Letzigrund: Stützen sind laut Implenia unnötig
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Der Dachträger mit dem Riss habe einem extremen Belastungstest standgehalten, sagte Finanzchef Beat Fellmann am Rande der Bilanzmedienkonferenz heute Donnerstag.
Implenia habe 41 Tonnen Gewicht an den Dachträger mit dem Riss angehängt, sagte Raffael Brogna, der bei Implenia die Immobiliensparte im Raume Zürich leitet. Dies sei ein Vielfaches dessen, für das der Träger ausgelegt sei. Eine solche Spitzenbelastung durch Schnee oder Wind werde nur einmal in 50 Jahren erwartet. Der Träger habe der Belastung standgehalten.
Stahlträger geröntgt und mit Ultraschall überprüft
Angesichts dieses Resultats seien die zusätzlichen Stützen für das Dach nicht erforderlich, sagte Fellmann. «Wir glauben nicht, dass es Sicherheitsprobleme gibt», sagte Konzernchef Anton Affentranger vor den Medien. Die Stadt Zürich hatte als Eigentümerin des Stadions 31 Stahlstützen provisorisch aufstellen lassen, um jegliches Risiko auszuschliessen.
Deshalb war am 8. Februar der Letzigrund vorübergehend geschlossen worden, nachdem ein Riss in einem der stählernen Dachträger entdeckt wurde. Danach wurden alle Stahlträger mit Röntgen- und Ultraschallgeräten überprüft. Dabei seien keine weiteren Risse gefunden worden, sagte Brogna.
Clubs wollen wegen der Stützen weniger Miete zahlen
Die zusätzlichen Stützen sorgen für rote Köpfe bei den Fussballvereinen FCZ und GC sowie den Zuschauern, weil sie die Sicht aufs Spielfeld teils erheblich behindern. FCZ und GC prüfen, ob sie von der Stadt eine Mietzinsreduktion verlangen.
Wegen Mehrkosten beim Bau des Letzigrunds liegt der Baukonzern Implenia mit der Stadt Zürich in den Haaren. Implenia fordert von der Stadt noch 20 Millionen Franken. Die Stadt weigert sich bisher, diese Rechnung zu bezahlen. Nun kommt noch die Panne mit dem gerissenen Dachträger hinzu.
«Wir diskutieren die Abrechnung mit der Stadt durch», sagte Brogna. Implenia strebe eine Schiedsgerichtslösung mit der Stadt an, sagte Finanzchef Fellmann. Sollte man damit nicht durchkommen, dürfte der Konzern eine Klage gegen die Stadt einreichen. (fsc/sda/)
Erstellt: 11.03.2010, 13:44 Uhr




