Kindstötung in Winterthur: Vater kam 1999 auf Bewährung raus
Von Stefan Hohler, Maria Rodriguez. Aktualisiert am 02.03.2010
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Die Kindstötung im Winterthurer Hotelzimmer hat eine traurige Vorgeschichte. Der heute 60-jährige Vater, der am letzten Freitag seinen 4-jährigen Sohn umbrachte, ist ein Wiederholungstäter. Schon vor 20 Jahren versuchte er seinen Erstgeborenen zu ermorden, indem er ihn zuerst bewusstlos schlug und dann am Hochstuckli im Kanton Schwyz eine Schlucht hinunterwarf.
Der Sohn überlebte, ist seither aber körperlich behindert. Der Vater wurde 1993 wegen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von 8 Jahren verurteilt. Diese Strafe sass er ab, vermutlich wegen guter Führung kam er jedoch schon nach sechs Jahren wieder auf freien Fuss: «Er wurde Ende 1999 bedingt aus der Haft entlassen, nachdem er ein Grossteil der Strafe abgesessen hatte», sagt Bruno Suter, Vorsteher im Amt für Justizvollzug des Kantons Schwyz auf Anfrage.
Vater wird mehrmals straffällig
Ob es damals Bewährungsauflagen gab, kann Suter nicht sagen. Auch nicht, wie lange die Probezeit war. Man kann aber davon ausgehen, dass der Entlassene die Probezeit bestanden hat. Einträge, die das Gegenteil beweisen würden, sind nicht bekannt. Im Jahr 2000 heiratet der Verurteilte gemäss «Blick» eine Russin, die er über eine Agentur kennengelernt hat. Später kommt es zur Scheidung. Der Mann lebte in Spanien und lernte dort eine Brasilianerin kennen. Mit ihr zeugte er den Sohn, den er am vergangenen Freitag in einem Winterthurer Hotel tötete.
Der Vater und die brasilianische Mutter waren nie verheiratet, zogen aber nach Bonstetten. Die Frau bleibt jedoch nicht lange, Vater und Kind wohnen in Bonstetten in einer kleinen Wohnung bei Bekannten. Im Jahr 2008 steht der Vater wieder vor Gericht. Das Bezirksgericht Zürich verurteilt ihn im Januar 2008 wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Nach der Berufung gelangt der Fall ans Obergericht, welches den Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, auf eine Bewährungshilfe aber verzichtet.
Behörden schweigen
Obwohl der Mann also mehrmals vorbestraft war, sogar wegen versuchten Mordes am eigenen Sohn, hatte er sein jüngstes Kind, das er später umbrachte, in seiner Obhut. Ob er offiziell das Sorgerecht besass, ist unklar. Unbestätigt bleibt, ob und inwiefern die Bonstetter Behörden vom erstgeborenen Sohn vorgewarnt worden waren. Unter Berufung auf die Schweigepflicht geben sich sowohl der Gemeindepräsident wie auch die Vormundschaftsbehörden verschlossen und verweisen auf die nächste Instanz, also den Bezirksrat Affoltern am Albis.
Doch auch hier hüllt man sich in Schweigen: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, unterliegen wir der Schweigepflicht und können im Moment zu all diesen Fragen nichts sagen», erklärt Hansruedi Maag, Präsident des Bezirksrats. Auch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft gibt es zurzeit zum Thema Sorgerecht und Vorwarnung der Bonstetter Behörden keine Antworten. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 02.03.2010, 16:05 Uhr


