Zürich
Landesmuseum: Bundesgericht verlangt eine Volksabstimmung
Aktualisiert am 04.06.2010 11 Kommentare
Der Kantonsrat hätte den Beitrag von 20 Millionen Franken, den er im letzten Juni gesprochen hatte, dem fakultativen Referendum unterstellen müssen - auch wenn das Geld aus dem Lotteriefonds entnommen werden sollte. Mit dem Urteil stösst das Bundesgericht eine langjährige Praxis um, wie die NZZ heute Donnerstag schreibt.
Nach bisheriger Auslegung waren Gelder aus dem Lotteriefonds nicht «neue einmalige Ausgaben». Diese müssen gemäss der Kantonsverfassung ab einem bestimmten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Weiter wurde bislang unterschieden zwischen Fondsbeiträgen und Ausgaben, die aus der Kantonskasse bezahlt wurden. Bei den Fondsbeiträgen müssten die Stimmberechtigten nicht mitreden können - dieser Meinung war der Regierungsrat, der in erster Instanz die Stimmrechtsbeschwerde von Christian Gutekunst abgelehnt hatte. Gutekunst kämpft mit dem Komitee «Standpunkt Landesmuseum» gegen den Erweiterungsbau.
Referendum sehr wahrscheinlich
Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid mit neuerer Rechtssprechung. Fondsbeiträge stellten unter bestimmten Bedingungen referendumspflichtige Ausgaben dar, zitiert die NZZ das Bundesgericht. Etwa, wenn es darum gehe, öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Der Beitrag für die Erweiterung des Landesmuseums sei für «kultur-, bildungs- und wirtschaftspolitische Ziele (Tourismusförderung) und damit öffentliche Aufgaben» gedacht.
Das Parlament muss jetzt nochmals über die Bücher: Falls es erneut einen Betrag von über sechs Millionen Franken bewilligt, muss der Entscheid dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Chancen, dass dieses ergriffen würde, sind gross. Dann hätten die Stimmberechtigten das letzte Wort. (cim)
Erstellt: 04.06.2010, 14:55 Uhr
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11 Kommentare
@ M. Berger: Die Eidgenössische Denkmalpflege stellt fest: «Mit (dem) Haupthof öffnet sich die Anlage zur Parkanlage des Platzspitz, die sie markant zur Stadt hin abschliesst.» Und wie schon beim Berner Münster hat sich auch hier der Architekt mit einem «Witz» verewigt: Der Grundriss ergibt ein «G» für Gull. Mit der Erweiterung wird die Öffnung geschlossen, der Park abgeschnitten. Zukunftsweisend? Antworten
Das Landesmuseum ist weder herzig schnuckelig, noch ein skurilles Schloss. Das Landesmuseum ist ein Zeitzeuge aus der Epoche des Historismus in einetr Zeit grenzenloser Industrialisierung. Den Altbau wertzuschätzen und zu sanieren, wie es derzeit geschieht und den Altbau mit einer Erweiterung zu ergänzen, das zeugt von architektonischer Intelligenz: Schweizer Geschichte wächst, das Landesmuseum d Antworten
Der Entscheid des Bundesgerichts ist ein Entscheid gegen das finanztechnische Verfahren im Kantonsrat und nicht gegen das Landesmuseum. Wie zu lesen war unterstützen alle politische Parteien mit grossen Mehrheiten im Bund, Kanton und der Stadt die massvolle und gelungene Erweiterung des Landesmuseums. Antworten
Die allerletzte Chance für Zürich diese Bau-Schande den nächsten Generationen zu ersparen und das Landesmuseum (mit Park notabene) so zu belassen wie es ist! Zuviel historische Bausubstanz wurde und wird in dieser Stadt zerstört, entstellt und ausradiert. Dieser Respektlosigkeit vor der eigenen Geschichte gehört ein Riegel geschoben. Antworten
Entscheide wie einen Neubau im Plattspitz und die Erweiterung des Landesmuseums ist zu zu wichtig um dem Stimmberechtigten vorbeigeschlängelt zu werden. Die baulichen Umgestaltungen an zentralen Orte wie den Plattspitz darf nicht veradministriert werden, weder vom Bund noch vom Kanton. Ich freue mich schon heute auf die beiden Abstimmungskämpfe. Antworten
Der schönste Teil des Landesmuseum-Parks (mit Wasserbecken) sollte hässlichen Betonblöcken geopfert werden. Ein Neubau ist gar nicht nötig. Zu viel Mittelmässiges wird im Museum lieblos aneinander gereiht. Zudem gehört die Waffen- und Uniformen-Sammlung (bis Sturmgewehr und Kampfanzug) nicht unbedingt ins Landesmuseum. Dazu wäre in der leeren Kaserne oder in den Bärengasshäusern Platz vorhanden. Antworten
Endlich! Über den Trick mit dem Lotteriefonds wurden jahrelang Millionenbeiträge am Stimmbürger vorbei verteilt. Aktuelles Beispiel "Zoo Zürich". 20 Millionen für ein neuen Elefanten-Stall - ohne Abstimmun und ohne jegliche GAT Ausschreibung. Skandalos. Bravo Bundesgericht! Antworten
Das Gullsche «Landesmuseum», dieses skurrile monarchistische Schlössli, im Auftrag eines damals jungen republikanischen Staates erstellt, gehört mit Park komplett erhalten. Das interessante Erweiterungsprojekt muss aber nicht in den Schubladen verschwinden. Ich schlage vor, den Reduitbunker «Kongresshaus» endlich abzureissen und dafür dieses schlängelnde Betongewächs dort an den See zu pflanzen. Antworten



Christian Gutekunst
@ Mike Meier: Ihrem Schluss kann nicht beigepflichtet werden. Das Bundesgericht hat sich nur zur Rüge zu äussern, in den Ziff. 7.4 f. hat es sich aber auch den Charakter der möglicherweise durch einen Lotteriefonds zu unterstützenden Projekte beschrieben. LG 5 II schliesst eine Unterstützung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen - und beim Nationalmuseum handelt es sich um eine solche - aus. Antworten