führung von Rita Fuhrer (SVP) um eine Bewilligung für die Haushaltshilfe von Matthias Hartmann bemüht. Der damalige künstlerische Direktor des Schauspielhauses beschäftigte sein Kindermädchen aus Bulgarien jedoch ohne rechtmässige Bewilligung. Für die zeitweise mit dem Dossier betraute juristische Sekretärin war das klar gegen das Gesetz. Deshalb kündigte sie fristlos.
Die Volkswirtschaftsdirektion von Rita Fuhrer (SVP) wollte diese Kündigung so nicht akzeptieren. Dagegen klagte die Frau und verlangte eine Abfindung in der Höhe von sieben bis elf Monatslöhnen.
Strafanzeige gegen Hartmann hat sich aufgedrängt
Am Dienstag wurde bekannt: Das Gericht heisst die Beschwerde der juristischen Sekretärin gut und verurteilt den Kanton zur Zahlung einer Abfindung in der Höhe von neuen Monatslöhnen. Hinzu kommen drei Monatslöhne als Entschädigung.
Wie teuer der Schuldspruch die Volkswirtschaftsdirektion zu stehen kommt ist nicht bekannt. Zum Jahreslohn der Juristin kommen alleine Gerichtskosten von über 4000 Franken hinzu.
Im Entscheid schreibt das Gericht: «Aufgrund der Kenntnisse hätte sich eine Strafanzeige gegen den Direktor des Schauspielhauses aufgedrängt.» Nicht ersichtlich sei, inwiefern von Amtsseite ein öffentliches Interesse verfolgt worden ist. Laut dem Gericht ist die Bedeutung des künstlerischen Direktors für das Kulturangebot im Kanton von dessen privater Stellung zu trennen. «Das geltende Recht würde ansonsten für bestimmte Personengruppen faktisch ausser Kraft gesetzt», so das Gericht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.02.2010, 13:30 Uhr
WRITE A COMMENT
7 Kommentare
Wirklich ärgerlich sind Anwürfe, wie Herrn Rellek hier einer einfällt. So einfach, wie er es zu wissen meint, haben die Verhältnisse nämlich nicht gelegen, und mit Vetterliwirtschaft hatten sie nichts zu tun, es sei denn, das bei einem Schauspielhausintendanten etwas erhöhte Bemühen um sein Wohl werde als solche bezeichnet. Vielleicht müssten gar die grosszügigen Richter einen Abendkurs besuchen. Antworten
Oben machen die doch was sie wollen. Wenn hier das Kriterium "im öffentlichen Interesse handeln" aufgestellt wird, dann frage ich mich, wer von den PolitikerInnen wirklich danach handelt. Ich fühle mich jedenfalls von niemandem dieser Kaste wirklich vertreten. "Vertreten", von Tritt abgeleitet, schon. Antworten
...schon wieder ein Flop der SVP-Dame...und da wird wohl noch einiges kommen... vielleicht sollte man sich in ein paar Abendkursen mal etwas weiterbilden und weniger selbstherrlich auftreten...die Kosten sollten auf jeden Fall von der SVP übernommen werden und ganz sicher nicht vom Staat. Antworten
Zürich
- 10:01Hunde des Grenzwachtkorps fanden 200 Liter K.-o.-Tropfen
- 09:01Politiker bekommen kalte Füsse
- 08:40Langstrasse-Unfall: Lenker in U-Haft
- 07:24Über 40 Flüge annulliert – Dutzende Verkehrsunfälle und eingestellte Buslinien
- 06:32Gericht pfeift Kanton zurück: Abgewiesener Asylbewerber darf nicht heiraten
- 21:57Neuschnee macht Strassen unsicher
Zürich
- 10:01Hunde des Grenzwachtkorps fanden 200 Liter K.-o.-Tropfen
- 09:01Politiker bekommen kalte Füsse
- 08:40Langstrasse-Unfall: Lenker in U-Haft
- 07:24Über 40 Flüge annulliert – Dutzende Verkehrsunfälle und eingestellte Buslinien
- 06:32Gericht pfeift Kanton zurück: Abgewiesener Asylbewerber darf nicht heiraten
- 21:57Neuschnee macht Strassen unsicher
Meistgelesen in der Rubrik Zürich
- 1Über 40 Flüge annulliert – Dutzende Verkehrsunfälle und eingestellte Buslinien
- 2Gericht pfeift Kanton zurück: Abgewiesener Asylbewerber darf nicht heiraten
- 3Neuschnee macht Strassen unsicher
- 4Die Dolderbahn rutschte 20 Meter bergab
- 5Politiker bekommen kalte Füsse
- 6Das Leben in Zürich ist das teuerste der Welt























bruno wehrli
Gratuliere zum Artikel, Herr Nussbaumer. Die Dummen sind die kleinen Angestellten, welche sich nach dem Tun der grossen Chefs zu richten haben. Hut ab vor der Jursitin vom AWA, die diesen Mut aufgebracht hat und Gratulation dem Verwaltungsgericht des Kantons zu seinem Urteil. Es ist nur zu hoffen, dass beim vorgesehen Filmprojekt auch diese Seite von RF ausgeleuchtet wird. Antworten