Leben die falschen Mieter in Genossenschaftswohnungen?
Aktualisiert am 06.07.2011 63 Kommentare
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Der Schweizerische Verband für Wohnungswesen (SVW) Zürich hat eine Umfrage bei den grössten Zürcher Genossenschaften durchgeführt. Dabei wurde die Frage geklärt, nach welchen Vorschriften Wohnungen vergeben werden. Erfasst wurden 80 Prozent aller Genossenschaftswohnungen im Raum Zürich.
Gemäss einem Bericht der NZZ von heute Mittwoch (Artikel online nicht verfügbar) verlangen lediglich 20 Prozent der Genossenschaften Zuschläge von Gutverdienenden oder Vermögenden, die über die Solidaritätsbeiträge hinausgehen. Rund 80 Prozent der befragten Genossenschaften führen einen Fonds, in den solche Solidaritätsbeiträge zur Unterstützung von Personen in Not einfliessen.
Die Umfrage zeige aber auch, dass knapp 90 Prozent aller Genossenschaften Belegungsvorschriften haben und so dafür sorgen, dass der Wohnraum gut genutzt werde. In 50 Prozent aller Fälle gelte die Regel: Die Zimmerzahl der Wohnung darf die Zahl der Personen im Haushalt plus 1 nicht überschreiten. Verringert sich die Zahl der Bewohner, werde in den meisten Fällen ein Wohnungswechsel oder ein «Unterbelegungszuschlag» fällig. (tif)
Erstellt: 06.07.2011, 08:10 Uhr
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63 Kommentare
Ich finds nur noch peinlich, wie buergerliche Politiker und Waehler auf den Wohnbaugenossenschaften rumhacken, um dann im gleichen Atemzug Steuerschlupfloecher für Reiche und Pauschalsteuern für Auslaender zu fordern. Auch dass auslaendische Manager ihre gesamten Wohnkosten von den Steuern abziehen können, finden SVP und FDP unterstuetzungswürdig. Darueber mag dann aber niemand sprechen... Antworten
Ich kenne ein Pärchen das in Zürich in so einer Genossenschaftswohnung lebt. Zusammen haben sie ein monatliches Einkommen über 20'000.- Fr. und bezahlen schlappe 700.- Fr. Miete für eine 3 1/2 Zi-Whg. Also die Frage, ob zum Teil die falschen Mieter in Genossenschaftwohnungen wohnen lässt sich somit ganz klar mit JA beantworten. Antworten

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