Zürich

Kindstötung in Winterthur: Markus Notter schaltet sich ein

Aktualisiert am 03.03.2010

Regierungsrat Markus Notter hat den Bezirksrat Affoltern und die Vormundschaftsbehörde Bonstetten aufgefordert, über die Umstände im Vorfeld der Tat Bericht zu erstatten.

Wussten Behörden, welches Unheil sich anbahnte? Haus des Vaters in Bonstetten.

Wussten Behörden, welches Unheil sich anbahnte? Haus des Vaters in Bonstetten. (Bild: Stefan Hohler)

Will die Umstände im Vorfeld der Tat kennen: Regierungsrat Markus Notter.

Will die Umstände im Vorfeld der Tat kennen: Regierungsrat Markus Notter. (Bild: Keystone)

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Aufsicht und Rechtsmittel

Das zur Direktion der Justiz und des Innern gehörende Gemeindeamt ist zweitinstanzliche Aufsichtsbehörde im Vormundschaftsbereich und beaufsichtigt die Bezirksräte in ihrer Funktion als erstinstanzliche Aufsichtsbehörden. Diese zweitinstanzliche Aufsicht gelangt beispielsweise beim Erlass allgemeiner Weisungen und bei Zuständigkeitskonflikten zwischen Vormundschaftsbehörden zur Anwendung.

Ebenso sorgt das Gemeindeamt für die Weiterbildung von Mitgliedern von Vormundschaftsbehören. Im Rahmen von Verfahren zum Erlass vormundschaftlicher Massnahmen ist der Bezirksrat Rechtsmittelinstanz, danach das Obergericht. Weder das Gemeindeamt, die Direktion der Justiz und des Innern noch der Regierungsrat befassen sich mit vormundschaftlichen Einzelverfahren.

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Seit dem Tötungsdelikt an einem Vierjährigen vom 26. Februar 2010 in Winterthur schweigen sich die zuständigen Behörden in der Heimatgemeinde des Vaters beharrlich aus. Nun schaltet sich Regierungsrat Markus Notter persönlich ein. Er hat den Bezirksrat Affoltern und die Vormundschaftsbehörde Bonstetten aufgefordert, über die Umstände im Vorfeld der Tat Bericht zu erstatten, teilt die Direktion der Justiz und des Innern am Mittwoch mit. Die Direktion ist zweitinstanzliche Aufsichtsbehörde der Vormundschaftsbehörden (siehe Box).

Die Behörden müssen ihre Berichte bis Mitte März 2010 abliefern, heisst es weiter. Nach der Einsichtnahme will die Justizdirektion bis Ende März 2010 über das weitere Vorgehen – insbesondere im Bezug auf Fragen aufsichtsrechtlicher Natur – sowie über die Information der Öffentlichkeit entscheiden. Bis dahin werden sich die Vormundschaftsbehörde Bonstetten und der Bezirksrat Affoltern nicht über den Fall und die Begleitumstände äussern.

Druck der Medien führte zum Eingreifen

Der Bericht wurde aufgrund der Medienberichterstattung angefordert. «Wir haben gemerkt, dass gewisse Vorwürfe im Raum stehen, denen wir auf den Grund gehen müssen», präzisierte Michael Rüegg, Sprecher der Justizdirektion, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

In erster Linie sei es wichtig, dass die Justizdirektion detaillierte Kenntnisse erhalte, was im Fall genau passiert sei. Was für eine Wirkung der Bericht habe, könne er im Moment nicht sagen, ergänzte Rüegg. «Zuerst müssen wir die Resultate abwarten.»

Umstände der Tat noch immer unklar

Der Fall erregte grosses Aufsehen, zumal der Vater des Vierjährigen schon in den 90er-Jahren versucht hat, einen Sohn aus einer früheren Beziehung umzubringen. Damals musste er wegen versuchten Mordes ins Gefängnis.

Der «Blick» hatte am Dienstag berichtet, die Behörden am Wohnort des Mannes in Bonstetten ZH seien vom Sohn aus erster Ehe, der den versuchten Mord schwer verletzt überlebte, vor dem gewalttätigen Vater gewarnt worden. Der Vater hatte am Montag gestanden, seinen Sohn getötet und dass er sich selbst umbringen wollte.

Wie der Mann sein Kind getötet hatte und Suizid begehen wollte, ist unklar. Ebenfalls offen ist, weshalb der Brandmelder im Hotelzimmer losging. Aufgrund des Alarms erschienen Hotelangestellte im Zimmer und alarmierten die Sanität. (tif)

Erstellt: 03.03.2010, 16:15 Uhr

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